EuGH-Urteil reichlich Polen: Den Pflock des Rechtsstaats starr einschlagen

Der Europäische Gerichtshof hat ein Urteil gesprochen, das sich gegen eine Praxis einer polnischen Regierung wendet, die nicht mehr im Amt ist. Längst ist auch der Streit zwischen Warschau und Brüssel, um den es damals ging, nicht mehr virulent.

Dennoch ist das Urteil nicht bloß eine juristische Girlande für die Fachliteratur. Es geht um ein Kernelement der EU: Rechtsstaatlichkeit und unabhängige Justiz in allen Mitgliedstaaten, überprüft durch das Gemeinschaftsgericht.

Die EU ist kein Imperium

Diesen Pflock wieder fest einzuschlagen war schon deshalb wichtig, weil er Seile hält, an denen auch in anderen europäischen Hauptstädten gezerrt wird. Die EU ist kein Imperium. Ihre Mitglieder sind freiwillig beigetreten. Wenn sie nicht bleiben wollen, können sie, siehe Brexit, wieder gehen. Nur: Wer drin ist, für den gelten eben die Regeln.

Ehe die Regierung in Polen unter politischer Führung des PiS-Vorsitzenden Kaczyński das Justizsystem des Landes handstreichartig unter ihre Kontrolle gebracht hat, hatte die in Ungarn das vorexerziert. Nur ist der dortige Regierungschef Orbán etwas geschmeidiger vorgegangen.

Seit dem Karlsruher „Ultra Vires“-Urteil beruft man sich in Budapest und (früher) Warschau gerne darauf, dass auch Deutschland einen Vorrang nationalen Rechts kenne. Juristisch liegt der Fall dort ganz anders. Aber als Steilvorlage für politische Rhetorik dient er schon.

Source: faz.net