Seit Samstag gilt in der Europäischen Union der European Accessibility Act. Digitale Produkte und Dienstleistungen müssen jetzt so gestaltet sein, dass Menschen mit motorischen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen sie nutzen können. (Symbolbild)
Vom E-Book bis zum Online-Shop muss jetzt alles Digitale barrierefrei sein. Ein komplexes Unterfangen, das im E-Commerce für viel Unruhe sorgt. Häufige Baustellen und warum bei KI-Tools Vorsicht geboten ist.
Wenn Lobbyisten bei Behörden um Nachsicht betteln, ist klar: Die Unternehmen haben ein dickes Problem. Vergangene Woche hat der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland (bevh) den deutschen Online-Händlern nochmal in den Ohren gelegen: Kümmert euch um die Barrierefreiheit! Es geht euch alle an! Es drohen Strafen! Und an die Marktwächter gewandt: Bitte auf die Verhältnismäßigkeit zwischen den gesetzlichen Anforderungen und der technischen Machbarkeit achten!
Neue Studie
Zwei von drei Online-Shops sind nicht barrierefrei
Nach einem neuen Gesetz müssen vom 28. Juni an die Anbieter von digitalen Dienstleistungen auf Barrierefreiheit achten. Die meisten großen Webshop-Betreiber beachten die neuen Pflichten bislang nicht. Was bei Missachtung droht.
7,8 Millionen Menschen sind in Deutschland auf barrierefreie Online-Angebote angewiesen. Gerade Menschen mit einer Schwerbehinderung nutzen das Internet überdurchschnittlich intensiv und kaufen besonders häufig online ein. Rund 13 Millionen Deutsche leben mit Beeinträchtigungen – von Sehschwächen bis motorischen Einschränkungen. Zudem freuen sich auch Nicht-Muttersprachler, Menschen mit geringer Lesekompetenz, Ältere – letztlich wir alle – über gut gemachte digitale Angebote.
Wichtige Kriterien noch nicht erfüllt
Doch die Mehrheit der reichweitenstarken deutschen E-Commerce-Portale hat noch Mitte Juni wichtige Kriterien nicht erfüllt. Das zeigt der gemeinsame Testbericht von Aktion Mensch, Stiftung Pfennigparade und Google. Von 65 Online-Shops war nur knapp ein Drittel über die Tastatur – also ohne Maus – bedienbar. Weitere Probleme: fehlende Kontraste, nicht eindeutig betextete Formularfelder und Pop-ups wie Cookie-Banner. Die Unternehmen wollen das wohl erstmal auf sich zukommen lassen oder aussitzen, kommentieren Experten die ernüchternden Ergebnisse.
Der bevh zweifelt offenbar an der Machbarkeit: „Wie kann ein Händler garantieren, dass Kunden beim Schriftverkehr per E-Mail auf keine Barrieren stoßen, alle Inhalte über mehr als einen Sinn wahrgenommen werden und alle Funktionen über mehr als einen Weg bedient werden können? Das ist schwer umzusetzen“, schreibt Sprecher Frank Düssler per Mail. Und: „Kann eine Händler-App so gestaltet sein, dass sie wirklich barrierefrei auf dem Smartphone bedient werden kann?“
Ja, es ist möglich. Glaubt man Rewe, Kaufland, Lidl und Tiktok. Auf Anfrage heißt es aus den Handelszentralen: Sowohl Rewe.de als auch die App von Rewe sind fristgerecht barrierefrei. Kaufland setzt Schritt für Schritt die Anforderungen für seine Marktplätze und App um. Bei Lidl.de, Lidl-App und Lidl Plus sind bereits viele zentrale Bedienungselemente barrierefrei gestaltet. Auf Linkedin feiert Arend Post von Lidl E-Commerce am Stichtag 28. Juni die „starke Teamleistung“ von Schwarz Digits, Lidl E-Commerce und Lidl International sowie der Agentur D-Sire: „Am Ende von knapp einem Jahr intensiver Zusammenarbeit zeigen wir in allen Lidl-Ländern einen barrierefreien Web-Touchpoint, der nun auch ein entsprechendes Siegel trägt.“
Von der Social-Media-Plattform Tiktok, die auch Shopping-Funktionen anbietet, heißt es: „Wir bei Tiktok haben uns verpflichtet, eine Plattform zu schaffen, die barrierefrei und inklusiv ist.“ Tiktok investiere weiter in Funktionen, die die Zugänglichkeit verbessern. Etwa in KI-Tools, die automatisiert Texte zur Beschreibung von Bildern erzeugen, sogenannte Alternativ-Texte.
