Frau Hemmen, als Rechtsanwältin und Steuerberaterin haben Sie sich auf hochvermögende Privatkunden spezialisiert. Wie viel Geld sollte ich besitzen, damit es sich lohnt, zu Ihnen zu kommen?
Da sind wir nicht festgelegt. Die Vermögen unserer Mandanten fangen im geringen einstelligen Millionenbereich an, nach oben hin ist das offen. Wir beraten sehr viele Unternehmerfamilien.
Also auch Milliardäre?
Ja, genau.
Sind die meisten Ihrer Mandanten Unternehmer?
Ja, in Deutschland gibt es ja sehr viele Familienunternehmen, die über Generationen gewachsen sind und in denen die nächste Generation bereit ist, Verantwortung zu übernehmen. Privatkunden gibt es zunehmend auch aus dem sogenannten Venture-Bereich. Das sind meist jüngere Menschen, die gerade ihren ersten Exit aus einem Unternehmen hinter sich haben.
Das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht hat eine strukturelle Zweiteilung: Besteuerung von Privatvermögen und Betriebsvermögen. Im Bereich des Betriebsvermögens sieht das Gesetz in der Tat weitgehende Begünstigungen vor – und das aus gutem sachlichen Grund. Unternehmer tragen Verantwortung für ihr Unternehmen und die dortigen Arbeitsplätze, sie sollten vor massiven Liquiditätseinschnitten geschützt werden. Die „ärmeren Reichen“ – wenn man sie denn so nennen möchte – haben meistens kein Unternehmensvermögen, sondern zum Beispiel ein Depot oder ein paar Immobilien. Dieses Vermögen wird nicht begünstigt, sondern mit einer höheren Steuer belastet als klassisches Betriebsvermögen.
Wenn ich eine Million Euro in Aktien besitzen würde, mit welchem Steuersatz muss ich rechnen, wenn ich das Depot meinen Kindern vermachen will?
In Steuerklasse 1 – Verwandtschaft in grader Linie – fangen die Steuersätze bei sieben Prozent an und gehen bis zu 30 Prozent bei 26 Millionen Euro erworbenem Vermögen. Bei einer Million läge man ohne Abzug der Freibeträge bei 19 Prozent.
Kann ich mein Geld nicht einfach in einer Stiftung parken und der Steuer entgehen?
Darauf werden wir von Mandanten tatsächlich häufig angesprochen. Man muss aber vorsichtig sein – die Stiftung ist keine Zauberformel zum Steuersparen. Sie kann ein wichtiges Instrument sein, um unternehmerisches Vermögen zu bündeln und für weitere Generationen zu sichern. Die Stiftung wird selbst Anteilseigner, und die Familie rückt in die Position der sogenannten Destinatäre. Steuerlich unterliegt die Übertragung an eine Stiftung aber genauso der Schenkungsteuer wie an eine andere Person. Zusätzlich gibt es bei deutschen Familienstiftungen die Erbersatzsteuer – alle 30 Jahre wird ein Erbfall fingiert. Was man bei Stiftungslösungen nicht vergessen darf: Das ist immer ein einschneidender Schritt. Man muss sich seines Vermögens entäußern – die Stiftung wird Eigentümer, man hat keinen direkten Zugriff mehr, allenfalls mittelbar über Vorbehaltsrechte.
Und was ist mit ausländischen Stiftungen, zum Beispiel in Liechtenstein?
Liechtenstein war wegen großer Intransparenz zu Recht in Verruf geraten, ausgelöst vor allem durch den Fall Klaus Zumwinkel, der 2008 vor laufenden Kameras verhaftet wurde. Liechtenstein hat seitdem an einer „White-Money-Strategie“ gearbeitet und den Informationsaustausch für Steuerzwecke etabliert. Ein maßgebliches Hindernis, wenn man dort als Deutscher eine Stiftung gründen will, kann die Wegzugsteuer bei der Übertragung von Unternehmensanteilen über die Grenze sein. Da muss man also sehr genau hinschauen, wie man das macht.
Wo ziehen Sie die Grenze zwischen zulässigen und unzulässigen Instrumenten, um Steuern zu vermeiden?
