Digital Services Act: Verbraucherschutz prangert komplizierte Beschwerde-Wege im Kontext Plattformen an

Der Verbraucherzentrale hat bei Online-Marktplätzen und Social Media-Plattformen überprüft, wie schwierig es für Verbraucher ist, sich zu beschweren, und inwiefern dabei der Digital Services Act eingehalten wird.

Meldungen zu Fakeshops oder Betrug? Nutzer stehen oft vor langen Klickwegen und undurchsichtigen Formularen. Was Verbraucherschützer jetzt fordern – und welche Plattformen besonders auffallen.

Populäre Online-Plattformen machen es Nutzern in der Regel zu schwer, illegale Inhalte als Rechtsverstöße zu melden. Das zeigt eine Studie des Verbraucherzentrale Bundesverbands, bei der fünf Online-Marktplätze (AliExpress, Amazon, Shein, Temu, Zalando) und fünf Social Media-Plattformen (Facebook, Instagram, Snapchat, TikTok, YouTube) untersucht wurden. Nach Einschätzung der Verbraucherschützer verstoßen die Plattformen damit gegen geltendes europäisches Recht.
Der Digital Services Act (DSA) regelt, dass Online-Plattformen leicht zugängliche und nutzerfreundliche Melde- und Beschwerdeverfahren anbieten müssen. Die Untersuchung ergab, dass die Plattformen zwar Meldewege für illegale Inhalte anbieten, etwa Werbung für betrügerische Fakeshops. Diese seien jedoch immer wieder geprägt von technischen Hürden, manipulativen Designs und Intransparenz.

Mehr zum Thema

E-Commerce

EU-Parlament nimmt Shopping-Plattformen unter die Lupe

Der Ausschuss für Verbraucherschutz im EU-Parlament beschäftigt sich detaillierter mit asiatischen Onlineshopping-Plattformen. Den Auftakt macht Shein, weitere Anbieter sollen folgen. Der HDE nimmt die Ausschussmitglieder in die Pflicht.

„Plattformen stellen erhebliche Hürden in den Weg“

Wenn Nutzerinnen und Nutzer von Online-Plattformen diese Inhalte melden wollten, müssten sie zum Teil erhebliche Hürden nehmen, beklagte Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands. „Das muss sich ändern. Plattformen sind dazu verpflichtet, leicht zugängliche Möglichkeiten zur Meldung solcher Inhalte zur Verfügung zu stellen.“

Im Detail störten sich die Verbraucherschützer daran, dass die Meldewege in vielen Fällen schwer zugänglich und nicht immer nutzerfreundlich gestaltet seien. „Lange Klickpfade, unübersichtliche Auswahllisten und Doppelungen bei geforderten Angaben erschwerten die Meldungen. Teilweise kamen vorgeschriebene Eingangsbestätigungen nicht an.“

Mehr zum Thema

Plattformhaftung

Wettbewerbszentrale strengt neues Grundsatzverfahren gegen Amazon an

Immer wieder finden sich wettbewerbswidrige Produkte auf Online-Plattformen. Ein Musterprozess soll die Frage klären, ob Amazon verpflichtet ist, wiederholte Rechtsverletzungen von Marktplatzhändlern aktiv zu unterbinden.

Pop sagte, illegale Inhalte hätten auf Online-Plattformen nichts zu suchen. „Leicht zugängliche und nutzerfreundliche Melde- und Beschwerdeverfahren könnten helfen, diese schnell zu entfernen.“ Plattformen müssten die Regelungen des DSA endlich vollständig umsetzen und sämtliche Hürden für die Meldung illegaler Inhalte abbauen – oder Konsequenzen in Form von Bußgeldern bekommen.

Die Methodik

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat bei zehn ausgewählten Online-Marktplätzen und Social-Media-Plattformen exemplarisch überprüft, wie die Meldeverfahren für Verbraucher und Verbraucherinnen ausgestaltet sind und inwiefern dabei die im DSA formulierten Vorgaben eingehalten werden.

Die Stichprobe bestand aus den folgenden Plattformen: AliExpress, Amazon, Facebook, Instagram, Shein, Snapchat, Temu, TikTok, YouTube und Zalando. Die Prüfung bezog sich auf Art. 16 DSA (Melde- und Abhilfeverfahren) sowie Art. 20 DSA (Internes Beschwerdemanagementsystem).

Die Auswertung erfolgte anhand eines zuvor entwickelten Kategoriensystems, das sich an den Gesetzesvorgaben orientiert. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat die Plattformen zwischen dem 9. Oktober 2025 und dem 26. Januar 2026 überprüft.

DSA in den transatlantischen Beziehungen umstritten

Das Europäische Digitalgesetz DSA gehört zu den Konfliktfeldern zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten. Die Regierung von Präsident Donald Trump wirft der EU vor, mit dem DSA vor allem Zensurmaßnahmen umzusetzen. Die US-Regierung wertet DSA-Bußgelder als Kampfansage.

Mehr zum Thema

EU-weite Untersuchung

Viele Secondhand-Plattformen informieren zu wenig über Verbraucherrechte

Das Verbraucherschutznetzwerk CPC hat bei einer Untersuchung von 356 Secondhand-Plattformen erhebliche Mängel bei den Verbraucherinformationen festgestellt. Dazu zählen etwa die Gewährleistungsrechte und das Widerrufsrecht. Ein Ergebnis fiel positiv aus.

Im vergangenen Dezember hatte die EU-Kommission auf Basis des DSA das erste Bußgeld gegen X (ehemals Twitter) in Höhe von 120 Mio. Euro ausgesprochen. Gegen Facebook und Instagram aus dem Meta-Konzern laufen die Verfahren noch, ebenso beim chinesischen Online-Händler AliExpress.

Mehr zum Thema

Regierung im E-Commerce

EU-Prüfer fordern mehr Verbraucherschutz bei Online-Shopping

Diskriminierung beim Online-Shopping ist in der EU verboten. Der Europäische Rechnungshof will, dass die Regeln schärfer durchgesetzt werden und sieht auch anderswo Verbesserungsbedarf.

AmazonArtBetrugBeziehungenDigitalDiskriminierungDonaldE-CommerceEUEU-KommissionEU-ParlamentEuroEuropäischen UnionFacebookFielInstagramLangeLaufenMetaNewsParlamentPopRamonaRechtRegelnRegierungSocial MediaTemuTikTokTrumpTwitterUnionUSVerbraucherVerbraucherschutzVerbraucherzentraleWerbungWillXYouTubeZalando