Diskussion um Lehrpläne: Haftbefehl ist zurück im Spiel

Schule ist ein Sack voller Äpfel und Birnen, die nicht so recht zusammenpassen. Lehrer passen nicht zu Schülern. Nach der Mathestunde muss man plötzlich im Kreis herumrennen. Und alles wird immer heterogener: Klassen, Themen, Gedanken. Das sah man jüngst wieder bei den „Schulstreiks gegen Wehrpflicht“. Was hat Schule mit Bundeswehr zu tun, und wie berechtigt ist die Sorge, als „Kanonenfutter“ zu enden, angesichts der Möglichkeit, den „Kriegsdienst mit der Waffe“ zu verweigern?

Aber Schüler sind nicht die Einzigen, die mit den Kategorien durcheinanderkommen. Das zeigt ein Blick auf die Haftbefehl-Debatte. Der letzte Stand der Dinge, vielerorts veröffentlicht: Offenbacher Schüler fordern nach dem Erfolg der Netflix-­Doku „Babo – die Haftbefehl-Story“, Leben und Werk des Rappers im Unterricht zu behandeln, das CDU-geführte hessische Kultusministerium lehnt ab.

Die Argumentation ist lückenhaft

Die Debatte war schon fast versandet, da meldeten sich zwei Erziehungswissenschaftler im jüngsten „UniReport“ der Frankfurter Goethe-Universität zu Wort. Sie bedauern die „Ablehnung ‚von oben‘“. Das „Potential“ der Dokumentation und ihre ­Anschlussfähigkeit an Themen wie „Sichtbarkeit sozialer Realitäten, Mi­grationsgesellschaft, Auseinandersetzung mit proletarischer Lyrik“ könne nicht genutzt werden.

Aber was hat das Bildungsministerium genau „gegen Haftbefehl im Unterricht“? Texte und Selbstdarstellung des Rappers stünden nicht „im Einklang mit dem Bildungs- und Erziehungsauftrag“ von Schule, seine Texte enthielten antisemitische, sexistische und suizidbejahende Elemente, wurde zitiert. Dass diese Argumentation lückenhaft ist, zeigt sich schon daran, dass Suizidbejahung im „Werther“ oder bei Kleist ebenfalls zu finden ist. Und natürlich setzt Haftbefehl abstoßende Stereotype (auch) spielerisch ein.

Zu lernen ist von seinem Erfolg und Fall vieles. Und dem steht auch nichts im Weg, in keiner hessischen Schule. Denn in der Diskussion wurde übersehen, dass das Ministerium Haftbefehl nicht verbieten kann – auch hier gilt, wie bei der Thematisierung der AfD, der Beutelsbacher Konsens, der den Umgang mit kontroversen Themen regelt. Und tatsächlich ergibt eine Rückfrage beim Ministerium, dass sich die Ablehnung Haftbefehls lediglich auf dessen Aufnahme in den Lehrplan bezog – eine Haltung, die dem Ministerium unbenommen bleibt.

Doch selbst über den Lehrplan entscheidet es nicht allein. Bei der Auswahl sind zahlreiche Gremien und auch Schüler beteiligt. Das letzte Wort über Haftbefehl im Kerncurriculum ist also noch nicht gesprochen. Befürworter sollten sich jedoch vor Augen führen, dass ihnen einstweilen die folgende schriftliche Ab­ituraufgabe erspart bleibt: „Vergleichen Sie den Song ‚Lass die Affen aus’m Zoo‘ von Haftbefehl mit dem Lied ‚In meinem Garten‘ von Reinhard Mey.“ Letzteres singt der Rapper in der Netflix-Doku voller Bewunderung. Will darüber wer schreiben? Vieles passt einfach nicht zusammen. Manchmal ist es klug, sich mit dieser Einsicht zu begnügen.

Source: faz.net