F.A.Z exklusiv: Patienten und Pflegekräfte sollen weiter uff Besserung warten

Die deutschen Krankenhäuser sind bereit, auf die ungeprüfte Übernahme der Pflegelöhne durch die Krankenkassen zu verzichten. Sie wollen zudem dabei mithelfen, den Missbrauch des Pflegebudgets zu verhindern. Dazu müssten aber die Gesetzespläne von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) und der Regierungsfraktionen geändert werden. „Die Krankenhäuser würden in einer gut gemachten Reform den bisherigen Anspruch aufgeben, dass jede Pflegekraft unabhängig vom Bedarf refinanziert wird“, sagte der Vorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Gerald Gaß, der F.A.Z. „Damit wird, anders als heute, für jeden Standort eine objektivierbare Obergrenze festgelegt.“

Er ergänzte: „Auch dem unbewiesenen Vorwurf, Pflegekräfte würden für Aufgaben jenseits der Patientenversorgung eingesetzt, ließe sich mit einem klugen Konzept die Grundlage entziehen.“ Das Konzept des Verbands, das Gaß der F.A.Z. vorstellte, sieht vor, das Prinzip der Selbstkostendeckung im Pflegebudget zwar beizubehalten, es aber gemäß der längst bestehenden Personalbemessung am tatsächlichen Bedarf  auszurichten.

Acht Prozent aller Kassenausgaben für Pflege in der Klinik

Bisher können die Kliniken weitgehend ungeprüft so viel Personal einstellen, wie sie zu brauchen vorgeben, und die Kosten an die Kassen durchreichen. Sie müssen sich auch nicht um Tariferhöhungen sorgen. Dieses Prinzip hat seit 2020 zu einer starken Zunahme an Personal und Kosten geführt und laut Krankenkassen auch dazu, dass Putz-, Servier-, Hausmeister- oder Verwaltungstätigkeiten ungerechtfertigterweise über das Pflegebudget abgerechnet wurden. Zahlen der AOK zufolge flossen 2024 rund 26 Milliarden Euro in das Budget, das waren acht Prozent der Gesamtausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) von 327 Milliarden Euro.

Der Bundestag will das Krankenhausreformanpassungsgesetz, einschließlich einer Reform des Pflegebudgets, in einer der kommenden Sitzungswochen beschließen. Gaß kritisierte, die Pläne ließen völlig außer Acht, dass auch Standorte, die verkleinert würden, über das aktuelle Pflegebudget weiterhin jede Pflegekraft behalten und sogar neues Personal einstellen könnten. Das könnte zu der Situation führen, dass die Ärzte, die über Fallpauschalen abgerechnet werden, wie gewünscht an größere oder spezialisierte Häuser weiterzögen, die Pflegekräfte aber nicht mitgingen.

„Das ist kontraproduktiv: Dann hat man an einem Standort zu viel Pflegepersonal und an einem anderen viel zu wenig“, befürchtet Gaß. „Dieses Versäumnis des Gesetzgebers würde die gesamte Krankenhausreform torpedieren, denn ohne Pflege geht es nicht.“ Zur besseren Patientenversorgung sieht die Krankenhausreform mehr Spezialisierung und Konzentrierung der Standorte vor, was auch die vollständige Aufgabe oder die Verkleinerung von Krankenhäusern bedeuten dürfte.

Warkens Haus lehnte den DKG-Vorschlag am Freitag allerdings umgehend ab. „Nach dem derzeitigen Entwicklungsstand der Pflegebemessungsinstrumente sind diese nicht geeignet, Obergrenzen für die Anzahl des zu beschäftigenden Pflegepersonals anhand objektiver Kriterien festzulegen“, sagte ein Sprecher. Hingegen seien die Pflegepersonaluntergrenzen weiterhin ein wichtiges Instrument, um eine Gefährdung der Patienten und eine Überlastung des Pflegepersonals zu verhindern.

Pflegekräfte erhalten höchste Vergütung aller Ausbildungsbereufe

Wie es mit dem Budget genau weitergeht, bleibt damit offen. Einigkeit besteht immerhin darin, dass die Herauslösung der Pflege aus den Fallpauschalen vor sechs Jahren nachvollziehbar war. „Das Pflegebudget hat sein politisches Ziel erreicht, die Pflege in den Krankenhäusern zu stärken“, sagte Gaß. „Es sind deutlich mehr Pflegekräfte in den Kliniken beschäftigt, die Tariflöhne der Auszubildenden und der fertigen Pflegekräfte haben überproportional zugenommen.“ Inzwischen werde in der Pflege die höchste Vergütung unter allen Ausbildungsberufen gezahlt.

