marktbericht
Das Übernahmeangebot der UniCredit für die Commerzbank hat den Iran-Krieg vorübergehend als wichtigstes Börsenthema abgelöst. Auch zwischen den beiden Großbanken bleiben die Fronten verhärtet.
Am elften Tag des Iran-Krieges versucht sich der DAX erneut an einer Stabilisierung. Am frühen Nachmittag notiert der deutsche Leitindex 0,6 Prozent höher bei 23.594 Punkten.
Dominierendes Thema ist das freiwillige Übernahmeangebot der UniCredit für die Commerzbank. Das überraschende Manöver beschert der Commerzbank einen Kurssprung von mehr als sechs Prozent und beflügelt die gesamte Branche. Auch die Aktie der Deutschen Bank steigt stärker als der DAX.
Den Commerzbank-Aktionären stellt das Angebot einen Tausch in 0,485 UniCredit-Aktien pro Aktie in Aussicht, was die Commerzbank-Aktie mit etwa 30,80 Euro bewertet.
Während sich die meisten Aktionäre über den Kurssprung freuen dürften, stößt das neue Manöver der Italiener auf breite Ablehnung in Deutschland. Man nehme den „unabgestimmten Übernahmevorstoß von UniCredit“ zur Kenntnis, teilte die Commerzbank kühl mit.
„Unsere oberste Priorität ist es, nachhaltigen Wert für unsere Aktionäre und alle Stakeholder der Commerzbank zu schaffen“, sagte Commerzbank-Chefin Bettina Orlopp. Der in Aussicht gestellte Umtausch enthalte „faktisch keine Prämie für unsere Aktionäre“.
Für Irritation sorgt auch das Vorgehen der Italiener, das faktisch den Mechanismus eines Pflichtangebots an alle Aktionäre unterlaufen soll, wie es das deutsche Übernahmerecht vorsieht. „Das Angebot zielt darauf ab, die im deutschen Übernahmerecht vorgesehene 30-Prozent-Hürde zu überwinden und in den kommenden Wochen einen konstruktiven Dialog mit der Commerzbank und ihren Stakeholdern zu fördern“, teilte die UniCredit mit.
Nach Interpretation der UniCredit ermöglicht ihr das freiwillige Umtauschangebot, die Beteiligungsschwelle von über 30 Prozent zu überschreiten, „ohne die Kontrolle zu erlangen“.
Denn eigentlich bedeutet das Überschreiten der Schwelle nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz eine „Kontrollerlangung“, die zwangsläufig ein Pflichtangebot an alle übrigen Anteilseigner nach sich zieht. Mit dem freiwilligen Angebot hat UniCredit-Chef Andrea Orcel nun die Möglichkeit, weitere Commerzbank-Aktien an der Börse zu kaufen. Ein Pflichtangebot wäre wohl teurer geworden.
Denn das Gesetz sieht dafür einen Gebotspreis vor, der mindestens dem höchsten Preis entspricht, den der Erwerber in den letzten zwölf Monaten für Aktien des Zielunternehmens gezahlt hat, oder den umsatzgewichteten durchschnittlichen Börsenkurs der letzten drei Monate.
Auch die neue Entwicklung ist also nicht geeignet, das Eis zwischen den Kontrahenten zu brechen. „Unsere Botschaft an die Commerzbank ist: Es ist an der Zeit zu reden“, sagte Orcel. Die Commerzbank stellte dagegen klar, dass sie keine Gesprächsgrundlage sehe. Die UniCredit biete „keine weiteren Informationen bezüglich der Eckpfeiler einer wertstiftenden Transaktion“. „Das wäre die notwendige Grundlage für etwaige Gespräche.“
Der Übernahmeversuch bleibt also feindlich. Von einer freundlichen Übernahme würde man sprechen, wenn auch das Commerzbank-Management mit der Transaktion einverstanden wäre. Wie die Mitteilung der Bank durchblicken lässt, müssten die Italiener zumindest deutlich mehr bieten, um die Deutschen gewogener zu machen.
Das heißt nicht, dass die Übernahme nicht gegen den Willen des Managements stattfinden kann. Auch der Großaktionär Bund hat nicht mehr genug Anteile, um diese zu verhindern. In der Finanzkrise 2008/2009 bewahrte er das Institut mit Steuermilliarden vor dem Kollaps und hält aktuell noch rund zwölf Prozent der Anteile. Im Wesentlichen hätte er nur noch die Möglichkeit, über politische Gespräche mit dem EU-Partner Italien Einfluss zu nehmen.
Eine feindliche Übernahme sei „nicht akzeptabel“, sagte ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums. Ob die 30 Prozent überschritten werden dürften, hänge von einer Prüfung durch die Europäische Zentralbank ab. „Darüber hinaus gibt es eine kartellrechtliche Prüfung durch das Bundeskartellamt“, sagte der Sprecher.
Dagegen erklärte das Bundeskartellamt, „nach unserem aktuellen Verständnis muss bis zum Kontrollerwerb keine erneute Anmeldung erfolgen. Dann wäre aber die EU-Kommission zuständig.“ Experten sehen angesichts der Größte der Transaktion hier aber kaum rechtliche Hürden.
Source: tagesschau.de