EU-Gesetz: Recht hinauf Reparatur zu Gunsten von Verbraucher

Viele defekte Geräte landen heutzutage im Müll. Nach Berechnungen der Europäischen Kommission fallen jedes Jahr rund 35 Millionen Tonnen Abfall an, weil Produkte „zu früh“ weggeschmissen statt repariert zu werden. Das belastet auch das Klima und das Portemonnaie der Verbraucher. Sie erhalten deshalb ein „Recht auf Reparatur“. Das hat am Dienstag in Straßburg das Europäische Parlament beschlossen. Die Verbraucher können künftig verlangen, dass defekte Waren nach der zweijährigen Mindestgewährleistungspflicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums – kostenpflichtig – repariert werden.

Geht ein Gerät vor Ende der Gewährleistungspflicht kaputt und wird nicht ersetzt, sondern repariert, verlängert sich die gesetzlich vorgeschriebene „Garantie“ um ein Jahr auf dann drei Jahre. Ein Vorrang für Reparatur gibt es während der Gewährleistungszeit nicht.

Reparaturen nach Ablauf der Gewährleistungspflicht ziehen keine zusätzliche Garantie nach sich. Das Parlament hatte das gefordert, konnte sich aber nicht gegen die Mitgliedstaaten durchsetzen. Ministerrat und Europaparlament müssen dem Gesetz beide zustimmen, damit es in Kraft treten kann. Sie hatten sich im Februar auf einen Kompromiss geeinigt. Die Staaten werden den in Kürze offiziell annehmen. Sie haben dann 24 Monate Zeit, um die Regeln umzusetzen.

Hersteller müssen öffentliche Angaben zu Leistungen machen

Eine durchaus gravierende Einschränkung gibt es für die Pflicht zur Reparatur: Sie gilt nur für Geräte, für die die sogenannten EU-Ökodesign-Regeln Vorgaben zur Reparierbarkeit machen. Das sind etwa Waschmaschinen, Kühlschränke, Staubsauger oder auch Handys. Für Waschmaschinen sehen diese Regeln beispielsweise vor, dass sie zehn Jahre nach dem Kauf reparierbar sein müssen. Wenn die Europäische Kommission für weitere Geräte entsprechende Vorgaben macht, gilt für diese künftig das Recht auf Reparatur ebenfalls automatisch.

Die Hersteller werden verpflichtet, öffentlich Angaben über ihre Reparaturleistungen zu machen. Sie müssen auch angeben, wie viel die gängigsten Reparaturen ungefähr kosten. Das Gesetz sieht zudem vor, dass die Mitgliedstaaten Reparaturen fördern sollen, etwa mit Reparaturgutscheinen oder Reparaturfonds. In einigen Staaten gibt es solche Ansätze schon. Sie können mit EU-Mitteln gefördert werden.

Behinderung der Reparatur verboten

Neu geschaffen wird eine europäische Reparaturplattform. Sie soll Verbraucher und Werkstätten zusammenbringen. Die Hersteller müssen Ersatzteile und Reparaturtools auch unabhängigen Werkstätten zu angemessenen Preisen anbieten. Sie müssen auf ihrer Website darüber informieren, welche Ersatzteile es gibt. Sie dürfen die Reparatur nicht aktiv behindern. Vertragliche Klauseln, Hardware- und Softwarehindernisse für die Reparatur wie die Schlüssel zum Öffnen einer Jura-Kaffeemaschine oder Softwarebeschränkungen von Apple werden verboten. Reparaturläden dürfen Ersatz auch mit dem 3-D-Drucker herstellen, erhalten aber keinen Anspruch auf die Baupläne.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) sprach von einem „Meilenstein im Verbraucherschutz“. Die Lebens- und Nutzungsdauer von Produkten nehme immer weiter ab. Das müsse sich ändern. Es koste die Verbraucher jedes Jahr 12 Milliarden Euro, da sie Elektroprodukte wegwerfen müssten, anstatt sie zu reparieren, sagte der Chefunterhändler des Europäischen Parlaments, René Repasi (SPD). „Wir können uns nicht länger leisten in einer Wegwerfgesellschaft zu leben“ sagte er weiter. „Das ist schlicht nicht nachhaltig.“

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