Gegen Temu und Shein: EU erhebt neue Gebühr uff Kleinstpakete

Wer Kleinstpakete in die Europäische Union schickt, muss künftig zahlen. Darauf haben sich Unterhändler von Europaparlament und Ministerrat im Zuge einer Reform der Zollregeln geeinigt. Die EU führt damit eine Bearbeitungsgebühr von wohl zwei Euro ein. Diese Gebühr müssen die Importeure für jedes einzelne Paket zahlen, das sie aus einem Drittstaat einführen. Die EU will so die anwachsende „Flut an Billigpaketen“ bewältigen. 2025 kamen 5,8 Milliarden Pakete von geringem Wert in die EU. 2022 waren es noch 1,4 Milliarden. 91 Prozent dieser Pakete stammen aus China.

Die Reform richtet sich vor allem gegen die Shoppingportale Shein, Temu und Aliexpress. Ihnen wird vorgeworfen, Waren in die EU einzuführen, die gegen die hiesigen Standards verstoßen. Die Bearbeitungsgebühr wird zusätzlich zu dem schon beschlossenen Pauschalzoll von drei Euro für Pakete mit einem Warenwert von weniger als 150 Euro erhoben. Diese Pakete waren vorher zollfrei. Die Gebühr soll von November an gelten. Die exakte Höhe muss die Europäische Kommission noch festlegen.

Händler sollen Pakete gesammelt schicken

Ziel des Beschlusses ist es nicht vorrangig, Einnahmen zu erzielen. Die Kommission hatte die Gebühr für Kleinstpakete zwar ursprünglich auch als neue Einnahmequelle für den Haushalt vorgeschlagen, ist aber inzwischen davon abgerückt. Stattdessen soll die feste Gebühr für jede einzelne Sendung die Shoppingportale zu einer Verhaltensänderung bewegen. Sie sollen ihre Güter per Sammelversand in die EU schicken und dann von Lagern an die Kunden weiterleiten.

Der Sammelversand in Containern oder großen Paketen erleichtert es den nationalen Zollbehörden, die Produkte zu kontrollieren. Das ist bei Kleinstpaketen logistisch kaum machbar. Zudem schadet es dem Versender kaum, wenn ein einzelnes Paket vom Zoll aufgehalten wird, weil ein Produkt gegen EU-Vorgaben verstößt. Bei einem ganzen Container sieht das anders aus.

Mit der Zollreform werden auch neue Auflagen und Strafen für Plattformen eingeführt. Verkäufer aus Drittstaaten gelten automatisch als Importeure. Damit müssen sie relevante Daten bereitstellen und garantieren, dass ihre Waren den Sicherheits-, Umwelt- und Qualitätsstandards entsprechen. Wenn sich eine Plattform systematisch nicht daran hält, droht eine Höchststrafe von bis zu sechs Prozent des Gesamtwerts der jährlich eingeführten Produkte. Zudem kann ihr die EU den Marktzugang entziehen. Auch die Zusammenarbeit der Zollbehörden wird ausgebaut.

„Die EU baut endlich einen Damm gegen die Flut illegaler und gefährlicher Produkte“, sagte die Europaabgeordnete der Grünen Anna Cavazzini: „Wir schließen die Schlupflöcher, die es globalen Giganten ermöglicht haben, unsere Standards zu umgehen“, betonte Andreas Schwab (CDU). EU-Parlament und Ministerrat müsse die Einigung noch annehmen. Das dürfte aber Formsache sein.

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