Bisher ging die Erzählung so: Wer in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen muss, hat Pech gehabt. Er bekommt die demographischen Probleme Deutschlands mit voller Wucht zu spüren. Immer weniger zahlen ein, immer mehr gehen in Rente. Das erhöht die Beiträge und lässt die Renten langsamer steigen. Wer stattdessen Arzt, Anwalt oder Architekt ist, hat hingegen Glück gehabt, hieß es immer. Angehörige dieser Berufsstände müssen nicht in die Rentenkasse zahlen, sondern dürfen zu einem Versorgungswerk. Dadurch bekommen sie deutlich mehr Rente als die gesetzlich Versicherten, weil die Werke die Beiträge an der Börse anlegen dürfen. Auch andere Freiberufler, die einer Berufskammer angehören, wie Steuerberater, Notare, Psychotherapeuten und Wirtschaftsprüfer, haben dieses Privileg.
So weit die bisherige Behauptung. Doch nach einigen Fehlspekulationen von Versorgungswerken hat die Erzählung Risse bekommen, das positive Image steht infrage. Zudem hält sich die gesetzliche Rente mit ordentlichen Rentenerhöhungen besser als gedacht, bisher zumindest.
Die Folge: Die in den berufsständischen Versorgungswerken Versicherten sind längst nicht mehr so begeistert, wie man denken könnte. In jüngster Zeit haben sich die Negativnachrichten gehäuft. Ganz an der Spitze steht dabei das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin (VZB), das auch Zahnärzte in Brandenburg und Bremen und einige Tierärzte versichert. Es hat sich kräftig verzockt. Rund eine Milliarde Euro ist dabei verloren gegangen, knapp das halbe Vermögen des Versorgungswerkes. Rund 11.000 Versicherte sind betroffen. Sie werden voraussichtlich einige Hundert Euro weniger Rente im Monat bekommen, die Beiträge könnten steigen.
Zockereien mit Start-Ups und riskanten Immobilien
Das VZB hat viel zu riskant angelegt. Der Großteil der Anlagegelder floss in Beteiligungen in nicht börsennotierten Unternehmen, in Immobilien und in Start-ups. Es investierte unter anderem in eine Garnelenfabrik in Schleswig-Holstein, ein amerikanisches Recycling-Werk für Plastikbehälter, die Crowdinvesting-Plattform „Engel & Völkers Digital Invest“ und den digitalen Versicherer Element Insurance, wo es sogar Mehrheitseigentümer war. Das Versorgungswerk investierte auch in Immobilien des österreichischen Baulöwen René Benko. Die Firmen gingen pleite, und das Versorgungswerk musste seine Investments weitgehend abschreiben. Der Geschäftsführer des VZB war außerdem an einem Unternehmen beteiligt, das mit dem Versorgungswerk Geschäfte gemacht hatte. Er wurde entlassen. Der frühere Geschäftsführer hatte schon die Fehlspekulationen des VZB vor mehr als 20 Jahren mitzuverantworten, aus denen offenbar nicht genug Lehren gezogen wurden.
Der Skandal um das VZB dauert nun schon viele Monate und hat alle Versorgungswerke in Misskredit gebracht. Ihr Verband ABV distanzierte sich vom VZB und stellt den Skandal als Einzelfall dar: „Die dort verfolgte Anlagepolitik ist in der berufsständischen Versorgung sehr untypisch. Aus dem Fall des VZB lassen sich daher kaum Folgerungen für die anderen Versorgungswerke ableiten“, heißt es vom Verband. Und weiter: „Der Vorwurf eines Systemversagens ist falsch. Er verunglimpft ein seit mehr als 100 Jahren erfolgreiches Versorgungssystem.“
Auch andere Versorgungswerke haben sich verspekuliert
Doch ganz so einfach ist es nicht. Der Berliner Fall ist zwar sicherlich extrem. Aber auch andere der insgesamt 91 Versorgungswerke mit rund einer Million Versicherten haben sich ordentlich verspekuliert. Zum Beispiel die Zahnärzte- und Apothekerversorgung Schleswig-Holstein, das Versorgungswerk für die Zahnärzte in Niedersachsen und das für die Ärzte in Hessen. Große Wertberichtigungen in dreistelliger Millionenhöhe musste auch die Bayerische Versorgungskammer mit ihren 2,7 Millionen Versicherten vornehmen. Alle hatten vor allem Probleme mit zu riskanten Immobiliengeschäften. Der Staat hilft in solchen Fällen nicht, selbst die Insolvenz eines Versorgungswerkes kann theoretisch nicht ausgeschlossen werden. Einen Sicherungsfonds wie Protektor für die Lebensversicherungen gibt es für Versorgungswerke nicht.
Dass sich die Hiobsbotschaften zuletzt häuften, liegt an den Folgen der jahrelangen Niedrigzinsphase, die von den Zehnerjahren bis 2022 ging. Sie zwang viele Versorgungswerke, von unattraktiven Anleihen in riskantere Geldanlagen umzuschichten, vor allem Immobilien und Beteiligungen an Firmen, die nicht an der Börse notiert sind. Nicht alle Werke wurden dabei gut extern beraten. Und in den eigenen Entscheidungsgremien, in denen Berufsvertreter die Beschlüsse fassen, fehlte gelegentlich ausreichend Börsensachverstand. „Es könnte ein Grund sein, warum sich die Fehlspekulationen bei den Versorgungswerken für die Heilberufe häuften und weniger bei denen für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Anwälte“, sagt Ernst Heise-Luis, Rentenberater mit rund 40 Jahren Erfahrung mit Versorgungswerken. Früher hat er selbst einmal in einem gearbeitet. Die Versorgungswerke der Ärzte sind allerdings auch zahlreicher.
