HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth übt Kritik an der EU-Entgelttransparenzrichtlinie.
Der Handelsverband Deutschland (HDE) fordert anlässlich der Vorstellung eines Ergebnisberichts zur EU-Entgelttransparenzrichtlinie Ausnahmen für bestimmte Unternehmen. Hauptgeschäftsführer Stefan Genth warnt insbesondere vor bürokratischen Lasten.
Der Handelsverband Deutschland (HDE) warnt das federführend zuständige Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vor bürokratischen Lasten für Unternehmen. Der Grund dafür ist die Vorstellung eines Ergebnisberichts zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie. Die sehe zusätzliche Auskunfts- und Berichtspflichten für Arbeitgeber vor. Die Richtlinie soll bis Sommer 2026 in nationales Recht umgesetzt werden.
„Gleicher Lohn bei gleicher Arbeit ist für Arbeitgeber in Deutschland ein selbstverständlicher Grundsatz.“
„Gleicher Lohn bei gleicher Arbeit ist für Arbeitgeber in Deutschland ein selbstverständlicher Grundsatz“, sagt HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Das hierzulande schon seit 2017 geltende Entgelttransparenzgesetz biete bereits einen umfassenden rechtlichen Rahmen, weshalb kein neues „Bürokratiemonster“ nötig sei.
Ausnahmen gefordert
Der HDE fordert mit Blick auf die im Grundgesetz verankerte Tarifautonomie eine Ausnahme vom Anwendungsbereich der Richtlinie für tarifgebundene und tarifanwendende Unternehmen. Genth begründet dies damit, dass Tarifverträge ein „transparentes, geschlechtsneutrales und an objektiven Kriterien ausgerichtetes Vergütungssystem“ böten, das von den Tarifvertragsparteien gemeinsam vereinbart wurde. „Tarifverträge gewährleisten damit eine diskriminierungsfreie und faire Vergütung.“
Ohne eine solche Ausnahme würde die seit Jahren rückläufige Tarifbindung branchenübergreifend weiter unter Druck geraten. Der HDE mahnt, die Stärkung der Tarifbindung und der Bürokratieabbau müssten die Leitschnur der Bundesregierung sein und bleiben.
Dieser Text erschien zuerst auf www.lebensmittelzeitung.net.