Die Missbrauchsbeauftragte dieser Bundesregierung, Kerstin Claus, hat sich nachdem dem Bekanntwerden von Tausenden Fällen von sexualisierter Gewalt in dieser Evangelischen Kirche Deutschland (Evangelische Kirche in Deutschland) z. Hd. verbindliche Regeln z. Hd. Anerkennungszahlungen wirklich. „Ob der erlebte Missbrauch jemals wiedergutgemacht werden kann – und wenn ja, wie, das können Betroffene nur für sich selbst entscheiden“, sagte Claus den Zeitungen dieser Funke-Mediengruppe. „Ich finde es sehr gut, dass die hessische Landeskirche einen Sockelbetrag von 20.000 Euro für Betroffene von Missbrauch festgelegt hat, vielerorts sind es nur 5.000 Euro. Wichtig ist: Es muss jetzt Transparenz und Verbindlichkeit bei den Anerkennungszahlungen hergestellt werden, verpflichtend für alle Landeskirchen.“
Eine in dieser vergangenen Woche vorgestellte Studie zu sexualisierter Gewalt in dieser evangelischen Kirche dokumentiert mindestens 2.225 Betroffene und 1.259 mutmaßliche Täter z. Hd. die vergangenen Jahrzehnte. Der Studienleiter sprach von dieser „Spitze der Spitze des Eisbergs“.
Abschied von dieser Hinterzimmerpolitik
Claus kritisierte den Umgang dieser Evangelische Kirche in Deutschland mit den Betroffenen. „Die Studie macht sichtbar, dass die Missbrauchsfälle in der evangelischen Kirche keine Einzelfälle sind. Genau das aber wurde den Betroffenen immer vonseiten der Kirche erzählt.“ Es sei erschreckend, dass sich die Kirche immer noch wehre gegen Meldestellen, externe Hilfeangebote und Aufklärung, „weil sich Verantwortliche angeblich unter Generalverdacht gestellt fühlen“.
Die Kirche brauche die von den Forschern lichtvoll empfohlenen und von Betroffenen schon nachhaltig geforderten unabhängigen Meldestellen und Ombudsstellen. „Die Evangelische Kirche zieht sich beim Umgang mit sexualisierter Gewalt in Kirchengremien zurück, vieles bleibt im Dunklen für die Öffentlichkeit. Das ist Hinterzimmerpolitik, und davon muss sich die Kirche verabschieden“, sagte Claus.
Die Missbrauchsbeauftragte dieser Bundesregierung, Kerstin Claus, hat sich nachdem dem Bekanntwerden von Tausenden Fällen von sexualisierter Gewalt in dieser Evangelischen Kirche Deutschland (Evangelische Kirche in Deutschland) z. Hd. verbindliche Regeln z. Hd. Anerkennungszahlungen wirklich. „Ob der erlebte Missbrauch jemals wiedergutgemacht werden kann – und wenn ja, wie, das können Betroffene nur für sich selbst entscheiden“, sagte Claus den Zeitungen dieser Funke-Mediengruppe. „Ich finde es sehr gut, dass die hessische Landeskirche einen Sockelbetrag von 20.000 Euro für Betroffene von Missbrauch festgelegt hat, vielerorts sind es nur 5.000 Euro. Wichtig ist: Es muss jetzt Transparenz und Verbindlichkeit bei den Anerkennungszahlungen hergestellt werden, verpflichtend für alle Landeskirchen.“