Stichtag 28. Juni
Wie Online-Händler die Pflicht zur Barrierefreiheit umsetzen
Ab dem 28. Juni sind auch Betreiber von Online-Shops in Deutschland verpflichtet, ihre Website barrierefrei zu gestalten. Viele Händler arbeiten bereits seit Längerem daran und investieren enorme Ressourcen, auch in KI-Unterstützung. Wie Otto, Media Markt-Saturn und Co sich vorbereiten.
Kein Grund zur Panik
Also doch alles im grünen Bereich? Anruf bei der Frontend-Entwicklerin und zertifizierten Accessibilty-Expertin Ariane Rosing. Sie war lange Zeit in Deutschland im E-Commerce für die Privatwirtschaft tätig, seit Kurzem arbeitet sie im Benelux-Raum mit Fokus auf öffentliche Stellen. „Während Großkonzerne sich den Mut zur Lücke leisten oder EU-weite Präsenzen über Outsourcing oder renommierte Agenturen zeitnah barrierefrei entwickeln lassen können, stehen mittelständische Unternehmen massiv unter Druck“, sagt Rosing. Und zählt auf: Was kostet die Umsetzung? Warum ist mein Shop eigentlich nicht barrierefrei? Was sind die strukturellen Konsequenzen für die Website? Muss ich das gesamte Corporate Design anpassen?
Dennoch sieht die Expertin keinen Anlass für Panik. „Es gibt ein wunderbar effektives Werkzeug, Barrierefreiheitsverstöße zu beheben: die Entwicklerinnen und Entwickler.“ Veranschlagt man für ein mittelständisches Unternehmen ein Team mit zwei Entwicklern und einer Person, die die Maßnahmen für eine besser Nutzerfreundlichkeit konzeptionell unterstützt, lässt sich ein bestehender E-Commerce-Webshop in zwei bis drei Monaten barrierefrei machen. Sie empfiehlt zudem, mindestens ein Teammitglied als Barrierefreiheitsfachkraft zu zertifizieren: „Die 800 Euro dafür zahlen sich aus.“
Und selbst wenn die Umstellung einer App Schwierigkeiten macht, gebe es Optionen: „Ein häufiges Problem ist, wenn man die App um 90 Grad in den Landscape-Modus dreht, ist sie nicht mehr nutzbar.“ Aber dann schreibt man das in seine Barrierefreiheits-Erklärung und holt sich ein Angebot inklusive finanzieller Aufwandsschätzung ein, um zu belegen: „Wir können es uns nicht leisten, das umzusetzen.“ Daher sei es sehr wichtig, dass Firmen ihre Barrierefreiheitserklärungen pflegen.
Wenn sich Rosing Websites der Lebensmittelbranche anschaut, fallen ihr vor allem Einheitsangaben negativ auf: „Dabei ist das so eine kleine Änderung, die Abkürzungen kg, l und so weiter direkt auf der Seite auszuschreiben oder alternativ für Screenreader im Code ausgeschrieben zu hinterlegen.“ Während sich die Zentralen um die Konzern-Seiten kümmern, müssen selbstständige Kaufleute, die eine eigene Website betreiben, schauen, wo sie bleiben.
Die Digitalmarketing-Agentur FLH Media Digital betreut deutschlandweit rund 1000 inhabergeführte Lebensmittelmärkte von Edeka und Rewe. In Kooperation mit dem HDE klärt Vertriebsleiter Scharam Naeb in Webinaren über Barrierefreiheit auf: „Das größte Missverständnis ist: Es ist mal wieder nur so eine EU-Auflage. Ich habe keinen Online-Shop, das betrifft mich alles nicht.“ Dabei sind alle Websites mit Bestellformular betroffen, zum Beispiel, wenn ein Geschenkkorb-Bestellservice angeboten wird oder ein Verleih von Kühlanhängern oder Hüpfburgen.
Häufige Baustellen sind: fehlende oder schlechte Alternativ-Texte, geringe Kontraste, schwer lesbare und uneinheitliche Schriften, keine klare Struktur auf der Webseite sowie PDF-Dokumente. Das Überprüfen einer Website dauert rund eine Woche. Naeb gibt ein Beispiel aus der Praxis: Ein schlechter Alternativ-Text ist „Bild von Obstregal“, sehr gut „Auswahl verschiedener Äpfel und anderem Obst im Supermarkt“. Wenn die Agentur eine Website neu entwickelt, ist diese nach eigener Aussage standardmäßig barrierefrei. Auch Menschen mit Beeinträchtigung sind in den Prozess eingebunden.
Aktuelle Studie
Nur jeder fünfte Online-Shop ist teilweise barrierefrei
Nach einer neuen EU-Richtlinie müssen von Juni 2025 an die Anbieter von digitalen Dienstleistungen auf Barrierefreiheit achten. Bei Webshop-Betreibern scheint diese Botschaft nicht angekommen zu sein.
