Deutschland-Liveblog: Bundestag stimmt zum Besten von erste Spritpreismaßnahmen

Gesetzesänderung zu Lebendorganspenden 

Lebendorganspenden in Deutschland sollen künftig leichter möglich sein. Der Bundestag will an diesem Donnerstag eine entsprechende Änderung des Transplantationsgesetzes beschließen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Lebendnierenspenden in Zukunft nicht nur im engen persönlichen Umfeld vorgenommen werden können, sondern auch zwischen zwei nicht verwandten Paaren über Kreuz. Damit würde der Kreis der Organspender und -empfänger deutliche erweitert.

Dafür soll ein nationales Programm eingerichtet werden. Zudem wird die anonyme Spende an eine nicht bekannte Person ermöglicht. Darüber hinaus soll der sogenannte Subsidiaritätsgrundsatz aufgehoben werden: Eine Lebendspende ist bislang nur erlaubt, wenn zum Zeitpunkt der Organentnahme kein geeignetes postmortal gespendetes Organ zur Verfügung steht.

Bislang muss nach deutschem Recht eine lebendspendende Person nicht nur biologisch kompatibel mit dem Kranken sein. Eine Lebendspende ist auch nur zulässig, wenn sich beide Personen nahestehen. Das gilt beispielsweise bei Verwandten ersten oder zweiten Grades, Verlobten, Lebenspartnern und Personen, die sich offensichtlich in persönlicher Verbundenheit nahe sind.

Laut Gesetzentwurf will die Bundesregierung außerdem den Schutz der Spender stärken. Mögliche Spender müssen vor einer Transplantation eine verpflichtende und unabhängige psychosoziale Beratung erhalten. Ebenso ist die individuelle Betreuung der Betroffenen im Transplantationszentrum über den gesamten Spendeprozess verpflichtend vorgesehen. Wer einer anderen Person eine Niere spendet und dann im weiteren Lebensverlauf selbst eine Nierentransplantation benötigt, soll zudem bevorzugt behandelt werden. Näheres soll in den Richtlinien der Bundesärztekammer festgelegt werden. 

Source: faz.net