Freundin heimlich dasjenige Tiermedikament Xylazin verabreicht – Staatsanwaltschaft fordert Haftstrafe

Im Prozess gegen einen Tierarzt, der seiner Partnerin heimlich das Tiermedikament Xylazin verabreicht haben soll, fordert die Staatsanwaltschaft dreieinhalb Jahre Haft. Die Verteidiger des Angeklagten plädieren dagegen auf Freispruch. Das haben die Plädoyers in dem Prozess vor dem Amtsgericht Neumünster ergeben.

Dem 60 Jahre alten Tierarzt wird vorgeworfen, das Medikament Xylazin – ein Beruhigungsmittel für Tiere – am 14. August 2024 seiner damaligen Partnerin unbemerkt in ein Glas Ouzo gemischt und ihr diesen zum Trinken gegeben zu haben. Der Vorwurf lautet auf gefährliche Körperverletzung. Nachdem sie davon getrunken habe, habe die Frau Gangschwierigkeiten und Wahrnehmungsstörungen gehabt.

Haarproben im Fokus

In ihrem Plädoyer am heutigem Freitag erklärte die Staatsanwältin, der Nachweis von Xylazin im Haar der Nebenklägerin sei eindeutig bewiesen worden. Auch an ihrer Aussage gebe es keine Zweifel. Weil der Angeklagte in einem fast identischen Fall bereits einmal verurteilt worden sei, plädiere sie auf eine Gesamtstrafe von drei Jahren und sechs Monaten.

Die Verteidigung hingegen erklärte, eine zweite Haarprobe habe keinen Nachweis von Xylazin erbracht. Damit würden sich die Ergebnisse der Haarproben widersprechen. Auch die geschilderten Symptome der Nebenklägerin hätten nicht zu einer Vergiftung gepasst. Deshalb plädiere man auf Freispruch des Angeklagten. Das Urteil soll noch heute fallen.

Angeklagter erneut in U-Haft

Nachdem das Schöffengericht in Neumünster den Haftbefehl gegen den Angeklagten in der Verhandlung am 5. Februar aufgehoben hatte, hatte die Staatsanwaltschaft sofort Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt. Die Beschwerdekammer des Landgerichts Kiel entschied daraufhin, das immer noch ein dringender Tatverdacht bestehe, sodass seit dem 19. Februar erneut Untersuchungshaft angeordnet wurde.

Source: welt.de

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