Vorsicht bei KI-Tools
Kostendruck, Personal- und Zeitnot verführen so manches Unternehmen dazu, allein auf KI-Tools zu setzen. Doch davor warnen Experten. Sogenannte Overlays sollen automatisch Mängel beheben, kaschieren diese aber nur. Häufig beeinträchtigen sie die Kompatibilität mit technischen Hilfsmitteln, auf die Menschen mit Einschränkungen angewiesen sind. Zudem sind sie datenschutzrechtlich problematisch: Private Daten wie die Art der Behinderung können über Cookies ohne Wissen des Nutzers weitergegeben werden. Auch zur rechtskonformen Überprüfung von Websites reichen KI-Tools nicht aus; sie finden laut Experten nur 30 Prozent der Schwachstellen.
In Deutschland und Frankreich greifen zudem etwas ausgefeiltere Richtlinien als in anderen EU-Staaten, mahnt Expertin Rosing. Deutschland etwa legt besonderen Wert auf Kriterien zum Support und Hilfe. So ist vorgeschrieben, in wie viel Millisekunden bei Textkommunikation in Echtzeit – etwa in einem Live-Chat – die getippten Zeichen des Chatpartners angezeigt werden müssen. Der Nutzer soll merken: „Ah, da kommt etwas, ich darf das Fenster nicht schließen.“ Ein automatisiertes Scanner-Tool kann das nicht erkennen, da es keinen Chatbot öffnen kann. Für alles, was mit Nutzerinteraktion, Kontinuität und Verständlichkeit zu tun hat, braucht es manuelle Tests. Automatisierte Tools sind dagegen geeignet, um etwa fehlende Alternativ-Texte zu erkennen.
Was hilft, ist die zu fragen, die es betrifft
Was immer hilft, ist die zu fragen, die es betrifft. Experten fordern, Menschen mit Beeinträchtigungen sowohl bei der Produktentwicklung als auch bei der Überprüfung der Benutzerfreundlichkeit einzubinden. Hier setzt das Angebot des Chancenwerks der Münchner Stiftung Pfennigparade an. Die Werkstatt für Menschen mit Körperbehinderung ist ein Kompetenzzentrum für digitale Barrierefreiheit. Im Testlabor checken 26 Mitarbeiter Websites auf Barrierefreiheit und erstellen Prüfberichte. Dafür müssen Kunden Geduld mitbringen: Ein Website-Test dauert ein bis zwei Monate. Eine kostenpflichtige Beratung ist dagegen jederzeit möglich.
Zu den Kunden gehören bisher vor allem öffentliche Stellen. Auch wenn für diese schon seit 2016 Barrierefreiheit vorgeschrieben ist, gibt es weiter viele Defizite, weiß Gruppenleiterin Veronika Girtner aus ihrem Beratungsalltag. „Wir erstellen einen Testbericht, zeigen Barrieren auf – und stoßen auf Irritationen. Dann heißt es: Aber wir haben doch mit einer betroffenen Person gesprochen, und die hat gesagt, das muss so und so sein.“ Die entscheidende Frage sei jedoch: Verfügt diese Person über das nötige Fachwissen, um die geltenden Standards zu beurteilen? Kennt sie die 98 Prüfkriterien für barrierefreie Websites? Oder spricht sie aus einer individuellen, subjektiven Perspektive?
Quartals- und Halbjahresbilanz
So haben sich die Umsätze im Online-Handel entwickelt
„Die Shoppinglaune der Deutschen kommt langsam, aber stetig zurück“, teilt der bevh anlässlich der Präsentation seiner Quartals- und Halbjahreszahlen mit. Dabei spielt die Modebranche eine nicht unerhebliche Rolle. Die Zahlen im Einzelnen, und was in den ersten sechs Monaten besonders auffällig war.
„Barrierefreiheit muss verschiedene Einschränkungsarten berücksichtigen – sie ist nie rein individuell“, betont sie. Deswegen hat das Chancenwerk dieses Jahr das Schulungsangebot „Trainer mit Perspektive“ gestartet. Rund 60 Menschen mit Behinderung beraten ab Mitte Juli im Tandem mit einer Fachkraft online oder am Werkstatt-Standort. Finanziert wird das Projekt aus dem Social Impact Fund von Google mit 250.000 Euro. Das Geld ist in zwei Vollzeitstellen und technische Ausstattung geflossen.
„Es geht darum, dass Menschen in der EU dort einkaufen können, wo sie möchten und nicht nur, wo sie können“
Susanne Possinger ist die Projektleiterin von „Trainer mit Perspektive“. Ein Ziel sei, dass Unternehmen, NGOs und Verwaltungen ihre digitalen Angebote eigenständig und somit nachhaltig barrierefrei aufbereiten können. Denn Barrierefreiheit sei „im dynamischen, digitalen Raum eine Daueraufgabe.“ Eine als barrierefrei geprüfte Website kann schnell wieder Mängel aufweisen. Zum Beispiel wenn jemand, der die Regeln nicht kennt, einen neuen Text einfügt oder die Untertitel bei Videos vergisst.
