Beides tut weh: Steuern zahlen – und die dafür notwendige Erklärung fertigzustellen. Manchmal weiß man nicht, was schlimmer ist. Man denke nur an die Grundsteuer. Für deren jüngste Reform mussten die Eigentümer alle Daten mühsam zusammentragen und dem Finanzamt melden, obwohl diese den Behörden zumeist bekannt waren. Ende des Jahrzehnts steht hier die nächste Hauptfeststellung an. Die vorausgefüllte Steuererklärung, bei der die Bürger nur kontrollieren müssen, ob die Finanzverwaltung vorhandenes Wissen richtig genutzt hat und jüngste Änderungen berücksichtigt wurden, wäre eine Möglichkeit, das Leben einfacher zu machen.
Denkbar ist dies auch für die Einkommensteuer bei Arbeitnehmern und Rentnern, wenn diese keine weiteren Einkünfte haben. Das Finanzamt bereitet in solchen Fällen alles vor. Der Bürger unterschreibt, am besten natürlich digital, und fertig ist das Ding. Weil damit alles klar ist, kommt der Bescheid vom Finanzamt postwendend zurück – ein Traum für geplagte Steuerbürger und für die Finanzverwaltung, die unter personeller Auszehrung leidet.
Für die Betriebe und Großunternehmen gibt es eine ganz ähnliche Vision: Der Handwerker verschickt seine Rechnungen, alle damit verbundenen Angaben werden automatisch in der Buchhaltung für die Steuer aufbereitet, sodass am Jahresende ein Knopfdruck reicht, um das Datenpaket zur Finanzverwaltung zu jagen. Dort läuft es sofort durch die Verarbeitungsprogramme einschließlich Risikosystemen, sodass auch hier sehr schnell Klarheit über die Steuerlast herrschen könnte. Das ist etwas, von dem jeder Kleinunternehmer heute nur träumen kann.
NRW nutzt mehr Künstliche Intelligenz
Auch die Steuerabteilungsleiter in den größeren Unternehmen haben süße Sehnsüchte, was die berufliche Verbindung zu den Dienern des Staates betrifft, so merkwürdig das für Normalbürger auch klingen mag. Sie dürsten nach Klarheit, nach wohldefinierten Vorgaben, etwa welche Werte aus welchen Ländern in welchen Fällen einzusetzen sind, und letztlich auch nach sauberen Schnittstellen zur Finanzverwaltung, die dafür sorgen, dass Betriebsprüfer zeitnah sehen, was bei ihnen läuft – und entsprechend schnell für Rechtssicherheit sorgen.
Die Realität sieht anders aus, auch wenn die Finanzämter zu den am besten organisierten Verwaltungen zählen. So nutzt Nordrhein-Westfalen mehr und mehr die Möglichkeiten, die mit der Künstlichen Intelligenz verbunden sind. Ziel sei es, bis zu 95 Prozent der einfachen Steuererklärungen automatisiert durchlaufen zu lassen, sagte unlängst der Finanzminister des Ländes, Marcus Optendrenk (CDU), der F.A.Z. Aber immer noch ziehen sich Betriebsprüfungen für die Betroffenen quälend lange hin. Und immer noch nutzen Betrüger die Möglichkeiten, die mit dem Vorsteuerabzug in der Umsatzsteuer verbunden sind. Sie machen Dinge geltend, die es nie gegeben hat. Mit der Blockchain-Technik, bei der alle Transaktionen so vernetzt abgespeichert sind, dass ein unauflösbares Informationsgeflecht entsteht, ließen sich derartige „Karussellgeschäfte“ stoppen.
Um solche Lösungen voranzubringen, um also digitale Steuerträume wahr werden zu lassen oder sich diesen zumindest anzunähern, wurde vor knapp fünf Jahren das „Institut für Digitalisierung im Steuerrecht“ gegründet. Der dahinter stehende gemeinnützige Verein hat knapp dreihundert Mitglieder. Etwa 500 Fachleute wirken in den diversen Ausschüssen und Arbeitsgruppen mit. Das lief bisher fast alles ehrenamtlich. Doch Mitte Januar bekommt das Institut mit Nils Weith erstmals einen Geschäftsführer. Dieser ist in der Szene alles andere als ein Unbekannter. Der promovierte Jurist war Abteilungsleiter Steuern im von Christian Lindner (FDP) geführten Bundesfinanzministerium.
Damit die Steuern allen weniger Arbeit machen
Vorher arbeitete er im Bundeswirtschaftsministerium und hatte sich dort zum einen mit Steuern, zum anderen mit Rüstungskontrollpolitik beschäftigt. Er kennt damit das spezielle Steuerrecht. Außerdem hatte er als Beamter auch mit der Frage zu tun, ob bestimmte Produkte auch militärisch eingesetzt werden können und damit unter die Ausfuhrkontrolle fallen („Dual Use Güter“). Das erfordert ein technisches Verständnis, was in seiner neuen Funktion nicht schaden dürfte.
Noch wichtiger dürfte sein, dass er weiß, wie die Finanzverwaltung arbeitet – von der in Deutschland ein bisschen auf Bund entfällt und ganz viel auf die einzelnen Länder (was die Sache häufig schwieriger macht). Weith weiß zudem, wie aus Gesetzen Programmabläufe werden (oder zuweilen eben auch nicht oder erst sehr spät) und wie es mit der Programmierung besser laufen könnte. Er selbst nennt sich ein Kind der Ministerien, auch wenn sein Berufsweg bei der Beratungsgesellschaft KPMG begann.
Was macht das Institut nun so besonders? Georg Geberth, Vorsitzender seines Vorstands, der im Hauptberuf für Siemens mit dem schönen Titel „Director Global Tax Policy“ arbeitet, ist dem Gespräch über das ungewöhnliche Institut aus München zugeschaltet worden, seine virtuelle Teilnahme ist weniger einer digitalen Neigung geschuldet als den Umständen im Januar.
Er grenzt seinen Verein zu anderen Verbänden so ab: „Wir vertreten keine Partikularinteressen, sondern nur ein Thema. Andere haben eine enge Mitgliederbasis und ein breites Interessenspektrum. Unsere Pyramide steht dagegen richtig herum – mit einer breiten Grundlage und einer schmalen Spitze.“ Mitglieder sind Berater, Wissenschaftler, die Bundessteuerberaterkammer, die Steuergewerkschaft, der Zentralverband des Handwerks und Großkonzerne, aber auch das Bayerische Landesamt für Steuern und die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen.
Wenn man die Möglichkeiten, die mit Digitalisierung im Steuerrecht verbunden sind, auf einer Skale von null (gelingt nichts) bis zehn (vollendet gelungen) anordnet, findet man Deutschland im Bereich zwei bis drei, wie Weith und Geberth unisono urteilen. Ihr Ziel: gemeinsam an besseren Prozessen arbeiten, damit die Steuern allen weniger Arbeit machen, sowohl den Bürgern und den Betrieben als auch der Verwaltung. Es geht schneller, es geht billiger, wenn alle an einem Datenstrang ziehen.