Felor Badenberg: „Niemand wird ausspioniert“

Felor Badenberg, 50, ist seit April 2023 Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz in Berlin. Davor arbeitete sie in verschiedenen Positionen beim Bundesamt für Verfassungsschutz, zuletzt als Vizepräsidentin.

DIE ZEIT: Frau Senatorin, gerade wird viel über ein Verbot der AfD diskutiert. Sie schlagen nun ein Gesetz vor, das Extremisten aus dem öffentlichen Dienst heraushalten soll. Was haben Sie vor?

Felor Badenberg: Wir müssen die Funktionsfähigkeit des demokratischen Rechtsstaates aufrechterhalten. Ein Parteiverbot kann nur das allerletzte Mittel sein, ich halte es bekanntlich zum jetzigen Zeitpunkt aus rechtlichen Gründen auch nicht für besonders aussichtsreich. Verfassungsfeinde versuchen gezielt, Schaltstellen unseres demokratischen Rechtsstaates zu besetzen. Deshalb müssen wir früher ansetzen. Wir erinnern uns alle an einen besonders krassen Fall hier in Berlin: Birgit Malsack-Winkemann, eine ehemalige Richterin in Berlin und später Bundestagsabgeordnete der AfD, sitzt zurzeit in Untersuchungshaft in Frankfurt am Main wegen mutmaßlicher Beteiligung an einer rechtsterroristischen Vereinigung. 

Oder der AfD-Richter Jens Maier in Sachsen, der nur mit Mühe aus der Justiz entfernt werden konnte. Im letzten Lagebild „Rechtsextremisten in Sicherheitsbehörden“ des Bundesamtes für Verfassungsschutz aus dem Jahr 2024 wurden bundesweit 364 Fälle festgestellt, bei denen konkrete Anhaltspunkte für Verstöße gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung vorliegen. Da ging es nur um Sicherheitsbehörden, da war die Justiz nicht mit berücksichtigt. Die große Mehrheit der Mitarbeiter im öffentlichen Dienst steht fest auf dem Boden des Grundgesetzes. Wir müssen alles unternehmen, dass das so bleibt, und verhindern, dass Verfassungsfeinde im öffentlichen Dienst tätig werden.

ZEIT: Wir hätten angenommen, das passiert ohnehin schon?

Badenberg: Beamte und Richter müssen verfassungstreu sein, das ergibt sich aus unserer Verfassung. Jede Beamtin, jeder Beamte muss jederzeit die Gewähr dafür bieten, für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten. „Jederzeit“ bedeutet sowohl im Dienst als auch grundsätzlich außerhalb des Dienstes. Das gilt auch für Richterinnen und Richter.

ZEIT: Und wer überprüft das?

Badenberg: Das muss der Dienstherr überprüfen. Da gibt es im Bund und in den Ländern sehr unterschiedliche Regeln. Ich möchte in Berlin eine gesetzliche Grundlage für eine Regelabfrage beim Verfassungsschutz für alle ausgewählten Bewerber um eine Stelle im öffentlichen Dienst schaffen. So etwas Ähnliches gibt es zum Beispiel schon in Brandenburg, unserem Nachbarland, und Sachsen-Anhalt. Für bestimmte Berufsgruppen gibt es Regelungen in Mecklenburg-Vorpommern, Bayern und auch Sachsen.

ZEIT: Eine Gesinnungsprüfung? Wie soll das funktionieren?

Badenberg: Nein, gerade keine Gesinnungsprüfung. Ich möchte vielmehr sicherstellen, dass alle, die in den öffentlichen Dienst eingestellt werden und hoheitliche Aufgaben wahrnehmen, verfassungstreu sind – denken Sie an Polizisten, Richter, Staatsanwälte und Zollbeamte. Dazu würden Name, Geschlecht, Geburtsdatum, Geburtsort und Staatsangehörigkeit der ausgewählten Bewerber, die für eine Einstellung konkret vorgesehen sind, an den Verfassungsschutz übermittelt. Der Kreis wäre relativ klein. Es würden nur diejenigen abgefragt werden, die kurz davorstehen, die Ernennungsurkunde entgegenzunehmen, als eine Art letzter Haken auf der Checkliste.

ZEIT: Was soll dann mit den Daten der Bewerber passieren?

Badenberg: Der Verfassungsschutz prüft in einem automatisierten Verfahren, ob Erkenntnisse zu dem Bewerber im Nadis, dem Nachrichtendienstlichen Informationssystem, vorliegen. Dabei geht es nur um Informationen aus öffentlich zugänglichen Quellen. Das heißt, um das ganz klar zu sagen, es wird nicht anlässlich der Einstellung nachrichtendienstlich ermittelt, sondern es werden ausschließlich bereits vorliegende offene Informationen abgefragt.

ZEIT: Einen harten Neo-Nazi, der sich auf Facebook oder Telegram immer still verhalten hat, würden Sie so aber nicht entdecken? Der könnte trotzdem Richter werden oder Staatsanwalt?

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