Ein fragwürdiger „Fetisch“ und die Grenzen des aktuellen Strafrechts

Der „Spiegel“ berichtet, Christian Ulmen habe Fake-Pornografie seiner Ex-Frau Collien Fernandes verschickt. Was bei der Betroffenen das Gefühl einer „virtuellen Vergewaltigung“ auslöste, ist nach deutschem Recht bisher wohl nicht strafbar. Eine Analyse.

Source: welt.de

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