Es ist ein Testballon gewesen, den der Wirtschaftsflügel der CDU gemeinsam mit dem Arbeitnehmerflügel CDA Mitte Januar in Berlin aufsteigen ließ. In einem Antrag für den CDU-Bundesparteitag rüttelten die beiden an den deutschen und europäischen Klimazielen. Statt weiter an dem Ziel „Klimaneutralität 2045 beziehungsweise 2050“ festzuhalten, also einer Senkung der CO2-Emissionen auf null, sollte nach dem Willen der beiden CDU-Gruppen eine Senkung um 90 Prozent ausreichen. Der Erhalt von Arbeitsplätzen sei wichtiger als der globale Klimaschutzprimus.
Doch der Testballon flog nicht weit: Nach Gegenwind von den CDU-Wahlkämpfern in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz sowie aus dem Kanzleramt wurde der Antrag entschärft. Nun heißt es darin nur allgemein, Wirtschaft, Klimaschutz und sozialer Ausgleich dürften keine Gegensätze sein. Das verschreckt weder abwanderungswillige Grünen-Wähler in den Ländern noch den Koalitionspartner im Bund, die SPD.
Angst vor Heizungsgesetz und Verbrennerverbot
Spätestens im Sommer dürfte die Debatte aber aufs Neue losgehen. Denn dann stehen die Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt und in Mecklenburg-Vorpommern bevor. Im Osten ist die Skepsis gegenüber den Klimazielen und den daraus resultierenden Regelungen – etwa das „Heizungsgesetz“ oder das Verbrennerverbot – besonders groß. Mit Reiner Haseloff und Michael Kretschmer unternahmen in der Vergangenheit prominente CDU-Vertreter Vorstöße zur Lockerung der Klimaziele. CSU-Generalsekretär Martin Huber warnte, Deutschland dürfe keine „grüne Wirtschaftsruine“ werden. Als es um die Lockerung des Verbrennerverbots 2035 auf EU-Ebene ging, schwenkte letztlich auch die SPD auf die Linie von Kanzler Friedrich Merz (CDU) ein. Schließlich war nicht nur der Autoverband VDA für die Lockerung, sondern auch die Gewerkschaft IG Metall.
Warum der Industrie das Leben schwer machen, wenn Deutschland nur rund zwei Prozent der globalen CO2-Emissionen verantwortet? Für das Bundesverfassungsgericht ändert das nichts an Deutschlands Verantwortung für den Klimaschutz. Aber in einer Zeit, in der die USA sich nicht mehr um das Pariser Klimaabkommen scheren und China nicht nur E-Autos, sondern auch neue Kohlekraftwerke baut, sind solche Stimmen oft zu hören. Michael Vassiliadis, Vorsitzender der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE), fordert, der CO2-Preis im europäischen Emissionshandel dürfe nicht weiter steigen. „Das bringt unsere Betriebe um.“ Und auch von Unternehmensseite melden sich Stimmen, die die Treibhausgasneutralität bis 2045 infrage stellen.
Mit klimaschonenden Technologien sei bereits viel erreicht worden, die erneuerbaren Energien steuerten heute 60 Prozent zur Stromerzeugung bei, sagt Sven Becker, Geschäftsführer des Stromproduzenten und -händlers Trianel in Aachen. „Aber die niedrig hängenden Früchte sind jetzt eingesammelt, die restlichen 40 Prozent bis 2045 sind die Herausforderung.“ Noch schwieriger werde das Erreichen der Ziele in anderen Wirtschaftsbereichen. Bei den Heizungen betrage der grüne Anteil nur 16 Prozent, im Verkehr acht Prozent. „Dass wir im Wärmemarkt bis 2045 eine vollkommene Dekarbonisierung haben – den Plan dazu würde ich gern einmal sehen“, sagt Becker. „Man muss sich mit 2045 zumindest kritisch auseinandersetzen. Das bedeutet ja nicht, dass wir die Energiewende abbrechen.“
