Freiburgs OB Horn: Instagram-Pause

Freiburgs Oberbürgermeister Martin Horn, der wegen Instagram-Postings in der Kritik war, wird die auf seinen Namen laufenden städtischen Social-Media-Kanäle nicht mehr bespielen. Dies gilt bis zur Wahl in Freiburg am 26. April, teilte Horn mit. Das Regierungspräsidium Freiburg hatte jüngst entschieden, bislang sei keine unzulässige Wahlbeeinflussung erfolgt. Die Postings seien „allenfalls in einer sehr frühen Phase des Wahlkampfs erschienen“, nicht in der „heißen Phase“, die rund sechs Wochen vor dem Wahltag beginne.

Die Phase ist angebrochen. Und zu dieser „heißen Phase“ hatte das Regierungspräsidium in einem Brief an die Stadt Freiburg, der der F.A.Z. vorliegt, formuliert: „In der ‚heißen Phase‘ des Wahlkampfes ist äußerste Zurückhaltung geboten, die den Verzicht auf jegliche Öffentlichkeitsarbeit in der Form sogenannter Arbeits-, Leistungs- und Erfolgsberichte erfordert. […] Wir gehen davon aus, dass die […] Anforderungen der Rechtsprechung […] beachtet werden.“

Es darf bei einer Wahl also keinen ungerechtfertigten Vorteil für den Amtsinhaber geben, weil sich dieser städtischer Ressourcen bedienen kann. Seine Instagram-Unterbrechung auf dem Kanal „Martin Horn Freiburg“ verkündete der OB larmoyant so: „Der Rechtfertigungsdruck, die intensive rechtliche Begleitung und das stete Abwägen unserer Inhalte auf Social Media erschweren unsere Arbeit sehr.“

Horn mag die „intensive rechtliche Begleitung“ seiner städtisch bezahlten Darstellung beklagen. Doch Recht und Gesetz begleiten jedermann im Land, insbesondere die Mächtigen. Horn mag auch eine Pflicht zum „ständigen Abwägen“ beklagen, doch macht nicht genau dieses Abwägen gute Verwaltungstätigkeit aus? Horn betont, man müsse diesen Kanal nicht pausieren, „wir dürften auch weiterhin posten, aber so bietet Social Media nur bedingt Mehrwert“.

„Keine Option, die Kanäle überhaupt nicht zu bespielen“

Lässt sich mehrwerthafte Kommunikation nur im Konflikt mit rechtlichen Vorgaben machen? Am 13. Februar hatte die Stadt Freiburg der F.A.Z. noch mitgeteilt: „Da der Algorithmus aller sozialen Netzwerke darauf ausgelegt ist, dass regelmäßig Inhalte veröffentlicht werden, ist es […] keine Option, die Kanäle überhaupt nicht zu bespielen.“ Ein Brief des Regierungspräsidiums später – und aus dem, was anfangs keine Option war, ist eine Tatsache geworden. Selbstredend bleiben die Freiburger nicht im Dunkeln, der Kanal „Stadt Freiburg“, das Amtsblatt und die Websites informieren weiter. Dort steht die Stadt Freiburg im Mittelpunkt, nicht Martin Horn. Vielleicht wäre das auch außerhalb des heißen Wahlkampfs vorzugswürdig, momentan ist es rechtlich verpflichtend.

Source: faz.net