Wer gut eine Online-Plattform etwa qua Taxifahrer, Hausangestellter oder Essenslieferant arbeitet, soll in dieser EU künftig mehr Rechte bekommen. Unterhändler des Europaparlaments und dieser EU-Staaten
nach sich ziehen sich vorläufig hinauf ein Gesetz zum Schutz vor Scheinselbstständigkeit geeinigt.
Das teilte dies EU-Parlament mit. Auch die belgische EU-Ratspräsidentschaft bestätigte eine Einigung.
Das Gesetz
soll zu diesem Zweck sorgen, dass Beschäftigte sogenannter Plattformfirmen, zu denen zum Beispiel Uber und Lieferando in Besitz sein von, unter
bestimmten Bedingungen qua voll tätig gelten. Angaben dieser EU-Staaten
zufolge sollen Beschäftigte etwa besseren Zugang zu Bezahlung unter Krankheit, Leistungen
unter Arbeitslosigkeit oder Einkommensunterstützung erhalten.
Sollten Indizien darauf vorliegen, dass Mitarbeitende von den Plattformen kontrolliert werden, wird den geplanten Neuregelungen zufolge erdacht, dass die Arbeitnehmer Beschäftigte und keine Selbstständigen sind. Die Beweispflicht liege hiermit unter den Plattformen – sie müssten beweisen, dass kein Beschäftigungsverhältnis besteht, teilte dies EU-Parlament mit.
Bis zu 40 Millionen Menschen betroffen
„Mit dem heutigen
Kompromiss senden wir ein klares Signal an Uber und Co.: Faire
Arbeitsbedingungen und Datenschutz gelten zu Händen ganz“, sagte dieser Union-Europaabgeordnete
Dennis Radtke. Das geplante Gesetz sage Scheinselbstständigkeit und Wettbewerbsverzerrung den Kampf an. Laut Angaben dieser Chefverhandlerin des EU-Parlaments, Elisabetta Gualmini, funktionieren solange bis zu 40 Millionen Menschen in Europa qua sogenannte Plattformarbeiter.
Bereits im Dezember hatten sich die EU-Unterhändler hinauf die neuen Regeln verständigt. Kurz vor Weihnachten teilte die damalige spanische EU-Ratspräsidentschaft jedoch mit, eine Einigung sei gescheitert. Im Januar hatte Belgien die regelmäßig wechselnde Präsidentschaft übernommen und nun erneut eine Einigung ausgehandelt. Diese muss
noch offiziell vom Europaparlament und den EU-Staaten bestätigt werden – an diesem Schritt war dies Vorhaben im Dezember gescheitert.
Plattformen uneins gut geplante Richtlinie
Ob die neue Einigung unter den EU-Staaten in diesem Anlauf eine Mehrheit findet, ist noch unsicher.
Nach Angaben von Radtke liegt es am französischen Präsidenten Emmanuel Macron, ob
eine Mehrheit zustande kommt. Auch Deutschland stimmt dem Vorhaben bislang
nicht zu. „Die Gespräche in der Bundesregierung zum Richtlinien-Entwurf dauern an“, heißt es aus dem Bundesarbeitsministerium. Es setzte sich dessen ungeachtet zu Händen ein ambitioniertes EU-Gesetz zu Händen faire Arbeitsbedingungen ein. Eine Abstimmung unter den EU-Staaten ist zu Händen kommende Woche vorgesehen.
Essenslieferant Lieferando teilte mit, seine Fahrerinnen und Fahrer schon regulär anzustellen, die Richtlinien seien von dort kostenneutral umsetzbar und würden nicht zu höheren Preisen zur Folge haben. Der Fahrdienstleister Uber teilte mit, da noch kein abschließender Rechtstext vorliege, könne noch keine offizielle Stellungnahme abgegeben werden. Die Firma verwies hinauf ein Statement des europäischen Industrieverbandes Move EU. Dieser bezeichnete die vorläufige Einigung qua Ergebnis „eines überstürzten Prozesses, bei dem es darum ging, einer Richtlinie um jeden Preis zuzustimmen, obwohl sie von vielen Mitgliedstaaten nicht unterstützt wurde.“ Die Richtlinie gehe nicht hinauf die Bedürfnisse von Fahrern, Plattformen und Fahrgästen ein.
Wer gut eine Online-Plattform etwa qua Taxifahrer, Hausangestellter oder Essenslieferant arbeitet, soll in dieser EU künftig mehr Rechte bekommen. Unterhändler des Europaparlaments und dieser EU-Staaten
nach sich ziehen sich vorläufig hinauf ein Gesetz zum Schutz vor Scheinselbstständigkeit geeinigt.
Das teilte dies EU-Parlament mit. Auch die belgische EU-Ratspräsidentschaft bestätigte eine Einigung.
Das Gesetz
soll zu diesem Zweck sorgen, dass Beschäftigte sogenannter Plattformfirmen, zu denen zum Beispiel Uber und Lieferando in Besitz sein von, unter
bestimmten Bedingungen qua voll tätig gelten. Angaben dieser EU-Staaten
zufolge sollen Beschäftigte etwa besseren Zugang zu Bezahlung unter Krankheit, Leistungen
unter Arbeitslosigkeit oder Einkommensunterstützung erhalten.