Flugverkehr: Ihre Rechte wie Fluggast im Kontext Reisewarnungen und Streik

Für den Nahen Osten gilt weiterhin eine Reisewarnung, bei der Lufthansa streikt das Kabinenpersonal: Für Passagiere ist das ärgerlich, doch diese Rechte haben Sie.

Für Fluggäste gilt bei Flugausfall (auch wegen Reisewarnungen und bei Streiks) oder einer Verspätung von mehr als drei Stunden: Die Fluggesellschaft muss Reisenden eine alternative Beförderung zum Ziel anbieten. Oft werden sie automatisch auf einen anderen Flug umgebucht. Auch möglich: das Flugticket in eine Bahnfahrkarte umzuwandeln

Weitere Informationen und Hilfe bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche:

Aktuell hat das Auswärtige Amt Sicherheitshinweise für den Nahen Osten ausgegeben. Eine Reisewarnung gibt es demnach für Bahrain, Irak (bisher Teilreisewarnung), Israel, Jordanien, Katar, Kuwait, Libanon, Oman, Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate. Für den Iran gilt seit Herbst 2022 eine Reisewarnung mit Ausreiseaufforderung. Die jeweiligen deutschen Auslandsvertretungen stünden in Kontakt mit den deutschen Staatsangehörigen vor Ort, heißt es bei dem Ministerium. Es habe zudem Maßnahmen zum Schutz der entsandten Mitarbeiter getroffen.

Source: stern.de