Gazakrieg: UN-Kommission wirft Israel Völkermord im Gazastreifen vor

Israel begeht nach Auffassung der unabhängigen Untersuchungskommission des UN-Menschenrechtsrats im Gazastreifen Genozid. Vier der fünf in der UN-Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes von 1948 erwähnten Tatbestände seien erfüllt, befand das aus drei Mitgliedern bestehende Gremium. Der Bericht bezieht sich dabei auf die Geschehnisse seit dem
Terrorangriff der islamistischen Hamas und anderer Terrororganisationen auf Israel am 7.
Oktober 2023. 

Die Kommission nannte als Tatbestände Tötung, schwere
körperliche oder seelische Schädigung, vorsätzliche Schaffung von
Lebensbedingungen, die auf die vollständige oder teilweise Zerstörung der
palästinensischen Bevölkerung abzielen, sowie Maßnahmen zur Verhinderung von
Geburten. Zivilisten würden getötet, humanitäre Hilfe blockiert, Gesundheits-
und Bildungseinrichtungen systematisch zerstört und religiöse Einrichtungen
angegriffen.

Israel wies den Vorwurf entschieden zurück. Der israelische
Botschafter in Genf nannte den Bericht „skandalös“ und „verleumderisch“. Weder Israel noch die USA erkennen den UN-Menschenrechtsrat als Autorität an. Die israelische Regierung wirft ihm und seinen
Kommissionen grundsätzlich vor, gegen Israel voreingenommen zu sein. Der
Menschenrechtsrat besteht aus 47 Ländern, die jeweils für drei Jahre von der
UN-Generalversammlung gewählt werden.

Bericht sieht Beweise für besonderen Vorsatz

Die israelische Regierung betont stets, es bekämpfe im
Gazastreifen die Terroristen der Hamas und nicht die Zivilbevölkerung. Die Hamas missbrauche Zivilisten immer wieder als „menschliche Schutzschilde“. Der Krieg könne
sofort enden, wenn die Hamas die 48 verbliebenen Geiseln freilasse und die
Waffen niederlege.

In dem Bericht heißt es allerdings, es gebe „auch indirekte
oder Indizienbeweise für einen besonderen Vorsatz (dolus specialis) im
Verhaltensmuster der politischen und militärischen Behörden Israels sowie in
den Militäroperationen, die unter Berücksichtigung der Gesamtheit der Beweise
die erforderliche spezifische Absicht zur Begehung von Völkermord belegen.“

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