Die Zahl der Unfälle, die durch rücksichtslos abgestellte E-Roller verursacht werden, hat drastisch zugenommen. Die Bundesregierung will die Halter stärker in die Verantwortung nehmen und hat einen Gesetzentwurf dazu beschlossen.
Die Bundesregierung nimmt Vermieter von E-Scootern schärfer ins Visier. Sie sollen künftig bei Unfällen ähnlich in die Pflicht genommen werden wie Halter eines Autos. Das Bundeskabinett gab grünes Licht für einen entsprechenden Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD). Ausnahmen bei Haftungsregeln sollen demnach gestrichen werden, um Unfallverursacher zur Verantwortung ziehen zu können.
„Vor allem die Anbieter will ich stärker in die Pflicht nehmen. Wenn mit ihren Scootern Schäden verursacht werden, müssen sie dafür auch haften“, sagte Hubig. So sollen Halter von E-Scootern künftig für Schäden haften, egal ob sie ein Verschulden trifft oder nicht. „Es gibt keinen Grund, E-Scooter anders zu behandeln als Autos – denn bei Mietwagen gilt diese Verantwortung schließlich auch“, erklärte die Ministerin.
Was können Geschädigte tun?
Um Schadenersatz zu erhalten, können Geschädigte direkt den Fahrer des E-Scooters ansprechen – vorausgesetzt sie können seiner habhaft werden. In jedem Fall können sie sich aber an den Halter wenden. Das kann eine Firma sein, die E-Roller vermietet oder eine Privatperson, die den E-Scooter verliehen hat.
In Deutschland muss jeder E-Roller, der im öffentlichen Verkehr genutzt wird, ein Kennzeichen haben. Die Plakette erhält nur, wer eine E-Scooter-Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat.
Beweislage ist derzeit noch schwierig
2024 gab es nach Angaben des Ministeriums rund 12.500 Unfälle mit E-Scootern, in mehr als 7.900 Fällen trugen die E-Scooter-Fahrer die Schuld. Die Zahl der E-Scooter-Unfälle hatte sich damit seit 2021 verdoppelt. Geschädigte können bislang nur die Fahrerinnen oder Fahrer zur Verantwortung ziehen, was bei rücksichtslos abgestellten Leih-Rollern kaum möglich ist. Die Vermieter der Roller müssen wegen der Haftungsausnahme bislang keine Verantwortung übernehmen.
Zudem soll für Fahrerinnen und Fahrer laut Ministerium „das Verschulden vermutet werden“. Sie sollen also ebenfalls haften, wenn sie sich nicht entlasten können. „So werden Geschädigte leichter Schadensersatz bekommen können“, hieß es. Gelten sollen die Änderungen auch für andere E-Kleinstfahrzeuge wie etwa die Segway-Roller. Ausgenommen werden demnach aber weiter motorisierte Krankenfahrstühle, bau- und landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge und langsam fahrende Kraftfahrzeuge.
Source: tagesschau.de