Die NRW-AfD will den Bundestagsabgeordneten Matthias Helferich loswerden. Nun wirft der Vorstand dem Parlamentarier in internen Schreiben vor, Forderungen „im Geiste des Nationalsozialismus“ erhoben zu haben.
Das Parteiausschlussverfahren der AfD Nordrhein-Westfalen gegen den Bundestagsabgeordneten Matthias Helferich steht kurz vor dem Abschluss. Nun erhebt der dortige Landesvorstand um Martin Vincentz neue Vorwürfe gegen Helferich. Dies zeigt eine WELT-Recherche für den „Politico“-Podcast „Inside AfD“.
Demnach hat der Landesvorstand Ende Januar sowie Ende Februar zwei neue Schriftsätze an das Bundesschiedsgericht der Partei geschickt. Die zehn- und fünfseitigen Schreiben wurden vom Europaabgeordneten Hans Neuhoff unterzeichnet, der Beisitzer im Landesvorstand und dort für das Verfahren zuständig ist.
Das Gremium wirft Helferich im ersten Schriftsatz unter anderem einen internen Vortrag bei Parteifreunden zum Thema „Remigration“ vor. Der Bundestagsabgeordnete hatte die Rede im März 2024 im rechtsextremen Szenetreffpunkt „Mühle Cottbus“ gehalten. „Dabei unterschied er mehrfach zwischen einer nur auf Papier verbrieften Staatsbürgerschaft und Deutschen in einem abstammungsmäßigen Sinne“, schreibt der Landesvorstand.
Verfassungsschützer hatten in ihrem Einstufungsvermerk zur Brandenburger AfD aus Helferichs Rede zitiert: „Das gehört auch zur Remigrationspolitik. Und es lässt sich eben nicht nur begrenzen auf ‚alle raus‘, sondern es muss auch heißen, wir müssen uns wieder besinnen, deutsch zu sein, ein liebenswertes Volk (…), was noch eine tausendjährige Zukunft haben soll.“
Der Landesvorstand erhebt diesbezüglich einen schweren Vorwurf. „Die Verwendung des Ausdrucks ‚tausendjährige Zukunft‘ ist eindeutig und ohne Zweifel als positive Bezugnahme auf die bekannte propagandistische Aussage Adolf Hitlers von 1934 gemeint, das neu geschaffene Reich werde ‚tausend Jahre bestehen‘“, heißt es in dem parteiinternen Schreiben.
Tatsächlich hatte sich Hitler immer wieder derart geäußert. „Der heute beginnende Kampf entscheidet das Schicksal der deutschen Nation für die nächsten tausend Jahre“, heißt es etwa in einem Angriffsbefehl aus dem Mai 1940. Im Februar 1941 sagte er bei einer Rede in München: „Tausend Jahre lang gibt es ein Deutsches Reich, und zwar ein Reich, das wirklich nur Deutsche umfasst.“
Neuhoff schreibt nun an das AfD-Bundesschiedsgericht: „Die Rede vom ‚tausendjährigen Reich‘ spielte in der Propaganda des Nationalsozialismus eine zentrale symbolische und mobilisierende Rolle. Sie war kein beiläufiger Slogan, sondern ein bewusst eingesetztes Herrschafts- und Heilsversprechen.“ Helferich habe sich diese Konnotationen zu eigen gemacht und „mit dem Volks- und dem Remigrationsbegriff“ verknüpft.
„Der Volksbegriff wird von ihm damit in derselben Weise ‚tausendjährig‘ überhöht und instrumentalisiert, wie es Hitler mit dem Reichsbegriff tat“, schreibt der AfD-Europaabgeordnete. „Zu den besonderen Maßnahmen, die zu seiner Wahrung und der Erfüllung seiner historischen Mission ergriffen werden müssen, gehört dann die ‚millionenfache Remigration‘. ‚Remigration‘ – und mit ihr die Wiederherstellung des deutschen Volkes – soll im Geiste des Nationalsozialismus erfolgen.“
Helferichs Formulierung „Das gehört auch zur Remigrationspolitik, und es lässt sich eben nicht nur begrenzen auf ‚alle raus‘“ könne als „Aufforderung zu Willkürmaßnahmen gegen Teile der Bevölkerung verstanden werden, die aus der Volksgemeinschaft ausgesondert und einem Sonderregime (‚Remigration‘) unterworfen werden sollen“, so der Landesvorstand weiter. Die Aussagen seien als „geschlossenes völkisch-exkludierendes Konzept zu bewerten“.
