Ein „sehr wirtschaftsfreundliches Konzept“ habe die SPD vorgelegt: Mit diesen Worten fasste die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Wiebke Esdar am Dienstag vor der roten SPD-Wand im Bundestag die gerade von ihr vorgestellten Vorschläge für eine Reform der Erbschaftsteuer zusammen. Eine Million Euro „Lebensfreibetrag“ für jeden Bürger, dazu fünf Millionen Euro Freibetrag für Unternehmenserben und Stundungsmöglichkeiten über einen Zeitraum von 20 Jahren für die Steuerschuld, die oberhalb der Freibeträge anfällt – die allermeisten Erben in Deutschland, so versicherten Esdar und ihre Mitstreiter aus der Fraktion es während ihrer Präsentation immer wieder, würden durch eine solche Reform nicht belastet, sondern vielmehr entlastet.
Mit dem Aufschlag der Sozialdemokraten in puncto Erbschaftsteuer steuert die schwarz-rote Koalition auf die nächste Zerreißprobe zu. Führende Unionspolitiker wie CSU-Chef Markus Söder hatten schon in den vergangenen Tagen deutlich gemacht, dass sie angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Lage einer Mehrbelastung der Unternehmen durch eine höhere Erbschaftsteuer nicht zustimmen würden. Dass die Sozialdemokraten dennoch jetzt mit einem Konzept an die Öffentlichkeit gingen, wird in der Union als Provokation gewertet.
Nicht bei der Vorstellung dabei war Finanzminister und SPD-Ko-Chef Lars Klingbeil (SPD). Wiebke Esdar betonte, Klingbeil trage das Konzept mit. Vor dem Erstellen eines Gesetzentwurfs wolle man aber das Urteil des Bundesverfassungsgerichts abwarten, das im Lauf der ersten Jahreshälfte erwartet wird.
Eine Immobilie soll zusätzlich steuerfrei bleiben, wenn die Erben sie selbst bewohnen
Eine zentrale Frage lässt das Konzept der SPD offen, sie lautet: Wie hoch sollen die Steuersätze auf Erbschaften oberhalb der Freibeträge ausfallen? Esdar sagte nur, dass die SPD keine einheitliche „Flat Tax“ wolle. Der Steuersatz soll mit der Höhe des vererbten Vermögens progressiv ansteigen. „Am Ende“ werde man „bei einem wesentlich geringeren Höchstsatz liegen als den 50 Prozent“, die aktuell in der Spitze als Erbschaftsteuer fällig werden. Den Freibetrag für Unternehmen und die Stundungsmöglichkeiten will die SPD daran knüpfen, dass die Erben den Erhalt der Arbeitsplätze für mindestens fünf Jahre garantieren.
Für Privatleute sieht der Plan vor, dass 900.000 Euro einmal im Leben innerhalb der Familie steuerfrei geerbt werden können, 100.000 Euro zusätzlich von anderen Personen. Die aktuelle Differenzierung je nach Verwandtschaftsgrad soll entfallen, „Familie ist Familie“, heißt es in dem Papier. Eine Immobilie soll zusätzlich steuerfrei bleiben, wenn die Erben sie selbst bewohnen. Die Sozialdemokraten rechnen perspektivisch – also wenn die Teilzahlungen der Unternehmenserben fließen – mit einem mittleren einstelligen Milliardenbetrag an zusätzlichen Einnahmen.
Die Erbschaftsteuer kommt nicht dem Bund zugute, sondern den Ländern. Die Haushaltsnöte des Finanzministers löst sie also nicht. Die SPD hofft darauf, dass die Länder die Zusatzeinnahmen in ein besseres Bildungssystem investieren würden. Vorschreiben könnte der Bund den Ländern dies jedoch nicht, denn Steuern lassen sich anders als Abgaben nicht zweckgebunden erheben.
Wortungetüm „Verschonungsbedarfsprüfung“
Der Eingangssteuersatz in der Erbschaft- und Schenkungsteuer bewegt sich aktuell je nach Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser und Erben zwischen sieben und 30 Prozent, der Spitzensteuersatz liegt zwischen 30 und 50 Prozent. Für Ehepartner gibt es einen Freibetrag von 500.000 Euro, für Kinder 400.000 Euro, für entferntere Verwandte deutlich geringere Beträge.
