Düngemittelgesetz: Ampelfraktionen einigen sich gen strengere Düngeregeln

Nach fast einjährigen Beratungen haben sich die Ampelfraktionen auf ein neues Düngemittelgesetz geeinigt. Es sei ein „guter Ausgleich“ zwischen den Interessen der Allgemeinheit an einem hohen Schutzstandard für das Grundwasser und der Landwirtinnen und Landwirten an praxistauglichen Regeln erreicht worden, teilte der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Matthias Miersch mit.

Den Angaben nach soll ein „Monitoring“ eingeführt werden, um die Daten zu Nährstoffen und Düngepraxis der einzelnen Betriebe nachvollziehen und bewerten zu können. Mit der Maßnahme soll so das Verursacherprinzip gestärkt werden. Dies hatte die Bundesregierung der EU-Kommission zugesichert, damit diese ihre Verfahren wegen der hohen Nitratbelastung vieler Gewässer einstellt. Zudem sollen Strafzahlungen an die EU durch die Reform verhindert werden.

Kritik vom Bauernverband

Der Deutsche Bauernverband (DBV) äußerte sich kritisch gegenüber dem Gesetz. „Den Anspruch der Regierungsfraktionen für einen ernsthaften Bürokratieabbau im Düngerecht sehe ich damit als gescheitert an“, sagte DBV-Präsident Joachim Rukwied. 

Es fehle etwa weiterhin eine „konkrete Ausgestaltung“ des Verursacherprinzips, teilte er mit. In einigen Punkten gehe das Gesetz auch über die EU-Vorgaben hinaus und schaffe noch mehr Bürokratie.

Verstoß gegen Nitrat-Richtlinie der EU

Seit 2012 hatte die EU-Kommission Deutschland regelmäßig zu strengeren Düngeregeln aufgerufen. Anlass waren jahrelange hohe Nitratbelastungen in einigen Regionen, vor allem in Gebieten mit intensiver Tierhaltung oder intensivem Gemüseanbau. Zu hohe Stickstoffeinträge belasten die Umwelt stark. In der Folge urteilte der Europäische Gerichtshof 2018, dass Deutschland gegen die Nitrat-Richtlinie verstieß, und drohte mit hohen Strafzahlungen.

Es folgten strengere Regeln wie längere Sperrfristen, in denen nicht gedüngt werden darf, ein Düngeverbot für gefrorenen Boden sowie eine Neuausweisung besonders belasteter Gebiete.

Nach weiteren Anpassungen des Düngegesetzes durch Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) stellte die EU-Kommission das Verfahren im Juni 2023 ein. Nach Kritik aus der Landwirtschaft und darauffolgenden Verhandlungen im Bundestag hatte sich die Abstimmung zu der Gesetzesneuerung jedoch immer wieder verzögert.

Nach fast einjährigen Beratungen haben sich die Ampelfraktionen auf ein neues Düngemittelgesetz geeinigt. Es sei ein „guter Ausgleich“ zwischen den Interessen der Allgemeinheit an einem hohen Schutzstandard für das Grundwasser und der Landwirtinnen und Landwirten an praxistauglichen Regeln erreicht worden, teilte der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Matthias Miersch mit.

Den Angaben nach soll ein „Monitoring“ eingeführt werden, um die Daten zu Nährstoffen und Düngepraxis der einzelnen Betriebe nachvollziehen und bewerten zu können. Mit der Maßnahme soll so das Verursacherprinzip gestärkt werden. Dies hatte die Bundesregierung der EU-Kommission zugesichert, damit diese ihre Verfahren wegen der hohen Nitratbelastung vieler Gewässer einstellt. Zudem sollen Strafzahlungen an die EU durch die Reform verhindert werden.

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