Fällt Einspeisevergütung weg?: Reiche bringt umstrittene Energiewende-Anpassungen hinaus den Weg

Fällt Einspeisevergütung weg?Reiche bringt umstrittene Energiewende-Anpassungen auf den Weg

20.03.2026, 20:09 Uhr

Zum Redispatch kommt es, wenn etwa Erneuerbare-Anlagen im Norden des Landes Strom produzieren könnten, aber nicht genügend Netzkapazität für den Transport vorhanden ist. Für das Abregeln ihrer Anlagen werden die Betreiber entschädigt. (Foto: picture alliance / dpa)

Der Ausbau der Stromübertragungsnetze hält nicht mit dem Ausbau der Erneuerbaren mit. Dadurch entstehen auch für die Verbraucher Kosten, die Wirtschaftsministerin Reiche senken will. Doch ihre Pläne könnten der Energiewende einen herben Dämpfer versetzen.

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche plant drastische Einschnitte bei der Förderung erneuerbarer Energien. Die garantierte Einspeisevergütung etwa für private Solaranlagen auf Dächern soll wegfallen, wie es aus ihrem Ministerium hieß. Betreiber neuer Anlagen sollen ihren Strom zudem selbst vermarkten müssen. Dies sehe der Entwurf für ein reformiertes Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vor.

Mit einem „Netzanschlusspaket“ will die CDU-Politikerin zudem den Ausbau erneuerbarer Energien und der Stromnetze besser verzahnen. Nach der Vorstellung des Wirtschaftsministeriums sollen Netzbetreiber künftig entscheiden können, welche Erneuerbare-Energien-Anlagen einen Anschluss ans Stromnetz erhalten.

Zudem sollen Anlagenbetreiber unter bestimmten Bedingungen keine Entschädigung mehr erhalten, wenn ihre Anlagen aus Gründen der Netzstabilität abgeschaltet werden, und sich außerdem an den Kosten des Netzausbaus beteiligen. Grünen-Co-Chef Felix Banaszak sprach von zerstörerischen Gesetzen: „Frau Reiche erweist sich als Sicherheitsrisiko für Deutschland.“

Reiches Pläne gelten auch bei Teilen der Energiebranche und bei Erneuerbaren-Verbänden als sehr umstritten. Auch aus den Reihen des Koalitionspartners SPD hatte es Kritik gegeben, als erste Details durchsickerten. Die Gesetzentwürfe wurden nun laut Ministerium in die Frühkoordinierung mit dem Kanzleramt gegeben. Dies ist die erste Stufe der regierungsinternen Abstimmung, in der auch Finanzminister und SPD-Co-Chef Lars Klingbeil als Vizekanzler ein Mitspracherecht hat. Erst bei grünem Licht aus dem Kanzleramt geht der Entwurf an alle Ministerien.

An dem Ziel, 80 Prozent des Bruttostromverbrauchs bis 2030 aus erneuerbaren Energien zu decken, hält Reiche fest. Der Weg dorthin müsse aber ökonomisch robuster werden: „Heute zahlen wir zu oft für stillstehende Windräder und Photovoltaikanlagen, deren Strom wir nicht verbrauchen können“, heißt es in zwei Ministeriumspapieren zu den Gesetzentwürfen. Die Förderkosten für den weiteren Ausbau würden damit laut Ministerium „um über 20 Prozent im Vergleich zur aktuellen Gesetzeslage gesenkt“.

Reiche will „Redispatch-Vorbehalt“ einführen

Herzstück des Netzpakets ist der „Redispatch-Vorbehalt“. Er soll Anreize schaffen, den Bau von Ökostrom-Anlagen mit dem Netzausbau zu synchronisieren. Bislang erhalten Betreiber auch dann eine finanzielle Entschädigung, wenn ihre Anlagen wegen überlasteter Netze nicht einspeisen können. Diese Kosten von rund drei Milliarden Euro pro Jahr werden auf alle Stromkunden umgelegt. Künftig sollen Betreiber neuer Anlagen in Gebieten mit ausgewiesenen Netzengpässen dieses finanzielle Risiko selbst tragen, wobei es sich nicht um ein Bauverbot handeln soll.

Mit der EEG-Reform soll die Zeit fester Einspeisevergütungen enden. Neue Anlagen sollen ihren Strom grundsätzlich am Markt verkaufen. Zudem soll die Einspeiseleistung kleinerer Solaranlagen auf 50 Prozent begrenzt werden, um Mittagsspitzen zu vermeiden. „Wer mehr einspeisen möchte, setzt auf einen Speicher“, heißt es in einem Eckpunktepapier des Ministeriums. „Die Kombination von PV und Speicher wird zum neuen Standard.“

SPD-Vize-Fraktionschef Armand Zorn hatte Reiche vor Bekanntwerden der Details vor Kürzungen beim Ausbau erneuerbarer Energien gewarnt. Die SPD werde „keinen Gesetzen zustimmen, die den entschlossenen Ausbau der Erneuerbaren infrage stellen“, sagte Zorn. Der Bundesverband Windenergie hatte zuvor den Redispatch-Vorbehalt als „eindeutig europarechtswidrig“ kritisiert. Das Wirtschaftsministerium hält die Pläne dagegen weiterhin für konform mit Europarecht.

Quelle: ntv.de, dsc/rts/AFP

Source: n-tv.de