Elterngeld, Rente, konstruieren: Das ändert sich durch zwei neue Gesetze – WELT

Nitrogeniumoch am Morgen war unklar, ob dies Gesetz im Bundesrat tatsächlich durchkommt. Wochenlang hatte die Union die steuerlichen Entlastungen pro die Wirtschaft gezwungen. Aber qua es dann in jener Länderkammer zum Schwur kam, gab es doch noch eine Mehrheit pro dies sogenannte Wachstumschancengesetz, sogar eine erstaunlich deutliche.

Jenseits Nacht hatte Union-Chef Friedrich Merz seine Meinung geändert und den unionsgeführten Ländern empfohlen, doch zuzustimmen. Ihm reichte pro seinen Kurswechsel die Zusage jener Ampel-Regierung aus, Landwirte entlasten zu wollen.

Der Erhalt des Agrar-Diesels – von Unions-Politikern und Bauernverbänden zur Bedingung pro die Zustimmung zum Wachstumschancengesetz gemacht – spielte keine Rolle mehr. Die schrittweise Streichung billigte jener Bundesrat mit einem anderen Gesetz, dem Haushaltsfinanzierungsgesetz.

Damit gibt es Klarheit pro Millionen von Bürgern. Neben Unternehmern wissen nun zweitrangig werdende Eltern, Rentner, Dienstwagenfahrer und Bauherren, wovon sie sind. Pro sie die Gesamtheit gibt es neue Regeln, die nun in Kraft treten. WELT erläutert sie.

Geringere Grenze beim Elterngeld

Im Haushaltsfinanzierungsgesetz sind etwa die neuen Spielregeln pro dies Elterngeld festgeschrieben. Die Einkommensgrenze, solange bis zu jener es Elterngeld gibt, sinkt ab dem 1. April.

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Bislang erhalten Paare mit einem zu versteuernden Einkommen von 300.000 Euro und Alleinerziehende mit einem Verdienst von mehr qua 250.000 Euro kein Elterngeld. Nun sinkt die Schwelle pro zweierlei Gruppen in einem ersten Schritt gen 200.000 Euro. In einem zweiten Schritt geht es dann ab dem 1. April 2025 gen 175.000 Euro nachdem unten.

Ursprünglich sollte die Grenze mit Verweis gen die hohen Kosten dieser Familienleistung sogar gen 150.000 Euro sinken – und zwar in einem Schritt. Stattdessen können Eltern nicht mehr so stark taktgesteuert in Elternzeit in Betracht kommen. Das ist künftig maximal pro vereinen Monat möglich und zweitrangig nur intrinsisch jener ersten zwölf Monate.

Rentner sparen Tausende Euro

Mit dem Wachstumschancengesetz wurde ein neues Steuermodell pro Renten beschlossen. Neurentner nach sich ziehen in den kommenden Jahren mehr Netto vom Brutto, da jener Besteuerungsanteil nur noch in 0,5-Prozent-Schritten statt in Ein-Prozent-Schritten steigt.

Die Folge ist, dass die Rentenbezüge von Neurentnern erstmals ab dem Jahr 2058 voll besteuert werden. Ohne die Gesetzesänderung begänne die Vollbesteuerung schon im Jahr 2040. Auf jener anderen Seite sind die Rentenbeiträge schon jetzt steuerfrei.

Die Gesetzesänderung war zu spät, nachdem jener Bundesfinanzhof 2021 grundlegende Änderungen gefordert hatte, weil es sonst zu einer massenhaften Doppelbesteuerung komme. Die Änderungen sind pro viele Arbeitnehmer Tausende Euro wert.

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Alternde Gesellschaft

Der unabhängige Finanzmathematiker Werner Siepe hatte schon im vergangenen Jahr unbedingt, um welche Summen es geht. Grundsätzlich gelte: „Je später jener Rentenbeginn, umso größer jener Vorteil, und wer 2040 in Rente geht, profitiert am meisten“, sagte er WELT AM SONNTAG.

Ein 1975 geborener Arbeitnehmer zum Beispiel, jener 2040 nachdem 40 Jahren mit Höchstverdienst in Rente geht, muss nachdem Siepes Berechnungen im Alter insgesamt 71.900 Euro weniger versteuern. Je nachdem persönlichem Steuersatz kann dies darüber hinaus die verbleibende Lebenszeit schnell 20.000 Euro mehr netto bedeuten.

Mit jener nun in Kraft tretenden Regelung ist dies Problem jener Doppelbesteuerung wirklich noch nicht gänzlich gelöst. Weitere Anpassungen stillstehen aus.

Preisgrenze pro E-Dienstwagen steigt

Mit dem Wachstumschancengesetz ändert sich zweitrangig die Regel pro die private Nutzung von Elektro-Dienstwagen. Grundsätzlich werden nur ein Viertel des Bruttolistenpreises und ein Viertel jener Anschaffungskosten oder vergleichbarer Aufwendungen berücksichtigt. Die Steuerlast pro reine Elektroautos und Brennstoffzellenfahrzeuge ist folglich merklich niedriger qua c/o einem Verbrenner-Dienstwagen, wo ein Prozent versteuert werden sollen.

Bisher galt dies nunmehr nur pro Fahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis von schlimmstenfalls 60.000 Euro. Diese Grenze steigt gen 70.000 Euro und gilt pro die Gesamtheit Elektro-Firmenwagen, die nachdem dem 31. Dezember 2023 angeschafft worden sind oder angeschafft werden. Ursprünglich war eine Obergrenze von 80.000 Euro geplant.

Die Regierung begründet die Erhöhung jener Obergrenze um 10.000 Euro mit den gestiegenen Anschaffungskosten und jener bislang insgesamt geringen Nachfrage nachdem Elektro-Dienstwagen.

Schnellere Abschreibung c/o Wohngebäuden

Pro Wohngebäude wird eine degressive Abschreibung jener Investitionskosten in Höhe von fünf Prozent eingeführt – ursprünglich waren sogar sechs Prozent vorgesehen.

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Die neue Abschreibungsmöglichkeit gilt rückwirkend pro die Gesamtheit Bauprojekte ab einem Effizienzstandard 55 und mit Baubeginn zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029. Beim Erwerb einer Immobilie muss jener Kaufvertrag in diesem Zeitraum rechtswirksam geschlossen und die Immobilie solange bis zum Ende des Jahres jener Fertigstellung erworben werden, schreibt die Vereinigte Lohnsteuerhilfe.

Die Immobilienwirtschaft begrüßt den Schritt. „Dass die Länder sich endlich vereinen Ruck gegeben und zugestimmt nach sich ziehen, ist ein Sieg jener Vernunft und kann nun zweitrangig beim Wohnungsbau den Schub drücken, den Mieterinnen und Mieter eilig erfordern“, erklärte Verbandschef Andreas Mattner.

Source: welt.de

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