Das Lieferkettengesetz der Europäischen Union wird abgeschwächt und verschoben. Eine große Mehrheit stimmte im EU-Parlament für einen Kompromiss, der zuvor von Unterhändlern des Parlaments und der EU-Staaten ausgehandelt worden war. Die EU-Staaten müssen der Änderung noch offiziell zustimmen. Das gilt als Formsache. Bis zum 26. Juli 2028 müssen die EU-Staaten die Richtlinie in nationales Gesetz umgesetzt haben – ein Jahr später als bisher vorgesehen.
Konkret sind künftig nur noch Großunternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von mindestens 1,5 Milliarden Euro von dem Gesetz erfasst. 85 Prozent der ursprünglich erfassten Unternehmen sollen laut dem Beschluss künftig weniger Berichtspflichten haben. Sie sollen nicht mehr pauschal ihre gesamte Lieferkette überwachen müssen. Firmen sollen
vor allem dort nachforschen, wo sie selbst ein hohes Risiko für Verstöße
vermuten. Außerdem sollen sie sich auf Informationen verlassen, die bei
ihren Lieferanten „annehmbarer Weise verfügbar“ sind, also keine tiefere
Recherche verlangen.
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