„Das Pflegebudget kommt jetzt allerdings an seine Grenzen und muss daher verändert werden, um Fehlanreize zu beseitigen“, gibt der Verbandschef zu. „Zurzeit können alle Krankenhäuser so viele Pflegekräfte rekrutieren, wie sie finden können, ohne dass es einen Bezug zum tatsächlichen Bedarf gibt.“ Das führe dazu, dass die Verteilung „im nach oben offenen Selbstkostendeckungsprinzip nicht mehr funktioniert“. Gut ausgestattete Standorte könnten immer mehr Beschäftigte anziehen. „Die weniger gut ausgestatteten Standorte verlieren in diesem Wettbewerb aber Pflegekräfte.“

„Erstattung der Personalkosten am Bedarf ausrichten“

Gaß bestätigte, dass auch andere Branchen in Mitleidenschaft gezogen würden. „Die Altenpflege und die ambulante Pflege haben oft das Nachsehen, weil es attraktiver ist, im Krankenhaus zu arbeiten. Die Verteilung der Kräfte orientiert sich bisher nicht am Bedarf der unterschiedlichen Branchen.“ Auf die Abwanderung an die Kliniken hatten zuletzt auch die Krankenkassen, der Deutsche Pflegerat und die Stiftung Patientenschutz hingewiesen.

Das Konzept der DKG sieht vor, das Pflegebudget und die Selbstkostendeckung nicht aufzugeben, sondern an der Nachfrage auszurichten. Dazu will man das inzwischen in allen Kliniken eingerichtete Instrument der Pflegepersonalbemessung heranziehen. „Ein daran ausgerichtetes Finanzierungssystem würde in jedem Falle standortbezogen immer nur das Maß an Pflege refinanzieren, das sich aus der objektiven Bedarfsbemessung ergibt“, so die Überlegung. „Eine darüber hinaus gehende Finanzierung von Pflegepersonal für pflegefremde Aufgaben ist damit faktisch nicht möglich.“

Sicherstellen, dass nicht nur die Ärzte den Standort wechseln

Die seit 2024 verbindlich geltende „Pflegepersonalregelung 2.0“ verpflichtet Kliniken, täglich den Pflegebedarf auf Normalstationen anhand von 16 Kategorien zu ermitteln, um eine „bedarfsgerechte Personalbesetzung“ sicherzustellen. Dazu werden die Patienten in Gruppen eingestuft, denen Minutenwerte zugeordnet sind.

Das DKG-Konzept will die Krankenhausreform mit einer Neuausrichtung des Pflegebudgets harmonisieren. Damit werde sichergestellt, dass die Verteilung der Fachkräfte dem „dynamischen System und dessen Verschiebungen folgt“. Das bedeutet, dass beim bevorstehenden Umbau der Kliniklandschaft nicht nur die Ärzte, sondern auch die Pflegekräfte dorthin gesteuert werden, wo man sie benötigt. „Damit werden die Ziele unterstützt, eine ausreichende Pflegepersonalausstattung vorzuhalten, aber gleichzeitig die Transformation der Krankenhauslandschaft nicht zu behindern“, heißt es vonseiten der DKG.

Warkens Novelle könnte Bürokratie und Kosten befeuern

Vom Änderungsantrag der Koalition zum Pflegebudget im neuen Gesetz zur Anpassung der Krankenhausreform hält Gaß indes wenig. Um Missbrauch auszuschließen, sieht die Vorlage der Regierungsfraktionen die Klarstellung vor, „dass die Kosten für Tätigkeiten, die nicht der unmittelbaren Patientenversorgung dienen, insbesondere hauswirtschaftliche, logistische, administrative oder technische Aufgaben, nicht im Pflegebudget zu berücksichtigen sind.“

Der Passus ignoriere weiterhin den wirklichen Pflegebedarf und arbeite sich an der Tätigkeitsbeschreibung ab, monierte Gaß. Die Abgrenzung der verschiedenen Arbeiten lasse sich nicht durchhalten und sei auch widersinnig. So benötige zum Beispiel jede Pflegekraft im Durchschnitt drei Stunden am Tag für die Dokumentation. „Diese Verwaltungstätigkeit kann man nicht einfach gesetzlich ausklammern“, so der Verbandsvorsitzende.

Auch bei der Ernährung und dem logistischen Bewegen der Patienten seien Pflegekräfte „natürlich ganz selbstverständlich dabei“. Solche Arbeiten ließen sich nicht minutengerecht herausrechnen und von der Vergütung abziehen. „Das wäre ein totaler bürokratischer Wahnsinn und treibt die Kosten hoch, statt sie zu senken“, fürchtet Gaß.

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