EU-Kommission eröffnet Verfahren gegen Alphabet

EU-Kommission eröffnet Verfahren gegen Alphabet

Der Google-Mutterkonzern Alphabet hat in zwei Fällen gegen das EU-Digitalgesetz (DMA) verstoßen. Zu diesem vorläufigen Schluss kommt die EU-Kommission. Sie hat deshalb am Mittwoch ein Verfahren gegen Alphabet eröffnet. Die darin erhobenen Vorwürfe ähneln jenen, welche die EU-Behörde früher schon in regulären Kartellverfahren erhoben hatte.

Einige Merkmale der Suchmaschine Google Search bevorzugten wahrscheinlich Alphabets eigene Dienste im Vergleich zu Konkurrenten, teilte die Kommission mit. Das gelte für den Einkauf im Netz, aber auch für Hotel- und Flugbuchungen sowie für Informationsdienste zu Sportergebnissen oder Börsenkursen.

Damit verstoße Alphabet gegen die DMA-Vorschriften, wonach die großen digitalen Torwächter wie Google Drittanbietern ei­­ne transparente, faire und nicht­diskriminierende Behandlung garantieren müssten. Außerdem wirft die Kommission dem Unternehmen vor, konkurrierende App-Entwickler zu behindern.

Das Unternehmen kann nun versuchen, die Vorwürfe der Kom­mission aus dem Weg zu räumen. Wenn die Brüsseler Behörde aber endgültig einen Verstoß gegen den DMA erkennt, kann sie hohe Bußgelder verhängen. EU-Wettbewerbskommissarin Teresa Ribera sagte, Verfahren wie das jetzt eröffnete seien nur für den Fall vorgesehen, dass „Dialogversuche nicht erfolgreich“ gewesen seien. Wann immer möglich, setze sie darauf, dass die Unternehmen das Gesetz einhielten.

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