Eine Drohung an allesamt Menschen in jener EU

Wegen „prorussischer“ Meinungsäußerungen verhängt die EU Sanktionen gegen Einzelpersonen. Ein Staatsrechtsprofessor urteilt: Die Maßnahme verletzt mehrere Grundsätze des Rechtsstaats – und widerspricht einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts.

Source: welt.de

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