Eurovision Song Contest: Polizei rechnet mit Anklage gegen ESC-Kandidaten Joost Klein

Der ausgeschlossene niederländische Kandidat des Eurovision Song Contest wird laut schwedischer Polizei wahrscheinlich angeklagt. Joost Klein würden voraussichtlich illegale Drohungen zu Last gelegt, teilte die Polizei mit. Die Ermittlungen seien abgeschlossen, eine Entscheidung über eine Anklage sollte „innerhalb weniger Wochen“ erfolgen, sagte Sprecher Jimmy Modin. Er nannte keine Details zur Art der mutmaßlichen Drohungen, die Klein vorgeworfen werden.

Mit Joost Klein war erstmals in der Geschichte des ESC ein Teilnehmer vom laufenden Wettbewerb ausgeschlossen worden. Wenige Stunden vor dem Finale im schwedischen Malmö hatte die Europäische Rundfunkunion EBU das Aus für den Niederländer verkündet. Die EBU hatte erklärt, Grund sei die Beschwerde einer Frau aus dem ESC-Produktionsteam nach einem nicht näher benannten Vorfall am Donnerstag. 

Die schwedische Polizei und die EBU bestätigten später, dass eine Frau aus dem Produktionsteam eine Beschwerde gegen den Niederländer bei den Behörden eingelegt habe. Die EBU erklärte, solange die polizeiliche Aufarbeitung des Falls laufe, wäre es nicht angemessen, dass Klein am Wettbewerb teilnehmen dürfe.

Vorfall mit Joost Klein ging um Filmaufnahmen

Das Boulevardblatt Aftonbladet berichtete, den 26-jährigen Klein hätten die versammelten Fotografen gestresst. Er habe sie gebeten, keine Aufnahmen mehr zu machen. Als eine der Personen sich ihm genähert habe, sei Klein auf diese losgegangen. Die Tageszeitung Sydsvenskan aus Malmö berichtete, dass eine Verurteilung wegen des Vorwurfs der Bedrohung normalerweise zu Geldstrafen führe.

„Nach dem Auftritt am vergangenen Donnerstag kam es zu einem Zwischenfall. Entgegen klar getroffener Absprachen wurde Joost gefilmt, als er gerade von der Bühne kam und in den Greenroom eilen musste“, teilte der Fernsehsender Avrotros mit. „In diesem Moment gab Joost wiederholt zu verstehen, dass er nicht gefilmt werden wolle. Dies wurde nicht beherzigt. Dies führte dazu, dass Joost eine bedrohliche Bewegung in Richtung der Kamera machte. Dabei hat Joost die Kamerafrau nicht berührt.“

Der ausgeschlossene niederländische Kandidat des Eurovision Song Contest wird laut schwedischer Polizei wahrscheinlich angeklagt. Joost Klein würden voraussichtlich illegale Drohungen zu Last gelegt, teilte die Polizei mit. Die Ermittlungen seien abgeschlossen, eine Entscheidung über eine Anklage sollte „innerhalb weniger Wochen“ erfolgen, sagte Sprecher Jimmy Modin. Er nannte keine Details zur Art der mutmaßlichen Drohungen, die Klein vorgeworfen werden.

Mit Joost Klein war erstmals in der Geschichte des ESC ein Teilnehmer vom laufenden Wettbewerb ausgeschlossen worden. Wenige Stunden vor dem Finale im schwedischen Malmö hatte die Europäische Rundfunkunion EBU das Aus für den Niederländer verkündet. Die EBU hatte erklärt, Grund sei die Beschwerde einer Frau aus dem ESC-Produktionsteam nach einem nicht näher benannten Vorfall am Donnerstag. 

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