Ex-Leiterin dieser Bremer Asylbehörde verliert wegen Geheimnisverrats Pensionsansprüche

Die frühere Leiterin der Bremer Asylbehörde, Ulrike B., wird aus dem Beamtenverhältnis entfernt und verliert ihre Pension. Das hat das Verwaltungsgericht Bremen beschlossen. Zuvor hatte ihr Arbeitgeber, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf), eine Disziplinarklage eingereicht. Das berichtet das Nachrichtenmagazin „Spiegel“.

Die Regierungsdirektorin stand im Mittelpunkt der sogenannten Bremer Asyl-Affäre, die im Jahr 2018 dazu geführt hatte, dass die damalige Chefin der Bundesbehörde, Jutta Cordt, ihr Amt verlor. Dabei ging es um den Verdacht, Ulrike B. habe zwischen 2013 und 2016 im Zusammenwirken mit zwei Asylanwälten in mindestens 1200 Fällen Migranten Asyl gewährt, obwohl die Voraussetzungen dafür nicht gegeben waren.

Dieser Verdacht bestätigte sich 2021 in einem Strafverfahren nicht; Ulrike B. akzeptierte aber eine Einstellung mit einer Geldauflage in Höhe von 10.000 Euro im Zusammenhang mit weiteren Vorwürfen, unter anderem Geheimnisverrat.

Mit der Disziplinarfrage zielte das Bamf nun auf die Entfernung aus dem Dienst, weil B. nach Ansicht der Behörde gegen beamtenrechtliche Pflichten verstoßen hatte. Dabei hielt ihr das Bamf mutmaßlichen Geheimnisverrat in 41 Fällen vor, darunter die Weitergabe interner Behörden-Mails sowie eines Datensatzes mit persönlichen Angaben zu 3638 Asylbewerbern an einen Asylanwalt.

Hinzu kam, dass sie eine Kaffeemaschine und ein Computertablet angenommen haben soll. Ulrike B. hatte sich Mitte März in einer Verhandlung gegenüber dem Gericht damit gerechtfertigt, beide Gegenstände seien gebraucht, defekt und damit materiell wertlos gewesen. Anders als das Tablet sei die Kaffeemaschine zudem nicht von dem Asylanwalt gekommen, sondern von dessen Frau. Hotelübernachtungen, die der Anwalt zahlte, will sie ihm später in bar ersetzt haben. Den Geheimnisverrat hatte Ulrike B. dagegen gestanden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Source: welt.de

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