In der Branche der internationalen Großkanzleien ist Simpson Thacher & Bartlett eine Institution: Die Anwälte von der Wall Street können auf eine 142-jährige Unternehmensgeschichte verweisen und zählen bei grenzüberschreitenden Transaktionen, Börsengängen oder Prozessen zu den engsten Beratern von Konzernen wie Tesla, Microsoft oder Aramark, einem der global größten Dienstleistungs- und Cateringunternehmen. Wie auf der Website der US-Kanzlei zu sehen ist, verbindet Aramark und Simpson Thacher seit fast zwanzig Jahren eine Geschäftsbeziehung, vor allem im Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht.
Nun belastet ein schwerer Fehler der Anwälte diese Partnerschaft: Simpson Thacher versäumte im Februar die Frist für eine Berufung gegen eine Entscheidung der britischen Markt- und Wettbewerbsbehörde CMA, die zuvor den Zusammenschluss von Aramark und der schottischen Wettbewerberin Entier untersagt hatte.
Freitag, der 13.: Anwälte berechnen Ende der Frist falsch
Der US-Konzern, mit einem globalen Umsatz von 18,5 Milliarden Dollar ein Schwergewicht in der Dienstleistungsbranche, wollte 90 Prozent an Entier übernehmen, einem Spezialisten für Öl- und Gasplattformen in der Nordsee. Nach einer mehrstufigen Prüfung blockierte die CMA den Deal und forderte die Amerikaner zum Verkauf ihre Mehrheitsanteile auf. Gegen diese Untersagung hätte Aramark bis zum 12. Februar Rechtsmittel beim für Wettbewerbsfragen zuständigen Gericht (Competition Appeal Tribunal, kurz CAT) einlegen müssen – die Anwälte von Simpson Thacher reagierten jedoch erst am 13. Februar dieses Jahres.
Wie es in der Entscheidung von James Wolffe, Vorsitzender Richter des CAT, vom vergangenen Dienstag heißt, gebe es keine außergewöhnlichen Umstände, die den Fehler der Kanzlei rechtfertigen würden, trotz der erheblichen Auswirkungen für ihre Mandantin, weil diese keine Berufung einlegen könne. Das Gericht erklärte, Simpson Thacher habe bei der Berechnung der Frist für die Berufung „die Regeln falsch ausgelegt“. Zuerst berichtete die „Financial Times“ über den Fall.
Aramark prüft alle Optionen – auch Regress gegen Anwälte?
„Wir sind sehr enttäuscht über die Entscheidung des CAT und prüfen derzeit unsere Optionen“, wird ein Sprecher von Aramark in mehreren Medien zitiert. Auch eine mögliche Berufung werde geprüft. Dafür hat der Konzern eine direkte Konkurrentin von Simpson Thacher engagiert: die ebenfalls renommierte US-Kanzlei Latham & Watkins.
Simpson Thacher reagierte nicht auf eine schriftliche Anfrage der F.A.Z. Die Kanzlei muss den Schaden bei ihrem Versicherer melden und könnte außerdem von Aramark in Haftung genommen werden. In seiner Entscheidung spricht Richter Wolffe das Szenario mehrfach an, weist aber darauf hin, dass eine Regressklage für Aramark nur ein „unzureichender Ersatz“ für den untersagten Zusammenschluss sei.
In Deutschland werden Anwaltshaftungsfälle üblicherweise unter Einbeziehung der Berufshaftpflichtversicherer abgewickelt. Prozesse zwischen Unternehmen und Beratern über Honorarrückzahlungen finden weitgehend abseits der öffentlichen Wahrnehmung statt.
Der spektakulärste Fall der vergangenen Jahrzehnte führte zum Ende von Haarmann Hemmelrath, die damals zu den größten Kanzleien in Deutschland zählte. Wegen angeblicher Falschberatung sah sich die Kanzlei mit einer Schadenersatzforderung der Werhahn-Gruppe in Höhe von 480 Millionen Euro konfrontiert. 2005 folgte die Liquidation von Haarmann Hemmelrath. Mit der früheren Mandantin einigten sich die Anwälte Jahre später in einem Vergleich auf die Zahlung einer nicht näher bekannten Millionensumme.