Im Jahr 2024 haben die Finanzämter laut den Daten des Statistischen Bundesamts 113,2 Milliarden Euro an Erbschaften und Schenkungen veranlagt. Das Steueraufkommen betrug rund zehn Milliarden Euro. Der Arbeitskreis Steuerschätzung rechnet für das Jahr 2026 mit einem Aufkommen von 12,3 Milliarden Euro, ansteigend auf 13,9 Milliarden Euro im Jahr 2030.
Aktuell ist es so, dass Betriebsvermögen unterhalb von 26 Millionen Euro weitgehend von der Erbschaftsteuer verschont bleiben. Bei größeren Vermögen muss der Erbe theoretisch bis zur Hälfte seines privaten Vermögens für die Steuer einsetzen. Kann er aber nachweisen, dass er das Geld dafür nicht hat, bleibt er ebenfalls verschont. Das steckt hinter dem Wortungetüm „Verschonungsbedarfsprüfung“ – ein Klagepunkt, der das Bundesverfassungsgericht beschäftigt.
Vergünstigungen für Betriebsvermögen sind nicht ungewöhnlich
Ökonomen sehen die Pläne der SPD kritisch, obwohl viele von ihnen grundsätzlich für geboten halten, Betriebsvermögen stärker einzubeziehen. „Ein Steuersatz von maximal zehn Prozent in einem Flat-Tax-Modell würde das richtige Signal geben“, sagte Clemens Fuest, Präsident des Münchener Ifo-Instituts, der F.A.Z.: „Dieser Steuersatz sollte im Grundgesetz verankert werden, damit Investoren darauf vertrauen, dass der Steuersatz niedrig bleibt.“ Der Sachverständigenrat hat sich in seinem jüngsten Gutachten ebenfalls mehrheitlich dafür ausgesprochen, die Begünstigungen von Betriebsvermögen zu reduzieren. Anders als Fuest empfiehlt er, an einem progressiven Tarif festzuhalten. Ratsmitglied Veronika Grimm stellte sich gegen eine solche Reform. Sie bezeichnete es am Dienstag als „verstörend“, in einer „tiefgreifenden Wirtschaftskrise“ eine Erhöhung der Erbschaftsteuer vorzuschlagen.
Wie besteuern andere Länder Erbschaften und Unternehmensübergänge? Eine Untersuchung des Leibnitz-Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) für die Stiftung Familienunternehmen aus dem Jahr 2024 zeigt einige Länder, die diese Belastung gar nicht (mehr) kennen. Zuletzt waren das Österreich, die Tschechische Republik, Schweden, Norwegen sowie Kanada und Mexiko. Darüber hinaus gibt es Länder, die Ehepartner oder Kinder komplett verschonen.
Auch sind Vergünstigungen für Betriebsvermögen der Studie zufolge nichts Ungewöhnliches. So gibt es in Frankreich eine Steuerbefreiung von 75 Prozent, in Großbritannien von 50 bis 100 Prozent. Die Schweiz mindert die Steuerlast für Familienunternehmen um 80 Prozent, Spanien gewährt einen Bewertungsabschlag von 95 Prozent. In Italien wird das Kind, das den Familienbetrieb übernimmt, komplett verschont.
Aus der Wirtschaft schlägt den Sozialdemokraten viel Ablehnung für ihren Vorstoß entgegen. „Gift für den Investitionsstandort Deutschland“ seien die Pläne, sagte DIHK-Chefanalyst Volker Treier. Die Stiftung Familienunternehmen sprach von einer „Mogelpackung“. Vorstand Rainer Kirchdörfer begründete dies gegenüber der F.A.Z. so: „Stundung bedeutet, dass die Belastung nicht verschwindet. Der Erbe ist gezwungen, dem Unternehmen die notwendigen Mittel für die Steuern zu entziehen.“
Marie-Christine Ostermann vom Verband der Familienunternehmer widersprach der Darstellung der SPD, kleine und mittelgroße Betriebe würden geschützt. „Maschinenparks, Lagerhallen, Bürogebäude und Betriebskapital treiben Unternehmenswerte schnell in zweistellige Millionenbeträge.“ Handwerkspräsident Jörg Dittrich ergänzte: „Ein einzelner Kran kann bereits rund 500.000 Euro kosten, damit ist der Freibetrag selbst in kleinen Betrieben schnell aufgebraucht.“
SPD-Fraktionsvize Wiebke Esdar dürfte das kaum beeindrucken. „Es ist ungerecht, so wie es heute läuft“, sagte sie am Dienstag. Ob sie von dieser Sichtweise auch die Union überzeugen kann, bleibt abzuwarten.