Nach dem Ja des Bundestags zur neuen Filmförderung zeigt sich Kulturstaatsministerin Claudia Roth erleichtert. „Dieser Beschluss des Parlaments für ein neues Filmförderungsgesetz ist eine sehr gute und wichtige Nachricht für den Film hierzulande“, sagte die Grünenpolitikerin. „Damit werden die Rahmenbedingungen für das Filmemachen deutlich verbessert und das Filmschaffen gestärkt.“
Der Bundestag hatte das Gesetz am Donnerstagabend mit den Stimmen von SPD, Grünen und FDP beschlossen. Damit können neue deutsche Filme und Drehbücher auch 2025 finanzielle Förderung von der Filmförderanstalt FFA bekommen. Auch die FFA begrüßte den Beschluss. „Damit tritt eine zentrale Säule der Filmreform in Kraft, die von der Filmwirtschaft dringend benötigt wird“, sagte Vorstand Peter Dinges.
Zehntausende Menschen arbeiten in der Branche
Das Gesetz ist die erste Säule eines Konzepts, das helfen soll, deutsche und internationale Produktionen an deutsche Drehorte zu holen und traditionsreiche Institutionen wie das Studio Babelsberg besser auszulasten. An der Branche hängen Milliardenumsätze und Schätzungen zufolge 120.000 Arbeitsplätze.
In der Parlamentsdebatte sagte Roth, sie werde sich weiter dafür einsetzen, dass mit einem Steueranreizmodell und einer Investitionsverpflichtung die nächsten Schritte gegangen würden. Und sie kündigte an: „Für 2025 werden wir eine Brücke bauen.“ Der Deutsche Filmförderfonds und der German Motion Picture Fund würden verlängert. Zum 1. Februar 2025 werde die Anreizförderung auf ein international wettbewerbsfähiges Niveau von 30 Prozent angehoben.
Die SPD-Politikerin Michelle Müntefering berichtete von einer Absprache von Finanzminister Jörg Kukies (SPD) mit Roth und Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD). „Wir werden die Filmwirtschaft auch im kommenden Jahr aktiv und noch attraktiver unterstützen“, sagte Müntefering. „Die bis Ende 24 befristeten Förderrichtlinien werden verlängert. Die Fördersätze werden erhöht.“ Die vorläufige Haushaltsführung stehe dem nicht im Weg.
Das nun beschlossene Filmförderungsgesetz ist die rechtliche Grundlage für die Erhebung der sogenannten Filmabgabe von Nutzern der Produktionen wie Kinos, Videowirtschaft, Onlineanbietern oder Fernsehsendern. Dieses Geld – 2023 waren es rund 50 Millionen Euro – wird als Förderung für neue Produktionen verteilt.
Das neue FFG soll einige Abläufe erleichtern. FFA-Vorstand Dinges sagte, die Bundesfilmförderung werde unter dem Dach seiner Institution gebündelt. Es werde schnellere und transparentere Förderverfahren geben. Die Selbstverwaltung der FFA werde gestärkt. Das seien gute Voraussetzungen für weitere Reformschritte, sagte Dinges.
Die FDP hält sich zugute, dass die Förderung unbürokratischer werde. SPD und Grüne begrüßten die Zustimmung der FDP zum Gesetz. Sie kritisierten aber die Bedingungen der Liberalen dafür, so etwa die Streichung eines geplanten Diversitätsbeirats und Anforderungen an eine nachhaltige Filmförderung.