Flugzukunft: Airlines wollen E-Kerosin-Quote für jedes 2030 schräg stellen

Europas Fluggesellschaften begehren gegen EU-Klimaschutzvorgaben auf. Die von 2030 an geltende Beimengepflicht für synthetisches Kerosin sei nicht mehr erfüllbar und müsse aufgeschoben werden, erklärte der Fluggesellschaftenverband Airlines for Europe (A4E) am Mittwoch. Dem Verband gehören unter anderem die Deutsche Lufthansa, Air France-KLM, IAG mit den Marken British Airways und Iberia sowie die Billigflieger Ryanair und Easyjet an.

In einer gemeinsamen Erklärung beteuern Lufthansa-Chef Carsten Spohr und seine Amtskollegen, sich „weiterhin für die Dekarbonisierung durch den Umstieg auf nachhaltige Flugkraftstoffe (SAF) einzusetzen“. Die Produktionsstätten für synthetisches Kerosin (eSAF), für die bislang Investitionsentscheidungen gefallen seien, würden aber nur 0,71 Prozent des Bedarfs der Fluggesellschaften im Jahr 2030 decken können.

In der EU greift ein Stufenplan, der steigende Beimengungen für alternatives Kerosin vorschreibt. Aktuell gilt eine Beimengequote von zwei Prozent, 2030 steigt sie auf sechs Prozent, 2050 letztlich auf 70 Prozent. Diese Vorgabe für 2030 halten die Airline-Chefs noch für erfüllbar – mit Kerosin, das aus Bioabfällen und Altfetten gewonnen wird. Unerreichbar sei hingegen, dass Kerosin 2030 einen 1,2-Prozent-Anteil synthetischen Kraftstoffs (eSAF) enthalten müsse.

Der Zukunftskraftstoff ist sehr knapp

Daher sei eine Korrektur der Vorgaben nötig. „Unter diesen Umständen muss das eSAF-Teilquote für 2030 verschoben werden, bis eSAF ausreichend verfügbar und bezahlbar ist und der Rechtsrahmen so überarbeitet wurde, dass er vielfältige und kostengünstige Produktionswege unterstützt“, heißt es in der Erklärung der europäischen Fluggesellschaftenchefs.

Das Schaffen von Pflichtquoten gilt grundsätzlich als passender Weg, um die Klimafolgen des Fliegens und CO2-Emissionen zu verringern. Eine Untersuchung des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung kam  zu dem Schluss, dass SAF-Beimengpflichten auch effizienter als andere Auflagen seien. „Bei gleicher globaler Emissionsminderung verursacht eine SAF-Quote deutlich geringere Wohlfahrtskosten als eine CO2-Steuer – und die Ticketpreise steigen wesentlich moderater“, erklärte das ZEW jüngst.

Grundsätzlich sei zwar eine CO2-Abgabe vorzuziehen. Da die regulierte Luftfahrt aber einen unvollkommenen Markt bilde, auf dem sowohl das Flugangebot als auch die Menge der abgesetzten Tickets begrenzt bleibe, fielen die Ticketpreise ohnehin höher aus als auf einem vollkommenden Markt. Eine CO2-Steuer, die weitgehend über höhere Ticketpreise an die Passagiere weitergegeben würde, erhöhte die Preise und senkte die nachgefragte Menge zusätzlich, was zu hohen Wohlfahrtsverlusten führen würde.

Bußen von bis zu neun Milliarden Euro?

Die Fluggesellschaften monieren allerdings, dass teureres synthetisches Kerosin zur Erfüllung der EU-Quoten selbst dann nicht verfügbar sei, wenn sie es kaufen wollten. Aus ihrer Sicht fehlen Anreize für Investoren, um den Bau von Produktionsanlagen voranzutreiben.

Sie mahnen, dass ein Festhalten an der E-Kerosin-Quote kostenträchtige Folgen haben könne – für Airlines und für Reisende. „Europas Staats- und Regierungschefs stehen vor der Wahl: Ausbau der Konnektivität und Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Fluggesellschaften oder höhere Flugpreise und Streckenkürzungen“, heißt es in der Erklärung. Dabei wären die Regulierungskosten für die A4E-Mitgliedsairlines seit 2014 auf nun 15,5 Milliarden Euro im Jahr verdreifacht.

Die Summe droht nach A4E-Angaben durch Strafen auf das Verfehlen der eSAF-Quoten weiter zu steigen und Flüge zu verteuern. Die Fluggesellschaftenchefs schreiben in ihrer Erklärung: „Sollten aufgrund eines Marktversagens Strafzahlungen verhängt werden, müssten Passagiere sieben bis neun Milliarden Euro an Strafen zahlen, die von den Treibstofflieferanten auf die Fluggesellschaften abgewälzt würden – ohne jeglichen Nutzen für die Umwelt.“

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