Eine der Trainerinnen ist Sophie Geiken. Sie ist aufgrund eines Gendefekts in ihrer Beweglichkeit stark eingeschränkt und gehört auch zum Team der Website-Tester. „Ich möchte damit erreichen, dass wir irgendwann nicht mehr über Barrierefreiheit reden müssen, sondern es zur Normalität wird,“ sagt sie. Accessibility-Expertin Rosing bekräftigt: „Es geht darum, dass Menschen in der EU dort einkaufen können, wo sie möchten und nicht nur, wo sie können.“
Falls die Vision einer faireren Welt oder die Furcht vor Sanktionen nicht als Argumente ausreichen, dann eventuell die Aussicht auf höhere Umsätze. Barrierefreie Inhalte wirken sich laut Experten positiv auf Reichweite, Wettbewerbsfähigkeit und Image aus. Tests haben laut Rosing gezeigt: Die Erfolgsquote im E-Commerce steigt.
So müssen Webinhalte gestaltet sein
Wahrnehmbar:
Webinhalte werden barrierefrei dargestellt und ermöglichen den Einsatz von Hilfsmitteln wie Screenreader für das Vorlesen von Inhalten oder Magnifier für die Vergrößerung von Inhalten, etwa durch Alternativ-Texte für Bilder und Untertitel für Videos, erkennbare Schriften und ausreichende Farbkontraste.
Bedienbar:
Alle Inhalte sind über die Tastatur erreichbar und die Website lässt sich per Tab-Taste navigieren. Heißt: Seiten sind klar strukturiert mit eindeutigen Titeln, Links, Überschriften. Zeiteinstellungen für die Nutzung etwa von Warenkörben und Formularen lassen sich anpassen. Keine Reizüberflutung etwa durch Autoplay-Elemente.
Verständlich:
Die Sprache ist einfach und die Navigation klar verständlich. Es gibt etwa Beispieltexte für Formularfelder.
Robust:
Inhalte und Daten sind unter unterschiedlichen technischen Voraussetzungen nutzbar und kompatibel mit technischen Hilfsmitteln.
Für wen gilt’s?
Unternehmen ab zehn Mitarbeitern und mehr als zwei Millionen Jahresumsatz. Elisa Rudolph, Justiziarin des Bundesverbands E-Commerce und Versandhandel Deutschland (BEVH), stellt klar: „Grundsätzlich betrifft das BFSG alle Onlinehändler; ob klein oder groß, ob mit eigenem Webshop oder auf Marktplätzen tätig und unabhängig von den angebotenen Sortimenten.“ Es gelten keine Übergangsfristen.
Accessibilty-Expertin Ariane Rosing empfiehlt die folgende Gedankenstütze: „Für das Verständnis hilft es, wenn man sich das Ganze als Richtlinie für digitale Produkte vorstellt und nicht für Websites. Es gilt für alles, was mit dem Kaufprozess zusammenhängt: von der Marketing-Mail, die zum Kauf aufruft bis zur Bestellbestätigung über den Lieferschein, inklusive der PDFs, die man sich herunterlädt. Aber nicht zum Beispiel für die Passwort-Vergessen-Mail.“
Kontrolliert wird das alles durch die neu eingerichtete Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen in Magdeburg. Bei ihr können Mängel gemeldet werden. Aktuell befindet sie sich noch „im Aufbau“. Wie engmaschig die Kontrollen und wie lange Nachbesserungsfristen ausfallen, wird sich zeigen. Klar ist, dass Strafen von bis zu 100.000 Euro drohen. „Ähnlich wie bei der DSGVO-Einführung damals werden aber auch beim BFSG viele Detailfragen erst vor Gericht geklärt werden“, heißt es vom BEVH. EU-weit sei das Vorgehen vergleichbar, sagt Beraterin Ariane Rosing.
Verstöße werden von der Aufsichtsbehörde aufgelistet und ein Korrekturzeitrahmen festgesetzt. Reagiert der Marktakteur nicht oder nicht angemessen, kann es zu Strafen kommen bis dahin, dass das Produkt oder der Online-Shop vom Markt genommen wird. Einen Unterschied gibt es allerdings bei den Sanktionen: In Frankreich werden jährlich mehrjährige Aktionspläne für digitale Barrierefreiheit verlangt. In Spanien liegen die Strafen zwischen 150.000 und 600.000 Euro. In Irland sind sogar Freiheitsstrafen für die verantwortlichen Manager möglich. Zum Redaktionsschluss hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen „noch keine Info“ über den Eingang von Beschwerden. Von der Meldestelle kam keine Antwort.
Dieser Text erschien zuerst auf www.lebensmittelzeitung.net.