Alles, was auch nur in den Bereich unzulässiger Maßnahmen kommt, wird in unserer Kanzlei nicht unterstützt. Das ist seit jeher unsere Maßgabe. Gleichzeitig dürfen die Gestaltungsmöglichkeiten, die das Gesetz bietet, genutzt werden. Wenn man sich mit den konkreten Fällen beschäftigt, ist meist schnell klar, was zulässig ist und was nicht.
Ganz grundsätzlich gefragt, ist das Erbschaftsteuersystem aus Ihrer Sicht gerecht?
Ich finde es richtig, Betriebsvermögen zu privilegieren. Diese Ausdifferenzierung zwischen Privatvermögen und Betriebsvermögen macht das Gesetz sehr komplex. Je gerechter man es machen will, desto mehr Einzelfallregelungen braucht man. Das führt andererseits zur Frage: Welcher Steuerpflichtige kann dieses hochkomplexe Steuerrecht noch verstehen?
Und zu der Frage, ob die Bevorzugung von Betriebsvermögen nicht auch missbraucht werden kann?
Es gab früher Zeiten, in denen GmbHs genutzt wurden, um Betriebsvermögen zu generieren – Cash wurde eingelegt und dann steuergünstig übertragen. Der Gesetzgeber hat das erkannt und reagiert. Das Gesetz versucht auch, mit Haltefristen und anderen Auflagen Missbrauch zu verhindern. Es ist verständlich, dass da ständig nachgeschärft wird.
Ökonomen schlagen vor, eine Flat-Tax von zehn Prozent auf alle Erbschaften zu erheben und alle Ausnahmen abzuschaffen. Für Unternehmen schlagen sie Stundungsregeln vor, die Betriebe sollen die Zahlung über zehn Jahre strecken können. Was halten Sie davon?
Die Flat-Tax halte ich für keinen guten Vorschlag. Vereinfachung ist gut, aber wir haben in anderen Bereichen gesehen: Man startet mit niedrigen Sätzen, aber der Finanzierungsbedarf des Staates wird nicht kleiner, und dann wird der Satz angehoben. Bei sehr hohen Betriebsvermögen können schon zehn Prozent eine erhebliche Steuerlast darstellen.
Und die Stundung?
Sie löst das Problem nicht: Eine Stundung braucht Sicherheiten – aber die Anteile am Unternehmen werden oft nicht als Sicherheit akzeptiert. Aus der Wegzugsteuer-Praxis wissen wir: Das Finanzamt sagt, die Unternehmensanteile können im Fall des Falles nicht verwertet werden.
Die Familienunternehmer argumentieren, dass sie im Falle höherer Erbschaftsteuern weniger investieren würden. Ist das vorgeschoben oder nachvollziehbar?
Die Kreditwürdigkeit eines Unternehmers mit erheblichen Steuerverpflichtungen ist massiv eingeschränkt. Das ist ein Investitionshemmnis, ich sehe da eine reale Gefahr.
Demnächst steht eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts an. Es geht um die Frage, ob die Bevorzugung von Betriebsvermögen zu weit geht. Womit rechnen Sie?
Geklagt hat jemand, der ausschließlich Privatvermögen geerbt hat. Er wendet sich dagegen, dass sein Vermögen schlechter gestellt wird als unternehmerisches. Ich halte es für gut möglich, dass das Bundesverfassungsgericht wie schon in der Vergangenheit sagt: Das Erbschaftsteuerrecht muss überarbeitet werden. Ob die Politik das dann zum Anlass für eine umfassende Reform nimmt oder nur punktuell nachbessert, ist schwer absehbar.
Eine häufige Kritik an der jetzigen Rechtslage lautet: Im Immobilienbereich kann ich 300 Wohnungen steuerfrei vererben, aber das Einfamilienhaus nicht. Was steckt hinter dieser Ungleichbehandlung?
Der Gesetzgeber wollte bei einer Reform das damals kriselnde Baugewerbe und die Wohnungswirtschaft fördern. Jemand mit 300 Wohnungen betreibt ein Unternehmen, schafft Wohnraum und Arbeitsplätze – das soll wie Betriebsvermögen behandelt werden. Die 300er-Grenze kommt aus den Richtlinien der Finanzverwaltung, nicht aus dem Gesetz. In der Praxis ist es wegen verschärfter Rechtsprechung nicht mehr so leicht, damit zu arbeiten.
