Eigenbedarfskündigung: „Die Gerichte schauen jetzt genauer hin“

Wenn dieser Eigentümer selbst in seine Wohnung ziehen möchte, muss dieser bisherige Mieter dasjenige Feld räumen. Bild: Picture Alliance

Flattert eine Kündigung wegen Eigenbedarf ins Haus, ist die Sorge weithin. Benjamin Hersch, Fachanwalt für jedes Mietrecht, erklärt, wie Betroffene sich wehren können.

Herr Hersch, wie nach sich ziehen sich die Eigenbedarfs­kündigungen in den vergangenen Jahren entwickelt?

Anne-Christin Sievers

Redakteurin im Ressort „Wohnen“ dieser Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.

Es spricht einiges hierfür, dass die Fälle stark zugenommen nach sich ziehen. In meiner Kanzlei vertrete ich viele Mandanten, die vom Vermieter wegen Eigenbedarf gekündigt und hinaus Räumung verklagt wurden. Aus einer Statistik des Berliner Mietervereins geht hervor, dass die ­Beratungen zu diesem Thema seit dieser Zeit 2019 extrem ­gestiegen sind. Ich bin nebenbei in dieser bezirklichen Mietrechtsberatung ­tätig, untergeordnet hier kommen immer mehr Betroffene zu mir.

Welche Gründe hat dasjenige?

Ein Grund ist sicherlich, dass die Ver­mieter gar hinaus Eigenbedarf trauern können, weil in dieser Vergangenheit viele Mietshäuser in Wohneigentum ­umgewandelt wurden. Wenn die Wohnung verkauft wird, ziehen die ­neuen Eigentümer – untergeordnet mit Bezug auf des angespannten Immobilienmarktes, hinaus dem Wohnraum kurz und teuer ist – oft selbst ein.

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