Mit dem Schreiben konfrontiert, kontert der Bundestagsabgeordnete Helferich mit einem Gegenangriff. „Herr Professor Neuhoff scheint eine Hitler-Fixierung zu haben“, sagt er. „Ich wünsche Deutschland, welches auf eine tausendjährige Vergangenheit zurückblickt, auch eine tausendjährige Zukunft. Es dürfen gerne auch 2000 Jahre sein. Hierbei orientierte ich mich an der ZDF-Doku ‚Terra X: 1000 Jahre – Die Deutschen‘.“
Helferich verweist zudem darauf, dass auch der Vize-Landeschef Kay Gottschalk „millionenfache Remigration“ fordere und seine Teilnahme an einem „Remigration Summit“ im portugiesischen Porto angekündigt habe. „Insofern sollte sich der Landesvorstand an seinen eigenen Standards messen lassen.“
Ein selbst ernannter „Radikalisierungsmotor“
In einem weiteren Schriftsatz von Ende Februar schreibt Neuhoff, Helferich verstoße „weiterhin systematisch gegen Satzung und Ordnung der AfD, insbesondere durch parteischädigende öffentliche Äußerungen“. Nachdem der AfD-Bundesvorstand die Gliederungen der Partei am 9. Februar aufgefordert habe, keine Veranstaltungen mit dem Identitären-Aktivisten Martin Sellner durchzuführen, habe Helferich die Parteispitze mit einem Posting vom 20. Februar „öffentlich verspottet“, indem er gemeinsame Fotos mit Sellner veröffentlichte „und mit dem höhnischen Kommentar versah: ‚Das Kontaktverbot wird konsequent durchgesetzt!‘“.
Das Landesschiedsgericht der NRW-AfD hatte Helferich im Juli 2025 erstinstanzlich aus der Partei ausgeschlossen. Die bislang nicht bekannten Urteilsgründe liegen WELT und „Inside AfD“ ebenfalls vor. Begründet wird der Ausschluss insbesondere mit einem Social-Media-Posting Helferichs. Es zeigt einen Autospiegel-Anhänger, auf dem Karin Ritter sowie der Spruch „Raus mit die Viecher“ zu sehen sind. Ritter war das Oberhaupt einer rechtsradikalen Familie, die jahrzehntelang von „Stern TV“ begleitet worden war. Helferich hatte zu dem Foto „Super.“ und „#remigration“ geschrieben.
„Migranten werden als ‚Viecher‘ bezeichnet, die man abschieben muss“, heißt es dazu im Urteil. „Mit der Menschenwürde unvereinbar sind demütigende Ungleichbehandlungen.“ Im Antrag des Landesvorstands auf Parteiausschluss hieß es im Mai 2024, Helferich habe mit dem Posting „jeglichen Konsens über Grundbegriffe menschlicher Gemeinwesen“ aufgekündigt und „bewusst mit dem Bereich der Zivilisation“ gebrochen.
Helferich hatte im Verfahren argumentiert, Ritters Aussage auf sarkastische Art und Weise verhöhnt zu haben. Zudem sei das Posting zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits älter als sechs Monate gewesen – und damit laut AfD-Satzung zu alt für ein Ausschlussverfahren. Der Landesvorstand weist dies zurück. Medien hatten erstmals im Mai 2024 über das Posting berichtet, kurz vor dem Antrag auf Parteiausschluss.
Der Ausschluss durch das Landesschiedsgericht wird zudem etwa mit einer Äußerung Helferichs begründet, in der dieser sich als „Radikalisierungsmotor“ bezeichnet hatte. Damit habe Helferich „eingeräumt, dass er nicht nur extremistisch eingestellt ist, sondern darüber hinaus die Antriebskraft einer extremistischen Bewegung ist, bzw. sein will“, heißt es im Urteil. Zu dieser Selbstbeschreibung als „Leitfigur einer radikalen Bewegung“ passten „die früheren Posts mit den Selbstbezeichnungen ‚das freundliche Gesicht des NS‘ und ‚demokratischer Freisler‘, die Gegenstand eines früheren Parteiordnungsverfahrens waren“.
Diesbezüglich heißt es vom Landesvorstand in einem der neuen Schriftsätze an das Bundesschiedsgericht: „Der Rückgriff auf nationalsozialistische und gegen die Menschenwürde verstoßende Zeichen über einen solch langen Zeitraum verweist klar und deutlich auf eine dauerhafte, verfestigte politische Einstellung, die sich nicht mehr ändern und die immer wieder solche Aussagen produzieren wird.“
Helferich blickt dem Ausgang des Verfahrens gelassen entgegen. Das Verfahren sei vom Landesvorstand „rechtsfehlerhaft geführt“ worden, sagt er. „Das Urteil des Landesschiedsgerichts wird daher zwingend vom Bundesschiedsgericht oder spätestens vom Landgericht Berlin aufgehoben. Vincentz und Neuhoff konnten einen Kritiker nur auf Zeit ausschalten.“
Politikredakteur Frederik Schindler berichtet für WELT über die AfD, Islamismus, Antisemitismus und Justiz-Themen. Zweiwöchentlich erscheint seine Kolumne „Gegenrede“. Seit Februar 2026 erscheint wöchentlich sein Podcast „Inside AfD“.
Source: welt.de