Entscheidung des OLG Stuttgart: Lidl-App: Gericht weist Klage von Verbraucherschützern zurück

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen stört sich daran, dass der Discounter seine App als kostenlos anpreist und dabei verschweigt, dass die Kunden mit ihren Daten bezahlen. Die Richter sehen das anders.

Millionen Verbraucher nutzen die Lidl Plus-App. Verbraucherschützer klagten, weil die Nutzung ihrer Meinung nach nicht kostenlos ist. Die Klage wurde abgewiesen. Muss nun der Bundesgerichtshof ran?

Viele Modehändler nutzen Loyalty-Programme, um ihre Kunden enger an sich zu binden. Sie können jetzt erst einmal aufatmen. Der Grund: Der Bundesverband der Verbraucherzentralen ist mit einer Klage gegen den Lebensmittel- und Textil-Discounter Lidl gescheitert, der mit seiner App eifrig Daten sammelt.

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Der Verbraucherrechtssenat des Oberlandesgerichts Stuttgart wies die Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen als unbegründet ab. Er ließ aber wegen der grundsätzlichen Bedeutung die Revision zum Bundesgerichtshof zu.

Hintergrund der Klage

Die Verbraucherschützer hatten im April eine Unterlassungsklage eingereicht. Laut Mitteilung des Oberlandesgerichts begründeten sie diese damit, dass die Nutzung der App – anders als in den Teilnahmebedingungen angegeben – nicht kostenlos sei.

 Zwar müssten die Verbraucher kein Geld zahlen, jedoch bezahlten sie mit ihren Daten. Lidl dürfe deshalb nicht behaupten, dass die Nutzung der App kostenlos sei. Zudem müsse Lidl einen Gesamtpreis angeben.

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Nach Ansicht des Verbraucherrechtssenats ist es jedoch nicht zu beanstanden, dass Lidl bei der Anmeldung keinen Gesamtpreis angibt. Das deutsche Gesetz und zugrundeliegende europäische Normen verstünden einen Preis als einen zu zahlenden Geldbetrag und nicht als irgendeine sonstige Gegenleistung, hieß es laut Mitteilung des Oberlandesgerichts. Es sei auch nicht irreführend, dass Lidl die Nutzung der App in den Teilnahmebedingungen als kostenlos bezeichnet.

Revision vor dem Bundesgerichtshof möglich

Die Verbraucherzentrale zieht eigenen Angaben zufolge wohl vor den Bundesgerichtshof:  „Die Verbraucherzentrale wird aller Voraussicht nach in Revision gehen und die Frage zum Bezahlen mit Daten höchstrichterlich klären lassen“, sagte die Vorständin des Verbraucherverbands, Ramona Popp, laut Mitteilung im Anschluss an die Entscheidung des Oberlandesgerichts. Popp vertritt weiterhin die Meinung, dass Bonus-Apps keineswegs kostenlos sind. „Verbraucherinnen und Verbraucher bezahlen Rabatte mit der Preisgabe persönlicher Daten“, betont Popp.

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Auswirkungen für Nutzer der App

Für die Nutzerinnen und Nutzer der App dürfte sich durch die Entscheidung des Oberlandesgerichts zunächst einmal nichts ändern. Nach früheren Angaben des Discounters nutzen mehr als 100 Mio. Kunden weltweit die Lidl Plus-App, um von Rabatten, Coupons und Aktionen zu profitieren.

Nach Schätzung der TextilWirtschaft hat die Lidl-Muttergesellschaft Schwarz-Gruppe 2023 einen Umsatz in Höhe von 2,05 Mrd. Euro erwirtschaftet. Damit gehört der in Neckarsulm ansässige Konzern, der neben Lild auch die Supermarkt-Kette Kaufland betreibt, zu den sechs größten Bekleidungseinzelhändlern Deutschlands. Hinter dem Modefilialisten C&A, dem Schuhkonzern Deichmann, dem Online-Modehändler Zalando, dem Fast Fashion-Filialisten H&M und dem Branchenprimus Otto Group.

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