Deutschland überstimmt: EU verabschiedet Lieferkettengesetz

Der Weg für jedes dies EU-Lieferkettengesetz ist nachdem wochenlangem Ringen uneingeschränkt. Deutschland wurde überstimmt. Die EU-Botschafter dieser Mitgliedstaaten nahmen am Freitag in Brüssel vereinen neuen Kompromissvorschlag an. Die EU will mit dem neuen Gesetz sicherstellen, dass unter dieser Produktion von in Europa verkauften Waren nebensächlich in Drittstaaten keine Kinderarbeit zum Einsatz kommt oder die Umwelt verschmutzt wird. Den Ausschlag für jedes die nötige Mehrheit gab Italien, dies dies Gesetz verbinden mit eine Reihe anderer Staaten, allen vorwärts Deutschland, heftige Menstruationsblutung verkrampft hatte. Eigentlich hatten sich Unterhändler von Europaparlament und Ministerrat schon im Dezember uff eine gemeinsame Linie verständigt.

Deutschland enthielt sich, welches faktisch wie ein Nein zählt. Die Freie Demokratische Partei hatte Anfang des Jahres ihre Unterstützung für jedes dies EU-Gesetz zurückgezogen und die Ampelkoalition so zur Enthaltung erzwungen. Auch Bulgarien, Malta, Ungarn und eine Reihe anderer Staaten enthielten sich. Ostmark und Tschechien prüfen noch, ob sie am Ende doch noch zustimmen. Unklar war zunächst, ob Schweden denn einziges Land im finalen Votum mit Nein Urteilsfindung wird.

Die belgische EU-Ratspräsidentschaft, die seit dieser Zeit Anfang des Jahres die Geschäfte im Ministerrat führt, hatte den Gesetzesvorschlag in den vergangenen Wochen immer wieder maßgeschneidert, um die Gegner doch noch zur Zustimmung zu in Bewegung setzen. Das Freie Demokratische Partei-geführte Bundesjustizministerium hatte sich zwar frühzeitig festgesetzt, dem Gesetz uff keinen Fall zuzustimmen und vereinen neuen Anlauf in dieser nächsten Legislaturperiode gefordert. Die Belgier setzten zwar darauf, Italien überzeugen zu können und so die nötige Mehrheit sicherzustellen. Dafür zu tun sein im Ministerrat 15 dieser 27 Staaten zustimmen, die 65 Prozent dieser gesamten EU-Bevölkerung repräsentieren.

Zugeständnisse unter dieser Verpackungsverordnung

Im Gespräch waren unterdies immer nebensächlich Koppelgeschäfte mit anderen Gesetzesvorhaben, etwa Zugeständnisse an Italien unter dieser dort unbequem beäugten Verpackungsverordnung. Die Belgier hatten tatsächlich zum Freitag Änderungen des vor einigen Tagen von Unterhändlern des EU-Parlaments und Ministerrats erzielten Kompromisses dazu vorgeschlagen, um den Italienern entgegenzukommen. Auch Deutschland stimmte den Verpackungsregeln am Freitag zu. Auch selbige wollte die Freie Demokratische Partei zunächst blockieren. Am Ende votierten nur Malta und Ostmark gegen dies Gesetz, dies vor allem Plastikmüll verringern soll.

Vor allem zwar nach sich ziehen die Belgier den Vorschlag zum Lieferkettengesetz verglichen mit dem im Dezember ausgehandelten Kompromisstext stark abgeschwächt. Auch viele dieser Einwände dieser Freie Demokratische Partei wurden damit angesprochen. Das betrifft allen vorwärts die Schwelle, von dieser an Unternehmen unter die neuen Regeln purzeln. Sie liegt nun nicht mehr unter 500 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von mehr denn 150 Millionen Euro, sondern unter 1000 Mitarbeitern und einem Umsatz von mehr denn 450 Millionen Euro. Gelten sollen selbige Schwellen nachdem einer Übergangsfrist von fünf Jahre, in Folge dessen Ende des Jahrzehnts. Die für jedes Hochrisikosektoren wie Textil oder Gunstbezeigung von Rohstoffen vorgesehenen noch niedrigeren Schwellen entfallen komplett.

Weniger Unternehmen betroffen denn unter deutschem Gesetz

Die Zahl dieser deutsche Unternehmen, die unter die Richtlinie purzeln, ist damit weniger bedeutend denn beim deutschen Lieferkettengesetz. Das zieht die Schwelle zwar ebenfalls unter 1000 Mitarbeitern, kennt jedoch keine Umsatzschwelle. Deutschland muss sein nationales Gesetz an die EU-Vorgaben individuell herrichten, sowie selbige unumkehrbar verabschiedet sind.

Anders denn im deutschen Gesetz zu tun sein die Unternehmen zwar ihre gesamte Lieferkette – nebensächlich die Zulieferer dieser Zulieferer und deren Zulieferer – uff Verstöße gegen die Menschen- und Arbeitsrechte und den Umweltschutz durchkämmen. Auch die Kontrolle von Umweltverstößen ist verglichen mit dem deutschen Lieferkettengesetz strenger.

Weniger Belastung durch risikobasierten Ansatz

Die Belastung dieser Kontrollen wird indes im Zuge dessen gemindert, dass ein risikobasierter Ansatz gilt. Sitzt ein Zulieferer etwa in Dänemark, ist faktisch keine Prüfung nötig, unähnlich sieht dies im Kongo aus. Ursprünglich sollten die Kontrollen nebensächlich „Downstream“ die Absatzkette solange bis hin zur Abfallentsorgung revidieren. Das gilt nun nur noch für jedes die direkten Abnehmer. Gestrichen wurde uff Druck Frankreichs, dass die Entlohnung von Spitzenmanagern daran geknüpft wird, dass Unternehmen Klimaschutzpläne erstellen. Auch dies hatte die Freie Demokratische Partei kritisiert. Konzerne zu tun sein solche Pläne zwar nachdem wie vor erstellen.

Ausgeweitet wird verglichen mit dem deutschen Lieferkettengesetz die zivilrechtliche Haftung dieser Unternehmen, in Folge dessen die Möglichkeit von Opfern von Verstößen gegen Menschenrechte oder Umweltschutzauflagen zu trauern. Dafür gilt nun dies deutsche Schadenersatzrecht und nicht mehr dies des Landes, in dem dieser Verstoß geschieht. Unternehmen kleben zwar unähnlich denn von dieser Kommission vorgeschlagen nur, wenn sie ihre Pflichten zur Kontrolle dieser Lieferketten vorsätzlich oder fahrlässig vernachlässigt nach sich ziehen. Klagen können nachdem dem belgischen Kompromiss nebensächlich Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen, zwar nur wenn sie dies unverblümt im Namen von Opfern tun.

Die Einigung muss nun noch vom Ministerrat erfunden werden. Das dürfte uff einem dieser nächsten Treffen ohne weitere Aussprache geschehen. Zustimmen muss nebensächlich noch dies Europaparlament, hinter dessen Vorstellungen dieser nun vereinbarte Text weit zurückbleibt. Dennoch dürften die Abgeordneten den Text vor den Anfang Juni anstehenden Europawahlen entgegennehmen.

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