Ehegattensplitting: Ein Ende des Splittings käme zum Besten von viele einer Steuererhöhung gleich

Wenn zwei
Menschen miteinander verheiratet oder verpartnert sind, dann können sie ihr
Einkommen gemeinsam versteuern. Sie werden also als ein Haushalt begriffen und
damit wäre der ökonomische Kern des Ehegattensplittings beschrieben, das die
SPD nun reformieren will
und über das so viele Mythen und Halbwahrheiten in
Umlauf sind wie über kaum ein anderes Steuergesetz.

Man kann die
Wirkung des Ehegattensplittings an einem einfachen Rechenbeispiel deutlich
machen. Angenommen, das zu versteuernde Einkommen einer Arbeitnehmerin betrage
80.000 Euro im Jahr. Als Alleinstehende müsste diese Arbeitnehmerin 22.715 Euro
an Steuern entrichten. Wenn sie heiratet und der Partner nichts verdient, reduziert
sich die Steuerlast auf 14.418 Euro.

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