Digitale Teilhabe: Zu wenig barrierefreie Onlineshops

Vier von fünf Onlineshops in Deutschland sind nicht barrierefrei. Das hat eine Untersuchung des Suchmaschinenbetreibers Google und der „Aktion Mensch“ ergeben, die am Dienstag in Berlin veröffentlicht wurde. Unterstützt wurde die Studie von der Stiftung Pfennigparade, der Beratungsorganisation BITV-Consult und der Digitalagentur Pia UDG.

Untersucht wurden die 71 meistbesuchten Shoppingportale im Internet. Das Kriterium der Tastaturbedienbarkeit erfüllten dabei lediglich 15. Die Bedienbarkeit mit der Tastatur sei für Menschen mit Behinderung wesentlich, da die Nutzung einer Maus eine zu hohe Hürde darstelle, hieß es. Daneben seien auch Formularfelder, fehlende Kontraste, aufploppende Inhalte und mangelhafte Audiobeschreibungen Fallstricke für Menschen mit Behinderung.

Künstliche Intelligenz könne helfen

Man wolle zur Barrierefreiheit ermutigen, sagte Christina Marx von der „Aktion Mensch“. Denn digitale Teilhabe werde viel wichtiger. Gerade Menschen mit Behinderung nutzten das Netz regelmäßig. Dem pflichtete Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung, bei. „Die Barrierefreiheit ist ein Qualitätsstandard für ein modernes Land“, sagte er. Dabei betonte er, dass Menschen mit Behinderung laut der UN-Behindertenrechtskonvention ein Recht auf digitale Teilhabe hätten. Es sei auch im Interesse der Unternehmen, qualitativ gute Shops anzubieten. Auch Menschen mit Behinderung wollten einkaufen. Als Käufergruppe würden sie aber nicht wahrgenommen.

Dabei gebe es unter Entwicklern von Internetseiten zu wenig Wissen über die Lebensrealität von Menschen mit Behinderung, sagte Susanne Baumer von der Stiftung Pfennigparade. Als sinnvoller Beitrag zur Barrierefreiheit wurde auch über Künstliche Intelligenz gesprochen. Sie könne Arbeitsschritte erleichtern.

Die Untersuchung wurde zum zweiten Mal durchgeführt. Auch 2023 erfüllte nur ein Viertel der getesteten Shops die Tastaturbedienbarkeit. Vom 28. Juni 2025 an gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, durch das digitale Angebote barrierefrei gestaltet werden müssen.

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