Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextremistisch einstufen und behandeln. Das Verwaltungsgericht Köln hat am Donnerstag entschieden, dass die Bundesbehörde den Ausgang des Hauptsacheverfahrens abzuwarten hat. Die AfD hatte gegen die Einstufung geklagt.
Nach Auffassung des Gerichts liegt zwar eine hinreichende Gewissheit dafür vor, dass innerhalb der AfD gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen entfaltet würden. Jedoch werde sie dadurch „nicht in einer Weise geprägt, die dazu führt, dass ihrem Gesamtbild nach eine verfassungsfeindliche Grundtendenz festgestellt werden kann“. Der vom Verfassungsschutz im Mai vergangenen Jahres abgegebenen Bewertung der AfD als gesichert extremistisch sei das Gericht „in seinem Beschluss vom heutigen Tag nicht gefolgt“.
Weidel: Gericht schiebt Verbotsfanatikern indirekt Riegel vor
Insbesondere „besteht keine hinreichende Gewissheit dahingehend, dass es den politischen Zielsetzungen der Antragstellerin entspricht, deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund nur einen rechtlich abgewerteten Status zuzuerkennen“. Hinreichend konkrete Belege in Bezug auf entsprechende politische Zielsetzungen seien nicht ersichtlich.
Aus dem Begriff „Remigration“ folge kein konkretes politisches Ziel im Sinne einer „undifferenzierten Abschiebung“ der Betroffenen. Spezifisch verfassungsfeindliche Absichten einer „Remigrationspolitik“ würden der Gesamtpartei bislang nicht nachgewiesen.
Die AfD-Spitze zeigte sich erleichtert über die Entscheidung. „Nicht nur darf der Bundesverfassungsschutz die AfD nicht mehr als ‚gesichert rechtsextrem‘ führen, das Verwaltungsgericht Köln schob mit seinem Beschluss auch den Verbotsfanatikern indirekt einen Riegel vor“, schrieb Parteichefin Alice Weidel auf der Plattform X. „Ein großer Sieg nicht nur für die AfD, sondern auch für Demokratie und Rechtsstaat!“
Am 2. Mai 2025 hatte der Verfassungsschutz bekannt gegeben, dass die AfD aufgrund eines internen Gutachtens vom „Verdachtsfall“ zu einer „gesichert rechtsextremistischen Bestrebung“ hochgestuft werde. Der Verdacht, dass die Partei Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verfolge, habe sich bestätigt und in wesentlichen Teilen zur Gewissheit verdichtet, teilte der Inlandsgeheimdienst damals mit.
Die AfD klagte gegen die Hochstufung und gegen die öffentliche Bekanntgabe; zeitgleich stellte sie einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Köln, weil das Bundesamt für Verfassungsschutz seinen Sitz in Köln hat. Damit wollte sie dem Bundesverfassungsschutz gerichtlich untersagen lassen, dass er sie als rechtsextremistisch führt, einordnet und behandelt.
Der Verfassungsschutz gab daraufhin eine sogenannte Stillhaltezusage ab und sicherte damit zu, die Partei so lange nicht öffentlich als gesichert rechtsextremistische Bestrebung zu bezeichnen, bis das Verfahren abgeschlossen ist.
Die Entscheidung kann in der nächsthöheren Instanz vor dem Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen in Münster angefochten werden. Neben dem Eilverfahren gibt es ein Verfahren in der Hauptsache. Der Rechtsstreit um die Frage, ob die AfD als gesichert rechtsextremistisch eingestuft werden darf, kann sich also noch lange hinziehen.
Source: faz.net