Der Bundestag hat eine Änderung des Luftsicherheitsgesetzes beschlossen, die der Bundeswehr im Rahmen der Amtshilfe deutlich weitergehende Befugnisse zur Abwehr von Drohnen einräumt. Künftig dürfen die Streitkräfte auf Anforderung – insbesondere durch die Bundespolizei – auch unmittelbar gegen Drohnen vorgehen und sie im Extremfall mit Waffengewalt zum Absturz bringen oder abfangen.
Voraussetzung dafür ist, dass davon auszugehen ist, dass eine Drohne gegen Menschen oder gegen eine kritische Anlage eingesetzt werden soll. Ziel der Reform ist es, Zuständigkeiten klarer zu regeln, Einsätze zu beschleunigen und Entscheidungswege zu verkürzen, um in akuten Bedrohungslagen kurzfristig reagieren zu können.
Mit der Gesetzesnovelle reagiert die Koalition auf die veränderte Sicherheitslage und eine wachsende Zahl von Drohnensichtungen in Mitteleuropa seit Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine – auch über Flughäfen und kritischer Infrastruktur. In vielen Fällen sind die Verantwortlichen kaum zu ermitteln, teils steht der Verdacht im Raum, dass Russland hinter den Flügen steckt.
Die Neuregelung ist Teil eines umfassenderen Vorhabens der Bundesregierung, die Drohnenabwehr zu vereinfachen und zu beschleunigen, unter anderem mit einem neuen Drohnenabwehrzentrum in Berlin. Für die Bekämpfung sind grundsätzlich die Länderpolizeien zuständig, denen dafür häufig die technischen Möglichkeiten fehlen; die Befugnisse der Bundespolizei wurden deshalb bereits ausgeweitet.
Zugleich werden mit dem Gesetz neue Regeln für Verkehrsflughäfen eingeführt: Das vorsätzliche und unbefugte Eindringen in Sicherheitsbereiche, wodurch die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs beeinträchtigt wird, stellt einen neuen Straftatbestand dar. Auch das Steuern von Drohnen im Luftraum von Flughäfen kann somit strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Künftig drohen dafür Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren.