Fünf Jahre nachher dem Mord an Walter Lübcke bleibt sein Vermächtnis unerfüllt

Am 22. Dezember 2020 sitzt der Angeklagte Stephan Ernst vor dem 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt. Er ist angeklagt, in der Nacht auf den 2. Juni 2019 Walter Lübcke ermordet zu haben. Es ist der Tag der Plädoyers, so auch des Oberstaatsanwalts der Generalbundesanwaltschaft, Dieter Killmer, der es vermag, die historische Linie des deutschen Rechtsterrorismus vom Mord an dem jüdisch-liberalen Walther Rathenau 1922 bis hin zum Mord an Walter Lübcke, dem liberal-konservativen Regierungspräsidenten Kassels, zu ziehen. Beides „rassistisch“ motivierte „politische Morde“, so Killmer, die sich letztlich gegen eine liberale, rechtsstaatlich verfasste Republik gerichtet hätten.

Walther Rathenau und Walter Lübcke, beide Opfer rech

DieterErnstFrankfurtMordMordeStephanWalter