Europäische Union: EU-Kommission beendet Rechtsstaatsverfahren gegen Polen

Die EU sieht keine Gefahr mehr für die Rechtsstaatlichkeit in Polen und beendet deswegen ein Verfahren zum Schutz der europäischen Grundwerte. Das teilte die EU-Kommission auf X mit. Die derzeit laufende „Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit in Polen“ sei für das polnische Volk und für die Europäische Union insgesamt von großer Bedeutung, schrieb die oberste EU-Behörde.

Die Entscheidung zur Einstellung des sogenannten Artikel-7-Verfahrens erfolgt rund sieben Monate nach der Abwahl der nationalkonservativen PiS-Regierung, die Polen von 2015 bis 2023 geführt hatte. Diese hatte das polnische Justizsystem umgebaut und damit nach Einschätzung von Experten die Gewaltenteilung eingeschränkt.

Konkret wurde unter anderem die Möglichkeit geschaffen, Richter zu kontrollieren und zu sanktionieren. Zudem hinderten die Reformen polnische Richterinnen und Richter daran, sich bei bestimmten Rechtsfragen an den Europäischen Gerichtshof zu wenden. Die neue Mitte-Links-Regierung von Ministerpräsident Donald Tusk ist derzeit dabei, die beanstandeten Maßnahmen rückgängig zu machen.

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Die EU sieht keine Gefahr mehr für die Rechtsstaatlichkeit in Polen und beendet deswegen ein Verfahren zum Schutz der europäischen Grundwerte. Das teilte die EU-Kommission auf X mit. Die derzeit laufende „Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit in Polen“ sei für das polnische Volk und für die Europäische Union insgesamt von großer Bedeutung, schrieb die oberste EU-Behörde.

Die Entscheidung zur Einstellung des sogenannten Artikel-7-Verfahrens erfolgt rund sieben Monate nach der Abwahl der nationalkonservativen PiS-Regierung, die Polen von 2015 bis 2023 geführt hatte. Diese hatte das polnische Justizsystem umgebaut und damit nach Einschätzung von Experten die Gewaltenteilung eingeschränkt.

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