Hinzu kommt ein Problem mit der Aufsicht. Die deutsche Finanzaufsicht Bafin ist nicht für die Versorgungswerke zuständig. Die Kontrolle liegt bei unterschiedlichen Länderbehörden, das ist Folge des Föderalismus, der auch zu der hohen Zahl der Versorgungswerke geführt hat. Jede Berufsgruppe und fast jedes Bundesland hat mindestens ein Versorgungswerk. „Aber auch in der Aufsicht ist nicht immer ausreichend Finanzkompetenz vorhanden, um Fehlentwicklungen frühzeitig zu unterbinden“, sagt Heise-Luis. Eine Idee sei, die Aufsicht bei den Finanzbehörden zu konzentrieren, unabhängig von der Berufsgruppe.
Zu kleine Versorgungswerke
Eine weitere Schwierigkeit: Einige Versorgungswerke sind wegen des föderalen und berufsbezogenen Ansatzes sehr klein. „Sie sind dann risikoanfälliger“, warnt der Rentenberater. „Manche kleine Versorgungswerke haben nicht das Geld für sehr gute externe Anlageberatung, und sie können misslungene Investments auch nicht so gut abfedern. Auch ihre Verwaltungskosten sind vergleichsweise höher.“ Manche Kleine schließen sich daher zu Verbünden zusammen, aber eben nicht alle. Die Idee, dass es je Berufsgruppe nur ein bundesweites Versorgungswerk geben könnte, ist nicht mehrheitsfähig. Zu viele Funktionäre müssten Einfluss abgeben.
Die Versicherten sind der Entwicklung auf den ersten Blick weitgehend machtlos ausgeliefert. Sie sind Zwangsmitglieder in dem für sie zuständigen Versorgungswerk und dürfen auch nicht wechseln. Aber auf den zweiten Blick haben sie doch ein paar Möglichkeiten zu reagieren. Zunächst haben die Versicherten über ihre Delegiertenversammlung die Gelegenheit, auf ihr Versorgungswerk einzuwirken, auch wenn der Einfluss auf einzelne Anlageentscheidungen gering ist. Viel aufwendiger ist der Umzug in ein anderes Bundesland, um einem anderen, dann hoffentlich besseren Versorgungswerk zugeordnet zu werden. Einige Berliner Zahnärzte überlegen das offenbar. Das ist aber allenfalls dann praktikabel, wenn man noch keine eigene Praxis hat, also eher als junger Arzt. Und wer will schon deswegen umziehen?
Neue Chancen bei einem Umzug
Aber manchmal erfordert auch das normale Leben einen Umzug in ein anderes Bundesland. Dann ergibt sich eine Chance. Versicherte können in diesem Fall überlegen, ob sie ihre bis dahin angesparten Rentenanwartschaften beim bisherigen Versorgungswerk belassen oder zum neuen Versorgungswerk mitnehmen. Das ist je nach Einrichtung in unterschiedlich definierten Zeiträumen möglich, meistens einige Jahre. Sie können dann entscheiden, welches Versorgungswerk besser gewirtschaftet hat. Dafür können sie einen Leistungsvergleich vornehmen, also eine fiktive Berechnung anfordern, wie viel Rente sie bekommen würden, wenn sie jetzt in Ruhestand gehen würden. Künftige Einzahlungen muss der Freiberufler allerdings für das Versorgungswerk seines neuen Tätigkeitsortes leisten.
Freiberufler, die nicht den Heilberufen angehören, also zum Beispiel Anwälte, Steuerberater oder Architekten, können das System der Versorgungswerke ganz verlassen und sich in der gesetzlichen Rentenkasse versichern. Das erfordert aber radikale Entscheidungen. Die Betroffenen müssten ihren Job wechseln und als Angestellte in Unternehmen oder Behörden arbeiten. Für Rechtsanwälte gilt das nur, wenn sie dort nicht als Syndikus tätig sind. Menschen aus den Heilberufen müssten für einen Wechsel in die gesetzliche Rente ihre Approbation zurückgeben, was normalerweise keiner macht.
Sollten Freiberufler in die gesetzliche Rente wechseln?
Ob solch ein Wechsel allerdings sinnvoll ist, muss gut überlegt sein. Die gesetzliche Rentenversicherung bietet zwar bessere Leistungen bei der Reha und zahlt eine Erwerbsminderungsrente sogar dann, wenn man noch eingeschränkt arbeiten kann. Versorgungswerke tun das hingegen nicht. Sie zahlen nur, wenn eine Arbeit gar nicht mehr möglich ist oder nur in einem anderen, nicht angestammten Beruf. Und wer lange genug in die gesetzliche Rente einzahlt, darf sich dann im Ruhestand zu günstigen Konditionen in der gesetzlichen Krankenkasse der Rentner versichern. Allerdings ist die staatliche Rente dem Demographieproblem stärker ausgeliefert als Versorgungswerke, weil sie das Geld nicht an der Börse anlegt und daher die Einzahlungen der Berufstätigen immer mehr Rentner finanzieren müssen.
Das könnte irgendwann die Rentenhöhe dämpfen. Obwohl Freiberufler länger leben als der Durchschnitt der Bevölkerung, erzielen die Versorgungswerke meist höhere Ergebnisse als die gesetzliche Rente. „Ich habe viele Versorgungswerke geprüft. Sie hätten oft mindestens doppelt so hohe Renten bezahlt, als wenn die gleichen Beiträge in die gesetzliche Versicherung einbezahlt worden wären“, sagt Rentenberater Heise-Luis. Es gibt eben nicht nur schlecht anlegende Versorgungswerke.
Source: faz.net