Die SPD will dies Bürgergeld im Rahmen Schwarzarbeit streichen

Die SPD will Betrug beim Bürgergeld etwa durch Schwarzarbeit drastisch bestrafen. Wie die „Bild“-Zeitung unter Berufung auf Parteikreise berichtet, soll Bürgergeld-Beziehern, die während der Schwarzarbeit erwischt werden, die staatliche Leistung gestrichen werden. Genauso wie bei Sanktionen für Totalverweigerer soll demnach der Regelsatz für zwei Monate nicht gezahlt werden. Damit solle der Druck auf Bürgergeld-Bezieher erhöht werden, eine reguläre Arbeit aufzunehmen. 

Die Mietzahlungen sollen dem Bericht zufolge weiter übernommen werden, um Obdachlosigkeit zu verhindern. Wie die Zeitung weiter schreibt, stehen sowohl Bundeskanzler Olaf Scholz wie auch Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und der SPD-Vorsitzende Lars Klingbeil hinter dem Plan, der auch Teil der laufenden Verhandlungen für den Bundeshaushalt 2025 ist. Demnach soll auch Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) den Vorschlag kennen.

Lindner sieht „Bereitschaft zum Gespräch“

Lindner wiederum hat derweil mit Blick auf die schwierigen Haushaltsberatungen für das Jahr 2025 selbst Nachbesserungen beim Bürgergeld gefordert. „Die Erwartungen an das Bürgergeld haben sich angesichts der praktischen Erfahrungen nicht alle erfüllt. Deshalb muss nach meiner Überzeugung nachgearbeitet werden“, sagte Linder der „Rheinischen Post“ vor dem Hintergrund einer Kostensteigerung beim Bürgergeld. „Manche scheinen das Bürgergeld als eine Form des bedingungslosen Grundeinkommens missverstanden zu haben.“ So sei es aber nicht gemeint.

Lindner sieht bei den Koalitionspartnern SPD und Grüne „eine Bereitschaft zum Gespräch“ zu diesem Thema. Er erklärte: „Die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger empfindet es als ungerecht, wenn der Unterschied zwischen Arbeiten und Nicht-Arbeiten zu gering ist. Wer soziale Leistungen in Anspruch nimmt, sollte sich bemühen, wieder in Arbeit zu kommen.“ Das Bürgergeld, der Nachfolger von Hartz IV, war zum 1. Januar 2023 eingeführt worden.

Neuer Etat Anfang Juli im Kabinett

Die rot-grün-gelbe Bundesregierung von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) steht wegen der von der Schuldenbremse auferlegten Sparzwänge einerseits und der Ausgabenwünsche der Ministerien andererseits vor besonders schwierigen Verhandlungen über den Haushalt für das kommende Jahr. Anfang Juli soll das Kabinett den Etat beschließen. Für Sonntag wurde nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur eine Sondersitzung des SPD-Präsidiums angesetzt. Am selben Tag treffen sich Scholz, FDP-Chef und Finanzminister Lindner und Vizekanzler Robert Habeck (Grüne), um über den Bundeshaushalt 2025 zu beraten.

Lindner bekräftigte in dem Interview, dass die Schuldenbremse gilt. „Das sage ich zu. Denn Schulden sind ja auch eine Belastung des zukünftigen Steuerzahlers in Form von Zinsen.“ Hingegen forderten SPD-Politiker wiederholt ein Aussetzen der Schuldenbremse und Steuererhöhungen, um den neuen Etat zu finanzieren. Lindner machte klar: „Wir haben einen Koalitionsvertrag. Zentrale Bedingung der FDP für den Eintritt in die Regierung Scholz war, dass es keine Steuererhöhungen und dass es nach den enormen Corona-Schulden eine Rückkehr zur Schuldenbremse gibt.“ Die FDP kündige diesen Koalitionsvertrag nicht – „andere stellen ihn fortwährend infrage“, sagte er auf eine Frage zur Zukunft der Ampel.

Am 3. Juli soll der Etat im Kabinett gebilligt werden. Lindner machte deutlich, dass der Termin für den Kabinettsbeschluss zum neuen Etat für ihn nicht in Stein gemeißelt ist. „Der 3. Juli wäre der übliche Termin“, sagte er. „Aber in der Abwägung ist mir ein präzise konzipiertes und gutes Ergebnis wichtiger als ein schnelles.“

Bekenntnis zur Ampel

Die Frage, ob Kanzler Scholz die Vertrauensfrage stellen sollte, wenn es keine Einigung für den Haushaltsentwurf gebe, nannte Lindner in dem Interview „spielerisch“. „Wir tragen Verantwortung für dieses Land. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten ein Aufbruchsignal“, so Lindner. „Wir kündigen diesen Koalitionsvertrag nicht, andere stellen ihn fortwährend in Frage“, so Lindner.

Auf die Frage, ob ein Ampel-Ende samt Neuwahlen das Ausscheiden der FDP aus dem Bundestag bedeute, sagte er: „Nein, aber die Freien Demokraten haben vor nichts Angst, erst recht nicht vor den Wählerinnen und Wählern. Wahlen muss man fürchten, wenn man seine Überzeugungen verraten und seine Versprechen gebrochen hat. Bei uns kann man jeden Tag sehen, dass wir dafür kämpfen“, so Lindner.

Der Minister äußerte sich auch zu einem möglichen Nachtragshaushalt zum Etat 2024: „Wir schauen uns die Entwicklung von Steuereinnahmen und Staatsausgaben an. Wenn die sich zu stark auseinander entwickeln, bin ich zum Handeln verpflichtet.“ So habe das Wirtschaftsministerium etwa mitgeteilt, dass der Ökostrom neun Milliarden Euro teurer sein werde. „Sollten wir handeln müssen, so wäre einerseits eine Haushaltssperre denkbar“, erklärte er. „Die beträfe aber auch Investitionen und würde die Wachstumsschwäche unserer Wirtschaft verschärfen. Andererseits wäre es bei einem Nachtragshaushalt möglich, die konjunkturbedingt erlaubte Kreditaufnahme neu zu berechnen.“ Die Regierung von Hendrik Wüst (CDU) in Nordrhein-Westfalen habe das gerade getan, „das behalte ich mir auch vor“.

Die Schuldenbremse wurde 2009 nach der globalen Finanzkrise im Grundgesetz verankert. Demnach dürfen Bund und Länder ihre Haushaltsdefizite nicht mehr durch die Aufnahme von Krediten ausgleichen. Während für die Länder ein absolutes Verschuldungsverbot gilt, hat der Bund einen kleinen Spielraum. Nach jahrelangen Ausnahmen, auch wegen Corona, hält der Bundeshaushalt für das laufende Jahr die Schuldenbremse bislang wieder ein.

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