EU-Waldschutzgesetz: EU einigt sich hinauf Abschwächung und Verschiebung von Waldschutzgesetz

Die EU wird
ein zentrales Waldschutzgesetz abschwächen und erneut verschieben. Unterhändler
des Europaparlaments und der EU-Staaten gaben bekannt, sich auf eine erneute Anpassung des bereits 2023 beschlossenen Vorhabens geeinigt zu haben. Das EU-Parlament und EU-Staaten müssen der Änderung noch formell
zustimmen.

Die Verordnung verpflichtet Unternehmen, den entwaldungsfreien Ursprung von Produkten wie Kaffee, Kakao, Soja oder Rindfleisch nachzuweisen. Damit sollen Wälder in Europa, aber auch weltweit, wie im Amazonasgebiet, vor Abholzung
geschützt werden.

Nun werden die
Regeln der sogenannten Entwaldungsverordnung erneut verschoben, für große
Unternehmen um ein Jahr und für kleine Unternehmen bis Mitte 2027. Zudem müssen künftig nur noch Unternehmen, die ein Produkt erstmals auf den EU-Markt
bringen, eine Sorgfaltserklärung abgeben. Händler und nachgelagerte Unternehmen
in der Lieferkette sind von dieser Pflicht befreit.

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