Sein von kommunalen Eigentümern getragenes Unternehmen, das fossile und regenerative Quellen zur Stromerzeugung nutzt, bekennt sich zur Transformation. „Selbst wenn wir nicht die volle Dekarbonisierung bis 2045 schaffen, sind wir immer noch gut unterwegs.“ In den vergangenen Jahren stand aus Beckers Sicht der Ausbau der Erneuerbaren zu sehr im Fokus. „Da ist der Blick auf die Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit etwas verloren gegangen.“ Für realistisch hält der Trianel-Chef den gesetzlichen Kohleausstieg bis zum Jahr 2038. Das unter dem grünen Wirtschaftsminister Robert Habeck vereinbarte Datum, in Nordrhein-Westfalen schon 2030 aus der Braunkohle auszusteigen, sei dagegen, „wenn wir unseren Standort nicht komplett deindustrialisieren wollen, sicherlich eine große Herausforderung“. Deutschland dürfe nicht seine Industrie opfern, „denn dann haben wir irgendwann nicht mehr die Mittel, um die Energiewende zu bezahlen“, so Becker. „Das Mantra der Vorgängerregierung, Wachstum durch ökologische Transformation zu erreichen, hat nicht funktioniert.“
Becker sagt, in seiner Brust schlügen zwei Herzen. „Da ist der Vertreter der Energiewirtschaft, der mit dem Mainstream sagt: 2045 ist das Ziel, und wir bewegen uns in Richtung Klimaneutralität, irgendwie wird das schon funktionieren. Aber ich bin auch Privatmann und Volkswirt und gucke immer auf den effizienten Einsatz von Ressourcen.“
Was das Grundgesetz zum Klimaschutz sagt
Welche rechtlichen Spielräume hätte die deutsche Politik überhaupt für Veränderungen des Klimaschutzziels? Seit der Grundgesetzänderung für das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaschutz wird das Ziel „Klimaneutralität bis 2045“ explizit im Grundgesetz genannt. „Ein subjektiv einklagbares Grundrecht oder eine Staatszielbestimmung wird damit aber nicht normiert“, stellt die Rechtsprofessorin Sabine Schlacke von der Universität Greifswald klar. Das Zieljahr stehe in einer finanzverfassungsrechtlichen Vorschrift. Daraus eine Bindungswirkung abzuleiten, sei „fernliegend“.
Die Politik muss gleichwohl im Blick behalten, wie die Gerichte die Verpflichtungen zum Klimaschutz ausbuchstabieren. Nicht nur die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, auch die des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg spiele dabei eine Rolle, gibt Rechtsprofessor Christian Calliess von der Freien Universität Berlin zu bedenken. „Die Klimaentscheidungen aus Karlsruhe und Straßburg laufen auf eine Art normatives Rückschrittsverbot hinaus“, sagt er. Demnach ist an einem einmal geregelten und wirksamen Schutzkonzept wie dem Klimaschutzschutzgesetz grundsätzlich festzuhalten. Dort steht als Zielmarke für Treibhausgasneutralität das Jahr 2045.
Eine Aktualisierung oder Flexibilisierung durch den Gesetzgeber sei möglich, „wenn überragende Interessen des Gemeinwohls dies rechtfertigen“, sagt Calliess. Aber die Hürden dafür liegen hoch. Nach dem Karlsruher Klimabeschluss von April 2021 muss der Staat sicherstellen, dass künftige Generationen durch erforderliche Maßnahmen zur CO2-Minderung nicht unverhältnismäßig in ihren Freiheitsrechten eingeschränkt werden. Umweltrechtlerin Schlacke hat Zweifel, ob der Gesetzgeber dieser Pflicht noch genügen könnte, sollte das Jahr 2050 die neue Zielmarke werden. „Damit würden Maßnahmen in die Zukunft verschoben, obwohl Emissionslasten schon jetzt gerecht verteilt werden müssten.“
Das Restbudget an Treibhausgasen, also die maximale Menge an sogenannten CO2-Äquivalenten, die Deutschland bis zur Zielmarke noch emittieren darf, um das 1,5-Grad-Ziel des Pariser Klimaschutzabkommens einzuhalten, sei schon 2021 sehr weit aufgebraucht gewesen. Mittlerweile dürfte es noch viel kleiner sein, vor allem, wenn man die Überschreitungen in den Bereichen Verkehr und Gebäuden berücksichtige, vermutet Schlacke. „Verschiebt man jetzt die Klimaneutralität auf 2050, müsste das gleiche Budget noch für fünf weitere Jahre ausreichen. Wie das funktionieren soll, müsste der Gesetzgeber erst mal darlegen, zumal auch noch die EU-Zwischenziele einzuhalten sind.“