Es gibt auch unter Liberalen die radikale Sicht, dass jeder Mensch dieselben Startchancen haben sollte. Das würde bedeuten, dass niemand etwas erben sollte – oder gleich viel.
Mit solchen Haltungen sind wir manchmal konfrontiert. Es gibt auch prominente Beispiele aus Unternehmerfamilien, die sich für höhere Steuern einsetzen. Da muss man sich aber fragen: Haben wir ein Einnahmen- oder ein Ausgabenproblem in Deutschland? Ich sehe im Kreis unserer Mandanten sehr viele, die ihre privilegierte Stellung zu schätzen wissen und sich für das Gemeinwohl einsetzen, sich gemeinnützig engagieren, sowohl finanziell als auch anderweitig. Im Pharmabereich gehen zum Beispiel viele Nachkommen in die Medizin, weil sie ganz konkret etwas bewirken wollen.
Sie sind also gegen Steuererhöhungen für die Hochvermögenden?
Ja. Man darf nicht vergessen, dass es nicht nur ein Privileg ist, viel zu erben. Wer ein Unternehmen übernimmt, nimmt auch sehr viele rechtliche Verpflichtungen und andere Belastungen in Kauf. Eine gewisse Rendite sollte das Unternehmen dann schon noch abwerfen. Wer ist sonst überhaupt noch bereit, sich unternehmerisch zu engagieren?
Sehen Sie die Gefahr, dass viele Unternehmer ins Ausland abwandern, falls sie mehr Steuern zahlen müssen?
Unternehmer beobachten die Lage genau. Andere Länder wie Schweden, Österreich oder Portugal haben die Erbschaftsteuer abgeschafft. Neben dem finanziellen Steueraspekt spielt die gesellschaftliche Wahrnehmung eine Rolle. In Deutschland wird viel darüber geredet, dass große Vermögen reduziert werden müssen. Ich glaube aber nicht an eine große Abwanderungswelle. Die meisten Unternehmer fühlen sich Deutschland verbunden. Aber nachfolgende Generationen werden internationaler, studieren im Ausland. Sie kommen künftig vielleicht nicht mehr so selbstverständlich wie früher in die Heimat zurück, wenn sich das gesellschaftliche Klima verändert und Steuern weiter erhöht würden.
Wenn große Vermögen vererbt werden, entstehen komplexe Konstruktionen, Sie arbeiten sehr akribisch an allen Details. Sind Finanzbehörden überhaupt in der Lage, das alles nachzuvollziehen?
Die Finanzbehörden bündeln ihre Kräfte bei komplexen Fällen. Die Verfahren dauern dennoch sehr lange, was hohe Unsicherheit für Unternehmer bringt, die planen und operative Entscheidungen treffen müssen.
Wann sollten Menschen anfangen, sich mit dem Thema Vererben zu beschäftigen?
Wenn Vermögen aufgebaut wird, sollte man sich frühzeitig damit beschäftigen. Das Mindeste ist ein gut strukturiertes Testament und die Nutzung der Zehn-Jahres-Freibeträge: Unter Ehegatten 500.000 Euro, an Kinder 400.000 Euro alle zehn Jahre.
Wenn Sie eine Sache direkt reformieren könnten, was wäre es?
Ich würde die Freibeträge für Erbschaften und Schenkungen deutlich anheben. Sie sind seit zwanzig Jahren nicht an die Inflation angepasst worden. Die Immobilienpreise sind massiv gestiegen. Das eine Haus sollte steuerfrei weitergegeben werden können – das ist nicht mehr der Fall.
Welche Summen schweben Ihnen vor?
Vor der letzten Bundestagswahl wurde teilweise eine Erhöhung um 25 Prozent vorgeschlagen, das wäre das Minimum.
Zur Person
Katharina Hemmen ist Partnerin der Kanzler Poellath. Die 43-jährige promovierte Anwältin und Steuerberaterin berät in Frankfurt als Ko-Leiterin des Bereichs Nachfolge und Vermögen Mandanten, wenn es um Erbschaften, Eheverträge und Unternehmensübertragungen geht. Das Juve-Handbuch Wirtschaftskanzleien zählt die Kanzlei in diesem Bereich zur „Marktspitze“. Die Kanzlei Poellath, die 1997 gegründet wurde, beschäftigt in Frankfurt, Berlin und München mehr als 180 Anwälte und Steuerberater.