Ehegattensplitting: Welcher Weg führt aus dieser Zweitverdienerfalle?

Einkommensteuer, Minijobregeln und Kassenbeiträge machen Mehrarbeit für den Zweitverdiener in einer Ehe häufig unattraktiv. Der zusätzliche Verdienst rechtfertigt aus Sicht der Betroffenen nicht den zusätzlichen Einsatz. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung hat Frauen im Alter von 45 bis 66 Jahren befragt, um herauszufinden, inwieweit diese bereit wären, mehr zu arbeiten, wenn die Rahmenbedingungen anders wären. Wichtigstes Ergebnis: Eine Abkehr vom Ehegattensplitting ließe die Erwerbsquote in dieser Gruppe um knapp 1,5 Prozentpunkte wachsen, die Zahl der Arbeitsstunden stiege um drei Prozent. So kommt man auf eine Zunahme des Arbeitsvolumens von knapp fünf Prozent. Das entspräche 175.000 zusätzlichen Vollzeitstellen.

„Das Zusammenspiel aus der gemeinsamen Veranlagung zur Einkommensteuer im Rahmen des sogenannten Ehegattensplittings, der steuerlichen Behandlung von Einkünften aus Minijobs und der beitragsfreien Mitversicherung für Ehepartner in der gesetzlichen Krankenversicherung führt verheiratete Frauen häufig in die ,Zweitverdienerinnenfalle‘“, heißt es in der Studie für die Bertelsmann Stiftung. Doch in der Befragung geht es beim Blick auf die finanziellen Rahmenbedingungen dann nur noch um die Wirkung des Ehegattensplittings auf den Zweitverdiener. Warum die beiden anderen Fallstricke nicht vertieft untersucht wurden, bleibt offen.

Faire Verteilung des Steuervorteils mit dem Faktorverfahren

Die Kritik am Ehegattensplittung ist in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten nahezu stetig größer geworden. Es benachteilige Frauen und mindere den Anreiz, mehr zu arbeiten, lauten dabei zentrale Punkte. Doch beides ist nicht naturgegeben. Nur wenn der Erstverdiener alle Vorteile aus der gemeinsamen Veranlagung bei seinem Arbeitgeber hinterlegt hat, führt das dazu, dass der Zweitverdiener mit seinem Verdienst weit oben im Steuertarif landet. Um das zu verhindern, wird schon länger das sogenannte Faktorverfahren angeboten. Bei diesem werden die Vorteile aus dem Splitting so auf die Eheleute verteilt, wie sie zum gemeinsamen Einkommen beitragen. Zudem hat jedes Ehepaar noch das Recht, sich getrennt besteuern zu lassen.

Auch wenn viele das Steuersplitting kritisieren, weil sie die negativen Folgen für den Arbeitsanreiz sehen, hat es Vorteile: Es spiegelt die Einstufung der Ehe durch das Bundesverfassungsgericht als Lebens- und Erwerbsgemeinschaft. Es sorgt dafür, dass verheiratete Paare, die gleich viel verdienen, gleich hoch belastet werden, unabhängig davon, wie sie die Arbeit untereinander aufteilen. Und es mindert die Fälle, die in den Finanzämtern liegen.

Die Bertelsmann Stiftung spricht sich dafür aus, künftig Eheleute so zu besteuern, wie der Fiskus bereits bei Geschiedenen vorgeht. Unterhaltsleistungen werden als Sonderausgabe berücksichtigt, aber gedeckt. Das nennt man Realsplitting. „Wir brauchen eine Reform des Ehegattensplittings“, meinte Eric Thode, der sich bei der Stiftung um den Arbeitsmarkt kümmert. Das Realsplitting würde die Aufnahme oder Ausweitung einer Beschäftigung attraktiver machen.

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