Energiewende: Neue Regeln zu Händen die Netzbetreiber

Monatelang hatten Unternehmensverbände und die Bundesnetzagentur über eine große Reform gestritten, die festlegt, wie teuer der Ausbau der Energienetze in Zukunft werden darf und wie viel die Netzbetreiber daran verdienen können. Jetzt ist die Entscheidung da. „Die Netzbetreiber unternehmen ganz erhebliche Anstrengungen, um die Herausforderungen der Energiewende zu meistern“, sagte Netzagenturchef Klaus Müller dazu am Mittwoch vor Journalisten.

Für sie werde die Regulierung nun „schneller, einfacher und vor allem weniger bürokratisch“. Die Regulierung werde investitionsfreundlicher, so Müller weiter. „Gleichzeitig sorgen wir dafür, dass die Netzbetreiber effizienter wirtschaften und nur solche Kosten in die Netzentgelte einfließen, die unvermeidlich sind.“

Der sogenannte „NEST“-Prozess (das steht für „Netze. Effizient. Sicher. Transformiert.“) besteht aus einem Strauß an sperrig klingenden Behördenregeln, deren Auswirkungen aber alle Strom- und Gaskunden betreffen. Denn steigen die Erlöse, welche die Netzbetreiber mit dem Netzausbau verdienen können, wird Energie über den Umweg höherer Netzentgelte teurer. Sinken die erzielbaren Netzerlöse, sinken hingegen auch Anreize und Möglichkeiten für Unternehmen, die Netze rasch auszubauen und etwa neue Windräder oder Wärmepumpen anzuschließen. Die Bundesnetzagentur hat jetzt ein neues System festgelegt, das bestimmt, was die Unternehmen verdienen können.

Ein „nennenswerter“ Erlöszuwachs

Die möglichen Erlöse beruhen dabei grundsätzlich auf einer Kostenprüfung und einem Effizienzvergleich der Netzbetreiber. Für die Stromverteilnetzbetreiber geht die Bundesnetzagentur im Vergleich zu den Bestandsregelungen von einem „nennenswerten“ Erlöszuwachs von 1,4 Prozent durch die Reform aus. „Der Umbau der Stromnetze wird dadurch erheblich unterstützt“, so die Behörde. Dies sei der reine „NEST-Effekt“, in dem Erlöseffekte aus steigendem Investitionsvolumen oder dem gestiegenen internationalen Zinsniveau noch nicht enthalten seien. Bei Gasnetzbetreibern hingegen werde durch die neuen Regelungen ein Erlösrückgang erwartet, sagte die Vize-Präsidentin der Netzagentur, Barbie Haller.

Schon zum Jahreswechsel tritt das Regelwerk in Kraft. Für den Gasbereich beginnt aber erst im Jahr 2028 die sogenannte fünfte Regulierungsperiode, also der Zeitraum, für den die neuen Regeln erstmals gelten werden. Für den Strombereich ist das sogar erst 2029 der Fall. Die Reform kommt jetzt schon, weil die Netzbetreiber ihre Investitionen mit langem Vorlauf planen müssen.

Ein Dreijahreszeitraum ist geplant

Die Festlegungen gelten voraussichtlich ein letztes Mal für einen Fünfjahreszeitraum; von 2033/2034 an soll es dann kürzere, nur noch drei Jahre lange Regulierungsperioden geben. Die Idee ist, dass damit Netzbetreiber künftig ihre Kosten schneller anpassen können und neue Investitionen oder steigende Betriebskosten zügiger anerkannt bekommen. Gleichzeitig wird verhindert, dass Netzbetreiber im sogenannten „Basisjahr“ (dem Jahr, das für die Kostenberechnung herangezogen wird) möglichst viele Kosten bündeln, um diese dann fünf Jahre lang „mitzunehmen“. Das letzte Wort ist hier aber noch nicht gesprochen. Vor der Verkürzung auf den Dreijahreszeitraum ist eine Evaluierung vorgesehen, ob das System dafür fit genug ist.

Schon in der Regulierungsperiode von 2028/2029 an ändert sich einiges: Die Betriebskosten werden nicht mehr bloß einmal zu Beginn des Fünfjahreszeitraums geprüft und dann eingefroren. Vielmehr gibt es künftig eine Art „Standardkostensatz“, der automatisch angepasst wird, wenn das Netz wächst und dadurch zum Beispiel mehr Personal erforderlich ist.

Strengere Anforderungen an die Effizienz

Eine weitere Neuerung betrifft das System zur Kapitalverzinsung. Um den Netzausbau zu finanzieren, braucht es sowohl Eigen- als auch Fremdkapital. Die Verzinsung dieses Kapitals wird am Ende von den Netznutzern über die Netzentgelte bezahlt. Wie hoch diese Zinsen sein dürfen, ist reguliert. Bislang gab es komplexe Einzelberechnungen für Eigen- und Fremdkapital. Im Zuge der NEST-Reform stellt die Bundesnetzagentur um auf ein international übliches Pauschalsystem, die gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten (Weighted Average Cost of Capital – WACC). Das sei transparenter und erhöhe die Planbarkeit, glaubt die Bundesnetzagentur.

Gleichzeitig wird die Behörde strengere Anforderungen stellen, wie effizient Netzbetreiber sein müssen. Grundsätzlich passiert das – durch einen sogenannten Effizienzvergleich – auch heute schon. Die Bundesnetzagentur bestimmt einmal zu Anfang einer Regulierungsperiode, wie effizient ein Netzbetreiber ist, also etwa: Welche Kosten hat er bei welcher Mitarbeiter- und Kundenzahl im Vergleich zu anderen? Ist der Netzbetreiber unterdurchschnittlich, muss er die Ineffizienzen im Lauf der Regulierungsperiode abbauen. Dieses Grundprinzip wird im Zuge von NEST verschärft. Zum Beispiel verkürzt die Bundesnetzagentur die Zeit, in der ineffiziente Netzbetreiber ihre Kosten senken müssen, auf drei Jahre – auch schon in der kommenden Fünfjahresperiode. Das erhöht den Druck, schneller effizienter zu werden.

Aus der Branche kommt viel Kritik

Branchenvertreter zeigten sich mit den Neuerungen unzufrieden. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU), in dem viele Stadtwerke organisiert sind, bewertete die Festlegungen insgesamt als „enttäuschend und den aktuellen sowie künftigen Aufgaben der Verteilnetzbetreiber absolut nicht angemessen“, wie sich VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing in einer Mitteilung zitieren ließ. Der Regulierungsrahmen sei nicht investitionsfreundlich genug. Er bemängelte vor allem Änderungen im Effizienzvergleich, etwa dass die Bundesnetzagentur es ablehnt, darin Kosten für Ausbildung oder Betriebskindergärten als sogenannte „dauerhaft nicht beeinflussbare Kosten“ anzuerkennen.

Kerstin Andreae, die Vorsitzende des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft, erkannte zwar an, dass die Bundesnetzagentur der Branche Ende Oktober noch in einigen Details entgegengekommen war. Diese Verbesserungen seien zwar richtig, aber reichten „bei Weitem“ nicht aus, sagte sie.

Der Essener Energiekonzern Eon, dem eine ganze Reihe großer Verteilnetzbetreiber gehört, teilte mit, es bleibe „der Eindruck eines Effizienz- und Sparprogramms für Netzbetreiber, das den enormen Herausforderungen des massiv steigenden Investitionsbedarfs in den kommenden Jahren nicht gerecht wird“.

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