Digitale Gewalt: Justizministerin will sexualisierte Deepfakes unter Strafe stellen

Opfer von digitaler Gewalt im Internet sollen künftig mehr Schutz erhalten. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat ihren Gesetzentwurf gegen digitale Gewalt vorgelegt. Demnach soll ein neuer Straftatbestand für bildbasierte sexualisierte Gewalt geschaffen werden. Dabei geht es um pornografische Deepfakes, digitalen Voyeurismus und Vergewaltigungsaufnahmen, sagte Hubig.

Deepfakes sind gefälschte Bildaufnahmen, die ohne Einwilligung der Betroffenen mit künstlicher Intelligenz erstellt werden. Strafbar machen soll sich künftig, wer pornografische Deepfakes und andere nicht einvernehmliche sexualisierte Aufnahmen erstellt oder verbreitet und dadurch Persönlichkeitsrechte verletzt. Bestraft werden können soll die Tat den Plänen zufolge mit bis zu zwei Jahren Haft. Derzeit ist etwa das bloße Herstellen gefälschter pornografischer Aufnahmen hierzulande nicht strafbar.

Der Entwurf muss noch im Kabinett abgestimmt und anschließend in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden.

»Digitale Gewalt ist ein Massenphänomen, und sie betrifft Millionen Menschen in Deutschland«, sagte Ministerin Hubig. »Frauen sind dabei besonders betroffen: In mehr als sechs von zehn Fällen richtet sich die digitale Gewalt gegen Frauen.« Digitale Gewalt könne »im Einzelfall genauso schlimme Folgen haben wie körperliche Gewalt: Sie kann Menschen zutiefst verunsichern, verstören, verletzen, ihr soziales Umfeld zerstören«.

Überwachung anderer Menschen

Die zunehmende Digitalisierung habe »einen neuen, virtuellen Raum zur Begehung von Rechtsgutsverletzungen mit digitalen Mitteln eröffnet und damit neue Formen der Gewalt – die digitale Gewalt – ermöglicht«, heißt es in Hubigs Entwurf. Das Gesetz sei nötig, um diese neuen Formen von Gewalt verfolgen zu können.

Hubig will außerdem die Verwendung von Informationstechnik, wie zum Beispiel von GPS-Trackern, zur heimlichen Überwachung anderer Menschen in einer neuen Strafvorschrift geregelt werden.

Das Gesetz soll es Opfern von digitaler Gewalt zudem leichter machen, per gerichtlichem Verfahren Auskunft über die Identität des Urhebers zu bekommen. Das soll es auch ermöglichen, Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen einfacher durchzusetzen. Gerichte sollen zudem künftig früher als bisher die Plattformbetreiber verpflichten können, einschlägige Daten zu speichern, um einem Verlust der Daten und damit eines wichtigen Beweismittels vorzubeugen.

»Cybergrooming« und »Cyberstalking«

Darüber hinaus sollen Richterinnen und Richter künftig einfacher die Sperrungen von Nutzerkonten anordnen können, »um schwerwiegende Rechtsverletzungen zu verhindern oder abzustellen«, wie es in dem Gesetzentwurf heißt. Dadurch sollen auch künftige Rechtsverletzungen unterbunden werden. Die Konten sollen auch gesperrt werden können, wenn es nicht gelingt, den Inhaber zu identifizieren.

Der Gesetzentwurf listet ausdrücklich eine ganze Reihe von Erscheinungsformen digitaler Gewalt auf, gegen die sich die Neuregelung wendet: So geht es etwa um »Hate Speech«, also abwertende, bedrohliche oder gewaltverherrlichende Beiträge im Internet; um »Doxing«, also das unerlaubte Veröffentlichen persönlicher Daten wie Adresse oder Telefonnummer; um »Cyberflashing«, also das unerwünschte Zusenden von Bildmaterial, das Gewalttätigkeiten und/oder Pornographie enthält.

Des Weiteren geht es um »Cybergrooming«, also das gezielte Ansprechen Minderjähriger im Internet mit sexueller Absicht; um »Cyberstalking«, also das Verfolgen, Belästigen und/oder Überwachen einer Person mit digitalen Technologien; um »Cybermobbing«, also das Beleidigen, Bedrohen, Bloßstellen oder Belästigen über digitale Medien; um Identitätsmissbrauch, also das Kommunizieren unter einem gefälschten Profil zum Nachteil eines anderen Menschen, und um andere Formen bildbasierter sexualisierter Gewalt.

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